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Jetzt neu: EU erlaubt Flugmodus auch bei Start und Landung von Flügen

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat heute ihre Leitlinien zur Benutzung tragbarer elektronischer Geräte an Bord von Flugzeugen aktualisiert. Zukünftig darf man alle technischen Geräte auch während der Start- und Landephase im Flugmodus bedienen. Allerdings heißt das nicht, dass das dann auch die Allgemeinen Geschäftsbedgingungen der Fluggesellschaften erlauben werden: Die einzelnen Fluggesellschaften werden Regelungen…

  • Markus Beckedahl

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat heute ihre Leitlinien zur Benutzung tragbarer elektronischer Geräte an Bord von Flugzeugen aktualisiert. Zukünftig darf man alle technischen Geräte auch während der Start- und Landephase im Flugmodus bedienen. Allerdings heißt das nicht, dass das dann auch die Allgemeinen Geschäftsbedgingungen der Fluggesellschaften erlauben werden:

Die einzelnen Fluggesellschaften werden Regelungen finden müssen, die den Wünschen ihrer Kunden gerecht werden. Sie können zum Beispiel Beschränkungen aus Gründen der Rücksichtnahme festlegen.

Jetzt will man prüfen, ob das auch ohne Flugmodus funktioniert. Mal schauen, wie lange das dauert.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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2 Kommentare zu „Jetzt neu: EU erlaubt Flugmodus auch bei Start und Landung von Flügen“


  1. An die Abschaltpflicht hält sich doch eh kein Mensch…


  2. Das war seither Verboten??

    Ich kann mich an keinen Hinweis erinnern das ich mein Handy ganz ausschalen muss wenn mein Handy Flugmodus kann

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