Katrin Göring-Eckardt
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: Katrin Göring-Eckardt (Die Grünen) – Jung & Naiv: Folge 118
: Katrin Göring-Eckardt (Die Grünen) – Jung & Naiv: Folge 118 Ich weiß nicht, ob ihr’s mitbekommen habt: Diese grüne Partei hat es bei den letzten Wahlen nicht in die Regierung geschafft. Knapp daneben oder so. Die einen wollten anschließend mit ihnen nicht koalieren, mit anderen wollten wiederum die Grünen nicht… Nun ist man in der Opposition und Katrin Göring-Eckardt ist ihre Chefin im Bundestag. Im Wahlkampf war sie gemeinsam mit Jürgen Trittin noch Spitzenkandidatin.
Ich habe Katrin getroffen und sie sollte mir jungundnaiv erklären, was sie jetzt macht. Wie sie dazu gekommen ist. Wie das damals in der DDR war. Wie das heute mit Deutschland ist. Wie es mit Europa aussieht. Was sie für ein Bildungskonzept hat. Und ob sie, wie Bundespräsident Joachim, findet, dass sich Deutschland mehr in der Welt engagieren soll. Und ob die Grünen Sebastian Edathy nun auch rausschmeißen würden.
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: Handygate in Dresden: Zweite Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen
: Handygate in Dresden: Zweite Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen Eine der Funkzellenabfragen in Dresden ist illegal, weil sie nicht zur Ergreifung konkreter Tatverdächtiger, sondern zur Rasterfahndung und Ermittlung von Strukturen eingesetzt wurde. Mit dieser Rechtsauffassung klagt die grüne Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt gegen eine Handy-Rasterfahndung aus dem Jahr 2011. Die Klage kritisiert außerdem, dass die massenhafte Grundrechtsverletzung durch Handyüberwachung zur Standardmaßnahme geworden ist.
Einige der bekanntesten Fälle von Funkzellenabfragen sind die vom „Handygate“ in Dresden im Februar 2011. Damals wurden mehr als eine Millionen Verbindungsdaten sowie die Bestandsdaten (Name und Adresse) von fast 60.000 Menschen von der Polizei gesammelt und gerastert. Das Amtsgericht Dresden, dass diese massenhafte Handy-Überwachung auch angeordnet hat, hatte gleich zweimal Klagen dagegen abgewiesen. Das nächsthöhere Landgericht hatte eine der drei Maßnahmen für illegal erklärt, wenn auch mit der Blaupause für die legale Massenüberwachung.
Gegen die längste Funkzellenabfrage mit den meisten namentlich Betroffenen haben bereits im Mai die Linkspartei-Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Jetzt kommt eine zweite Verfassungsbeschwerde dazu, und zwar von Johannes Lichdi im Auftrag von Katrin Göring-Eckardt, beide Grüne. Und darum geht’s: