sarrazin

  • : Unverzüglich nach ein paar Monaten
    #weilwirdichlieben - die BVG verschleppt IFG-Anfrage
    Unverzüglich nach ein paar Monaten

    Das Warten auf Auskünfte nach IFG-Anträgen kann zu einem Geduldsspiel werden. Dabei ist im Informationsfreiheitsgesetz klar festgelegt, dass Behörden Anfragen unverzüglich beantworten sollen, spätestens jedoch nach einem Monat. Die Praxis sieht jedoch anders aus: Nach einer Evaluation des IFG durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation überziehen Behörden bei einem Drittel aller Anfragen ihre Frist […]

    1. April 2015