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EU-Generalanwalt: Plattformen haften nicht unmittelbar für Urheberrechtsverstöße von Nutzern
Nach bisheriger Rechtslage soll YouTube nicht unmittelbar für Urheberrechtsverstöße von Nutzern haftbar sein. EU-Generalanwalt: Plattformen haften nicht unmittelbar für Urheberrechtsverstöße von Nutzern Bis sie Kenntnis von einer Urheberrechtsverletzung haben, sollen Plattformen nicht für Verstöße ihrer Nutzer haften. Zu diesem Ergebnis kommt ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof. Es ging um seit Jahren laufende Verfahren gegen YouTube und den Sharehoster Uploaded.