§ 172 TKG
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Offene WLANs: Keine Speicherpflicht für Freifunk-Netze
Betreiber:innen von Freifunk-Netzen müssen keine Daten von Nutzenden speichern, bestätigt die Bundesnetzagentur. Offene WLANs: Keine Speicherpflicht für Freifunk-Netze Das Dickicht des Telekommunikationsgesetzes sorgt immer wieder für Verunsicherung. Nun fürchten manche Freifunker:innen, dass sie neuerdings Daten speichern müssen. Die Sorge ist unbegründet, beruhigt die Bundesnetzagentur.