Demokratie

Sowohl für Bundeswehr als auch für Geheimdienste: „Hackback“ verstößt gegen geltendes Recht

Ob offensive „Cyberoperationen“ mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht zu vereinbaren sind, haben Wissenschaftler des Bundestags beurteilt. Ihr Ergebnis: Ein solches „Hackback“ wäre verfassungswidrig, sowohl für die Bundeswehr als auch für die Geheimdienste. Die Bundesregierung arbeitet jedoch bereits daran, eine Erlaubnis für das „Zurückhacken“ zu prüfen.

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Technologie

Bundesregierung: „Cyberangriffe sind geeignetes Mittel hybrider Konfliktaustragung“

Auch wenn es noch keine einheitliche Definition sogenannter hybrider Bedrohungen gibt, werden bereits Gegenmaßnahmen geplant. Als Teil dieser hybriden Bedrohungen werden Cyberangriffe, Propaganda und Desinformation gezählt. Bei der Abwehr soll die Bundeswehr helfen, aber auch auf NATO- und EU-Ebene gibt es Pläne.

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