Überwachung

BND kann Internetverkehr nicht zuverlässig nach In- und Ausland filtern und verstößt so gegen Gesetze

In zwei unabhängigen Gutachten kamen Experten zu dem Schluss, dass man bei IP-Paketen nicht eindeutig unterscheiden kann, ob sie aus dem In- oder Ausland stammen. Der BND darf ohne spezielle Genehmigung keine Deutschen abhören, kann aber auch nicht alle Deutschen ausfiltern, wenn er Internetverkehre abschnorchelt – und das ist rechtswidrig.

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