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: BND kann Internetverkehr nicht zuverlässig nach In- und Ausland filtern und verstößt so gegen Gesetze
Von welchem genauen Standort ein IP-Paket stammt lässt sich nicht mit hunderprozentiger Sicherheit ermitteln - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/mil8/380104461">mil8</a> : BND kann Internetverkehr nicht zuverlässig nach In- und Ausland filtern und verstößt so gegen Gesetze In zwei unabhängigen Gutachten kamen Experten zu dem Schluss, dass man bei IP-Paketen nicht eindeutig unterscheiden kann, ob sie aus dem In- oder Ausland stammen. Der BND darf ohne spezielle Genehmigung keine Deutschen abhören, kann aber auch nicht alle Deutschen ausfiltern, wenn er Internetverkehre abschnorchelt – und das ist rechtswidrig.
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: Die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes: Rechtsgrundlagen und bestehende Regelungsdefizite
Vorgänge 206/207 : Die Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes: Rechtsgrundlagen und bestehende Regelungsdefizite Bertold Huber skizziert die Arbeit der G 10-Kommission, die Abhörmaßnahmen des BND zu genehmigen und zu kontrollieren hat, stellt die Rechtsgrundlagen für die Kommunikationsüberwachung durch den BND dar und benennt die rechtlichen Lücken in der Kontrolle des Geheimdienstes. Das G 10-Gesetz regelt drei verschiedene Einsatzbereiche, in denen der Bundesnachrichtendienst (BND) Telekommunikation überwachen darf. Sie kann sich gegen […]