Namensänderungsgesetz
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Selbstbestimmungsgesetz: Keine Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat
Protestschild beim Berliner CSD Selbstbestimmungsgesetz: Keine Datenweitergabe an den gesamten Sicherheitsapparat Am Freitag soll der Bundestag über das Selbstbestimmungsgesetz entscheiden. Dass Änderungen von Namen und Geschlecht automatisch an bis zu zehn Behörden gemeldet werden sollen, ist gestrichen. Aber die Datenweitergabe könnte nur aufgeschoben sein und an anderer Stelle wieder auftauchen.