Oberlandesgericht Frankfurt am Main
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Urteil zu Versammlungsfreiheit: Plastikfolie ist keine Schutzbewaffnung
Ein Polizist setzt Pfefferspray ein am 1. Mai 2022 in Berlin. Urteil zu Versammlungsfreiheit: Plastikfolie ist keine Schutzbewaffnung Ein Demonstrant hatte sich bei einem Protest mit einer Overheadfolie vor Pfefferspray geschützt. Dafür wurde er von deutschen Gerichten wegen „Schutzbewaffnung“ verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht in den Urteilen einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.