Malu Dreyer

  • : Neues aus dem Fernsehrat (20): Drohende Löschwelle öffentlich-rechtlicher Inhalte bei YouTube
    Wenn der Fernsehrat in Hotelballrooms tagt, sind die Steckdosen voller Glitzer
    Neues aus dem Fernsehrat (20): Drohende Löschwelle öffentlich-rechtlicher Inhalte bei YouTube

    Auch nach dem Ende der 7‑Tages-Frist werden ARD, ZDF und Co weiterhin depublizieren, weil Rechte für längere Verweildauern fehlen. Aber selbst wo die Rechte vorhanden wären, drohen Löschungen in Mediatheken und YouTube-Kanälen solange die grundsätzliche Depublizierungspflicht fortbesteht.

    8. Januar 2018 37
  • : Mögliches Ad-Blocker-Verbot: Verbraucherperspektive für Bundesregierung nicht so wichtig
    Mit der Kombination aus "Blacklist" und "Whitelist" könne die Adblocker-Firma den Zugang zu Werbefinannazierung kontrollieren, sagt das Gericht Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC-BY-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/luckyluka/7170220512/sizes/l">luckyfotostream</a>
    Mögliches Ad-Blocker-Verbot: Verbraucherperspektive für Bundesregierung nicht so wichtig

    Kommt das gesetzliche Verbot von Ad-Blockern? Die Bundesregierung prüft derzeit diesen Wunsch von Medienunternehmen. Für die Perspektive von Verbrauchern und das Problem von mit Werbung ausgelieferter Schadsoftware interessiert sie sich dabei nicht besonders.

    28. Oktober 2016 184
  • : Gute Ideen: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz
    Ruine Löwenburg: Gibt es hier bald Breitband? Foto: < <a href="https://www.flickr.com/photos/poly-image/">Polybert49 unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0"</a>
    Gute Ideen: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz

    Im heute veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP in Rheinland-Pfalz zeigt sich, welche Bedeutung Netzpolitik mittlerweile hat. Der Vertrag verspricht mehr WLAN-Hotspots, den flächendeckenden Breitbandausbau und mehr offene Daten. Auf den ersten Blick sehen wir einige gute Ideen – die Hautpunkte in der Zusammenfassung.

    Vor wenigen Tagen stellte bereits die zukünftige schwarz-rot-grüne Regierung von Sachsen-Anhalt ihren Koalitionsvertrag vor. Die wichtigsten netzpolitischen Pläne haben wir in ein einer kurzen Analyse zusammengefasst.

    Bei Koalitionsverträgen ist zu beachten, dass die Parteien bis zum Schluss der Verhandlungen um die genauen Formulierungen ringen. Statt konkreter Pläne findet sich in einem Koalitionsvertrag daher oft eher die grobe Stoßrichtung. Trotzdem macht es einen großen Unterschied, ob von „wollen“, „sollen“ oder „werden“ die Rede ist. Die ersten beiden Formulierungen stellen eine reine politische Absichtserklärung dar, letzteres weist auf konkretere Pläne hin.

    Digitalisierungskabinett

    Gleich der zweite Absatz des Kapitels „Digitale Zukunft – Chancen der Gigabitgesellschaft“ erwähnt die Einrichtung eines „Digitalisierungskabinetts“ unter Leitung der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Die Aufgaben dieses Gremiums sind nur vage beschrieben, es soll eine „klare, abgestimmte und umfassende Digitalisierungspolitik“ sicherstellen. Über Teilnehmer, Budget oder Befugnisse ist im kurzen Absatz nichts zu finden. Erwähnung findet das Digitalisierungskabinett nur ein weiteres Mal, im Abschnitt über die Digitalisierung der Verwaltung: Es soll die Reformen verabschieden.

    Breitbandausbau

    Die Ampel-Koalition verspricht „bis 2018 flächendeckend 50 Mbit/s“ in der Stadt und auf dem Land zur Verfügung zu stellen. Es handele sich dabei um einen Zwischenschritt hin zur „Gigabitgesellschaft“, der nur durch den Komplettwechsel von Kupfer- auf Glasfaserkabel erreicht werden könne. Dabei hat die Bundesnetzagentur gerade erst der Telekom Vectoring erlaubt, welches auf Kupferkabeln aufbaut. Der Breitbandausbau soll durch ein neues „Netzbündnis für Rheinland-Pfalz“ koordiniert werden und durch Landes‑, Bundes- und EU-Gelder gefördert werden.

    Freie Software

    Im Koalitionsvertrag heißt es zum Einsatz von freier Software:

    Bei öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen wollen wir offene und freie Software und lizenzpflichtige Produkte gleichwertig einsetzen, wenn fachliche Eignung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit dem nicht entgegenstehen.

    Das ist, nur mit minimalen Änderungen, der gleiche Satz, der schon im Koalitionsvertrag 2011 stand. Ein klares Bekenntnis zu Open-Source-Lösungen sieht freilich anders aus – werden sie doch bei gleicher Eignung nicht bevorzugt, sondern nur gleichwertig mit proprietären Anwendungen gestellt. Auch das Wörtchen „wollen“ lässt nicht darauf hoffen, dass alsbald in den Verwaltungen von Rheinland-Pfalz LibreOffice statt Word genutzt wird. Trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung, dem aber auch Taten folgen sollten – sind doch noch immer Windows-Computer in der Mehrzahl in den Behörden von Rheinland-Pfalz.

    Offene Daten & Offene WLANs

    Schon im Wahlkampf sprach die SPD davon 1.000 WLAN-Hotspots errichten zu wollen. Dieses Forderung findet sich jetzt auch im Koalitionsvertrag. In mindestens 1.000 Kommunen sollen 1.000 WLAN-Hotspots eingerichtet werden. Wann? „Zeitnah.“ Konkreter klingt da schon der Plan für WLAN-Hotspots in öffentlichen Gebäuden:

    Jedes mit Internet versorgte, öffentliche Gebäude soll einen freien WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit bereitstellen. In einem ersten Schritt werden alle Gebäude in Landeseigentum, die über einen Internetanschluss verfügen, mit kostenlosem öffentlichen WLAN ausgestattet.

    Die Einbindung der Freifunk-Initiativen solle „geprüft“ werden und eine Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig geschehen. Wie auch in Sachsen-Anhalt plant die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz auch in Zügen WLAN-Hotspots einzuführen. Die vielen WLAN-Zugänge sind aber nur möglich, wenn es keine Störerhaftung mehr gibt. Konsequenterweise fordert die Koalition daher die Abschaffung dieser. Damit schließt sie sich der immer stärker werdenden Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung an.

    Auch offene Daten soll es in Zukunft mehr aus Rheinland-Pfalz geben. Im Koalitionsvertrag findet sich ein klares Bekenntnis zum freien Zugang zu Informationen. Das Open-Data-Portal des Landes soll ausgebaut werden. Leider haben wir kein Bekenntnis zu Open-Acess-Angeboten an Schulen und Universitäten gefunden – hier besteht klar Nachholbedarf.

    Grundrechte

    Der Koalitionsvertrag sagt:

    Unbeobachtete Kommunikation ist ein Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Deswegen werden wir Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unterstützen und deren Verbreitung aktiv fördern.

    Wie die Nutzung von Verschlüsselung verbreitet werden soll, bleibt aber unklar. Hier könnten öffentliche Behörden eine Vorreiterrolle übernehmen.

    Es finden sich außerdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im Herbst von SPD und CDU/CSU verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung:

    Gegenüber massenhaften und anlasslosen Datenspeicherungen wie der Vorratsdatenspeicherung gibt es erhebliche rechtspolitische Bedenken.

    Datenschutz

    Hier findet sich eine netzpolitische Forderung der Liberalen wieder. Die Koalition plant die Einrichtung einer Zentralstelle für Datenschutzverstöße bei der Staatsanwaltschaft. Weiter heißt es, dass bei der Umsetzung der EU-Datenschutzreform „hohe Standards“ angesetzt werden sollen, ohne dass diese näher erläutert werden. Die Koalition bekennt sich zum Datenschutz, möchte aber die Nutzung von Daten für gewerbliche Zwecke mit dem Schutz personenbezogener Daten vereinen:

    Ziel unserer Digitalpolitik ist aber auch, die unterschiedlichsten Daten für innovative Geschäftsmodelle und für Analysen oder Start-ups nutzbar zu machen und dies mit dem Prinzip der informationellen Selbstbestimmung zu vereinen.

    Fazit

    Im Vergleich mit dem Koalitionsvertrag von 2011 wird deutlich, im welchem Maße Netzpolitik an Bedeutung gewonnen hat. Vor fünf Jahren gab es weniger als vier Seiten zu Digitalisierung, Breitband und Freier Software. Heute sind es doppelt so viele.

    Die Bekenntnisse zu offenen WLANs, Breitband-Ausbau und Verschlüsselung senden positive Signale. Wir begrüßen außerdem die klare Ablehnung der Störerhaftung und die, leider etwas leiseren, Bedenken gegenüber der Vorratsdatenspeicherung. Letztendlich werden aber die nächsten fünf Jahre zeigen, was von den Versprechungen im Koalitionsvertrag auch umgesetzt wird. Es handelt sich schließlich nur um eine Absichtserklärung, mit viel „wollen“ und „sollen“.

    22. April 2016 4