Mit dem Take It Down Act soll es strafbar werden, sexualisierte Bilder und Deepfakes einer anderen Person im Netz zu verbreiten. Aber ohne Schutzmechanismen droht das Gesetz vor allem Donald Trump in die Hände zu spielen.
Nun also doch: Das Berliner Kammergericht hat mehrere üble Online-Beschimpfungen gegen Renate Künast als Beleidigung gewertet. Was bedeutet diese Entscheidung für den Umgang mit frauenverachtender Hetze im Internet? Ein Interview mit Anna-Lena von Hodenberg