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  • : Einigung bei Bankdatenübermittlung an die USA?
    Einigung bei Bankdatenübermittlung an die USA?

    Bei den Verhandlungen über die Weitergabe von SWIFT-Daten aus der EU an die USA haben sich Vertreter des EU-Ministerrats für Justiz und Inneres auf einen Entwurf geeinigt. Netzpolitik.org hat das Papier erhalten und hochgeladen: PDF. Auf 24 Seiten werden darin die Bedingungen zur Übermittlung der Daten ausgeführt.

    Allerdings gab es heute im Ausschuss der ständigen Vertreter des Rats keine Einigung. Auch die Bundesregierung scheint noch massive Bedenken zu haben. Daran könnte das gesamte Abkommen scheitern, wenn es nicht bis zum 30.11. zu einer Übereinkunft kommt. Denn am 1.12. tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Von da an muss auch das Europäische Parlament derartigen Abkommen zustimmen, dass die geplante Weitergabe von Bankdaten bereits seit längerem kritisiert.

    Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte 2007 erklärt, „Es darf nicht mehr möglich sein, dass amerikanische beziehungsweise staatliche Stellen im Allgemeinen auf Überweisungsdaten aus Deutschland oder anderen Ländern zugreifen können.“

    Bisher standen die Hauptserver von Swift in den USA. Zum Ende des Jahres sollen sie nun nach Europa verlagert werden, um sie dem Zugriff der amerikansichen Behörden zu entziehen. Die geplante Regelung würde den USA dennoch weiterhin Zugriff auf die Datenbank geben, in der Überweisungsdaten von 8300 Banken aus mehr als 200 Ländern gespeichert sind.

    Laut dem vorliegenden Entwurf würden

    * Informationen über den Urheber oder Empfänger der Transaktion wie Namen, Kontonummer, Adresse
    * Nationale Identifikationsnummern (zum Beispiel Nummern von Ausweisen wie Pass oder Personalausweis)
    * weitere persönliche Daten

    auf Anfrage an das US-Justizministerium weitergegeben, um den internationalen Terrorismus und seine Finanzierung zu bekämpfen. An das amerikanische Ministerium herausgegebene Daten würden zudem auch den Sicherheits- und Antiterrorbehörden sowie den europäischen Einrichtungen Europol und Eurojust und sogar Drittländern zugänglich gemacht.

    Auf der anderen Seite haben Datenschützer eine ganze Reihe von Kritikpunkten an der Vereinbarung ausgemacht. „US-Behörden würden Befugnisse eingeräumt, die in Deutschland den Sicherheitsbehörden von Verfassung wegen verwehrt sind“, kritisierte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix letzten Monat. Dazu kommt, dass in dem Entwurf kein Richtervorbehalt und keine Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte vorgesehen sind.

    11. November 2009 18
  • : Die Postbank erlaubt freien Beratern detaillierten Einblick in Kontobewegungen
    Die Postbank erlaubt freien Beratern detaillierten Einblick in Kontobewegungen

    Laut einem Bericht des Magazins Finanztest können tausende freie Mitarbeiter auf die Girokontodaten von Postbank-Kunden zugreifen. Dazu müssen die Berater lediglich Name und Geburtsdatum der betreffenden Person eingeben. Finanztest schreibt:

    Die Daten sollen laut interner Postbankanweisung freien Mitarbeitern der 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG bei ihrer Arbeit helfen. Das Vertriebsunternehmen mit etwa 4 000 freien Handelsvertretern verkauft Produkte der Postbank und der BHW Bausparkasse. Sobald ein höherer Geldbetrag auf einem Konto eingeht, können die Berater den Kunden anrufen, um Geldanlagen zu verkaufen.

    Dabei werden auch Daten von Personen offengelegt, die einer Weitergabe ihrer Daten widersprochen haben. Finanztest mutmaßt, der Postbank sei bewusst, dass sie mit der Weitergabe von Kontodaten an freie Berater gegen Datenschutzbestimmungen verstößt. Laut der nordrhein-westfälischen Datenschutzbehörde wäre der umfassende Einblick selbst dann unzulässig, wenn Kunden einer Weitergabe ihrer Daten zugestimmt hätten. Die Einwilligungserklärung umfasse nicht den Blick auf sämtliche Kontobewegungen. Finanztest berichtet zudem von Anweisungen, die Datenschutzvergehen geheimzuhalten:

    27. Oktober 2009 15