Öffentlichkeit

Unverzüglich nach ein paar Monaten

Das Warten auf Auskünfte nach IFG-Anträgen kann zu einem Geduldsspiel werden. Dabei ist im Informationsfreiheitsgesetz klar festgelegt, dass Behörden Anfragen unverzüglich beantworten sollen, spätestens jedoch nach einem Monat. Die Praxis sieht jedoch anders aus: Nach einer Evaluation des IFG durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation überziehen Behörden bei einem Drittel aller Anfragen ihre Frist […]

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