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Mediennutzerschutz – Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet

Telemedicus verweist auf die neue Broschüre „Mediennutzerschutz – Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet“, die von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) veröffentlicht wurde. Die 57 Seiten drehen sich u.a. um Call-TV Shows und wo man sich darüber beschweren kann. Ebenso werden Weblogs rudimentär vorgestellt und das Jugendschutz-System kurz erklärt. Aus dem Vorwort vom Direktor…

  • Markus Beckedahl

Telemedicus verweist auf die neue Broschüre „Mediennutzerschutz – Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet“, die von der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) veröffentlicht wurde. Die 57 Seiten drehen sich u.a. um Call-TV Shows und wo man sich darüber beschweren kann. Ebenso werden Weblogs rudimentär vorgestellt und das Jugendschutz-System kurz erklärt.

Aus dem Vorwort vom Direktor der LfM Prof. Norbert Schneider:

„Die Förderung des Mediennutzerschutzes ist eine gesetzliche Aufgabe der LfM. Sie verfolgt mehrere Ziele: Einerseits soll durch Maßnahmen zur Förderung von Medienkompetenz erreicht werden, dass Mediennutzer sich durch kompetente und selbst bestimmte Nutzung der Medien schützen können. Andererseits sollen Mediennutzer über ihre Rechte als Rundfunkteilnehmer informiert werden – und auch darüber, wie sie diese Rechte durchsetzen können. […] Vor diesem Hintergrund hat die LfM die vorliegende Broschüre […] erstellen lassen. Sie soll anschaulich über die wichtigsten Rechte informieren, die Hörer, Zuschauer und Internetnutzer haben und ihnen darüber hinaus Möglichkeiten vorstellen, sich auch gemeinsam […] auszutauschen.“

Wahlweise gibt es die Broschüre als 4 MB grosses PDF oder auf totem Baum zum bestellen.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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3 Kommentare zu „Mediennutzerschutz – Beschwerderecht für Fernsehen, Hörfunk und Internet“


  1. rolf

    ,

    auf totem Baum, wenn ich bitten darf!


  2. rolf

    ,

    ich freue mich schon bei der nächsten PI-Aktion Beschwerden an die LfM zu schreiben.


  3. Leider kümmern sich die Landesmedienanstalten nur unzureichend und mit wenig Elan um Beschwerden.
    Zumindest im Hörfunk scheinen viele Beschwerden im Sand zu verlaufen und werden nicht veröffentlicht:

    http://www.fair-radio.net/Artikel/185/
    http://www.fair-radio.net/Artikel/180/

    So gesehen auch nicht verwunderlich, dass die hier angesprochene Broschüre das Radio von Anfang an vernachlässigt hat:

    http://www.fair-radio.net/Artikel/67/

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