Fürs Knutschen in den Knast – Jugendliche in Marokko für Kussfoto auf Facebook verhaftet

Am letzten Donnerstag wurden in Marokko zwei Jugendliche dafür verhaftet, ein Foto auf Facebook veröffentlicht zu haben, dass die beiden küssend zeigt. Öffentliches Küssen wird in Marokko als Erregung öffentlichen Ärgernisses angesehen. Der 15-jährige und seine 14 Jahre alte Freundin sitzen, genau wie derjenige, der das Foto gemacht hatte, in einer Jugendhaftanstalt in Nador und sollen nächsten Freitag einem Jugendrichter vorgestellt werden.

Die Reaktionen auf die Festnahme und die Veröffentlichung des Fotos sind gespalten. In konservativen Kreisen mahnen Prediger, Eltern sollten ein Auge auf ihre Kinder haben, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen möge. Auch auf Twitter finden sich Kommentare, welche den Eltern der Teenager Versagen vorwerfen und sie beschimpfen.

Der Großteil an Reaktionen von Bürgerrechtsorganisationen und der Öffentlichkeit zeigt jedoch Solidarität mit den Jugendlichen. Vor der Haftanstalt, in der sie festgehalten werden, hat sich ein Sit-In manifestiert. Viele Nachahmer posten mittlerweile ebenfalls Kussfotos von sich selbst auf Twitter und Facebook. Außerdem ist für nächsten Samstag, den 12. Oktober, ein Kiss-In an verschieden Orten Marokkos geplant, angekündigt in der Facebook-Gruppe als „Un baiser en public“ – „Ein Kuss in der Öffentlichkeit“:

Nein zu religiösem Faschismus! Marokko, Land der Liebe und der Freiheit! No pasarán!

Es wird sich wohl zeigen müssen, ob die Kapazitäten der Haftanstalten groß genug sind, um all die knutschenden Protestler voneinander getrennt festzuhalten, damit Zucht und Ordnung wiederhergestellt werden können…

9 Ergänzungen

  1. Ich finde allerdings auch, dass Knutschen in der Öffentlichkeit verboten sein sollte. Aber eine Haftstrafte halte ich für maßlos übertrieben. Eine niedrige Geldstrafe hätte ausgereicht.

  2. Andere Länder, andere Moralvorstellungen. Wer meint, in anderen Ländern europäische Moralvorsttellungen einführen zu können, zeigt nur seine eigene Intoleranz.

    Ich war in den Siebzigern in Indonesiern, wo das Händchenhalten zwischen Mann und Frau verpönt war. Für meine Freundin und mich war es selbstverständlich, sich hieran zu halten.

    Wer aber Händchenhalten oder Küsse zu eine politischen Großtat gegen den Faschismus hochstilisiert, ist schlichtweg unreif.

  3. Alles klar geregelt: Küssen gilt als öffentliches Ärgernis, eben so wie barbusiges Protestieren u.a. Die Bevölkerung ist da schon weitaus liberaler und die Urteile nicht selten milde.
    Wer bei uns in einer religiösen Einrichtung arbeitet kann meist nicht auf Nachsicht hoffen, wenn die Ehe zerbricht oder man einen anders konfessionellen Partner liebt. Dann geht man höchst legal und unmittelbar aller sonst üblicher Arbeitnehmerrechte verlustig.

  4. was fürne tumme polizei ich finde es gar nicht in ordnung das man nicht zeigen darf wen man gern hat.org

  5. warn scherz leute diese tummheit ist echt für einen ord denn mann besser nicht kenen sote
    Liebe Grüse , euer lubido.org

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