In einer gemeinsamen Stellungnahme lehnen der Deutsche Journalistenverband, dju in ver.di, BDZV, VDZ, VPRT, Presserat sowie ARD und ZDF das Vorhaben der großen Koalition ab. Der Rechtsausschuss des Bundestages wird voraussichtlich am 21. September zur geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beraten.
Die anlasslose Speicherung, Erhebung und sonstige Verwendung solcher Daten auf Vorrat ist mit dem national und auf europäischer Ebene garantierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den hieraus erwachsenden datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Datensparsamkeit nicht zu vereinbaren und deswegen unzulässig und stellt in der vorgesehenen Form auch einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte dar.
Die Presseverbände sehen den derzeitigen Entwurf zur VDS nicht in Einklang mit dem Urteil des EuGH, das letztes Jahr die EU-Richtlinie gekippt hat. Besonders die Erforderlichkeit der VDS ist in dem Entwurf keineswegs ausführlich begründet. Die Argumentation der BefürworterInnen stütze sich auf Einzelfälle, die als „typisch“ bezeichnet werden, um den Nutzen der VDS zu belegen. Sie bleiben jedoch einen empirischen Beleg für die Notwendigkeit der VDS schuldig. Gravierende Auswirkungen sehen die Verbände auf den Schutz von BerufsgeheimnisträgerInnen und insbesondere auf die gesamte Arbeit von JournalistInnen.
Eine grundrechtlich geschützte Presse-und Rundfunkfreiheit kann nicht verwirklicht werden, wenn die ungehinderte Informationsbeschaffung und eine vertrauliche Kommunikation der Medien insbesondere mit den Informanten nicht mehr möglich sind. Potenzielle Informanten würden ihre Kenntnisse nicht weitergeben, wenn sie sich nicht darauf verlassen könnten, dass die Journalistinnen und Journalisten ihre Quellen nicht preisgeben. Es geht dabei nicht ausschließlich um den Schutz der Quellen, sondern auch um den Schutz des Redaktionsgeheimnisses, dem das BVerfG in ständiger Rechtsprechung eigenständige Bedeutung zumisst und in das eingegriffen würde, wenn die im Bereich journalistischer Recherche hergestellten Kontakte staatlich ausgeforscht würden oder nachvollzogen werden können.
Ihren weiteren Befürchtungen können wir uns ebenfalls anschließen.
Die für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess wichtige Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten, Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen, ist massiv gefährdet, wenn Informanten befürchten müssen, dass ihre Informationen nicht vertraulich bleiben, sondern z. B. durch die Herausgabe von Verkehrsdaten etc. personalisiert werden können. Dasselbe gilt, wenn Journalistinnen und Journalisten zudem damit rechnen müssten, dass ihre Kontakte staatlicherseits ausgeforscht werden können.
Trotz der umfassenden Auswirkungen auf die Arbeit von JournalistInnen ist der gemeinsamen Stellungnahme zufolge keine Anhörung von Vertretern der Presse im Rechtsausschuss des Bundestages geplant. Unterdessen versucht die Bundestagsfraktion der Linken mit einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung zu rekonstruieren, durch welche Gespräche mit dem Bundesinnenministerium der Sinneswandel im Justizministerium herbeigeführt wurde. Darin geht es neben der konkreten Frage zur Ausgestaltung der VDS auch darum, wie sich die Bundesregierung den Schutz von BerufsgeheimnisträgerInnen vorstellt und ob dieser beispielsweise auch für BloggerInnen gelten soll.