Urteil zu Betrugswerbung: „Es ist nicht mehr diese plumpe Masche von früher“

Im Rechtsstreit zwischen Finanzfluss und Meta hat das Landgericht Frankfurt geurteilt: Der Social-Media-Konzern steht in der Verantwortung für betrügerische Anzeigen. Im Interview erklärt Finanzfluss-Gründer Thomas Kehl, warum er geklagt hat und was das Urteil bedeutet.

  • Jette Scheibchen
Smartphone mit Facebook- und Instagram-Icons
Betrüger:innen schalteten auf den Social-Media-Plattformen Instagram und Facebook Scam-Werbung – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: dole777

Finanzfluss versteht sich als Bildungs- & Informationsplattform zum Thema Finanzen. Mit aktuell 1,65 Millionen Abonnent:innen zählt ihr YouTube-Kanal zu den größten dieser Art im deutschsprachigen Raum. Seit zehn Jahren ist Finanzfluss auf verschiedenen Social-Media-Plattformen aktiv und bietet neben Verbraucherratgebern, Testberichten und Einschätzungen auch verschiedene Werkzeuge wie etwa Zins- oder Vergleichsrechner an.

Ab 2024 tauchten auf Instagram und Facebook immer wieder Anzeigen auf, die Finanzfluss durch Name, Logo oder Bild imitierten. Mit Versprechen wie exklusiven Anlagetipps wurden Nutzer:innen in private Chatgruppen gelockt, wo vermeintliche Investments angeboten wurden. Finanzfluss meldete mehr als tausend Anzeigen von über 300 Accounts – es dauerte teils bis zu zwei Monate bis zur Löschung. Und sie sind nicht allein mit dem Problem: Interne Schätzungen von Meta gingen davon aus, dass 2024 rund zehn Prozent der Einnahmen aus betrügerischer Werbung stammten.

Ein außergerichtlicher Austausch von Finanzfluss und Meta blieb ergebnislos. Daraufhin reichten das hinter Finanzfluss stehende Unternehmen Finflow GmbH gemeinsam mit dem Geschäftsführer und Gründer Thomas Kehl im Sommer 2025 Klage ein. Das Landgericht Frankfurt hat dieser mit dem Urteil vom 16. September stattgegeben.

„Sie nutzen das Vertrauen, das die Leute in unsere Arbeit haben“

netzpolitik.org: Was war genau der Inhalt eurer Klage?

Thomas Kehl: Es ging um betrügerische Anzeigen. Wir haben Meta zur Unterlassung aufgefordert und wollten ein Auskunftsrecht geltend machen. So wollten wir erfahren, wie und in welchem Umfang diese Werbung verbreitet wurde und wie viel Geld Meta damit verdient hat. Auf der Grundlage fordern wir Schadensersatz.

netzpolitik.org: Was ist die Betrugsmasche?

Thomas Kehl: Die Betrügenden erstellen Scam-Anzeigen mit meinem Bild oder mit Bezug zu Finanzfluss. Sie verwenden etwa unsere YouTube-Thumbnails. Sie nutzen das Vertrauen, das die Leute in unsere Arbeit haben. Die Scammer bauen über Wochen sukzessive Accounts auf und fördern die Reichweite der Accounts durch große Werbebudgets. Dadurch gehen an einem einzigen Tag massenhaft Anzeigen live. Diese zielen auf unsere Finanzfluss-Community. Wer dahintersteckt, lässt sich von außen kaum nachvollziehen. Soweit wir es sehen können, handelt es sich oft um Briefkastenfirmen im asiatischen Raum.

netzpolitik.org: Wie habt ihr von dem Betrug erfahren?

Thomas Kehl: Internetaffine Mitglieder unserer Community haben es gemerkt und uns gemeldet. Wir haben auch mit zwei Betroffenen gesprochen, die tatsächlich Geld verloren haben. Beide sprechen Deutsch nicht als Muttersprache. Dadurch war die Betrugsmasche für sie noch schwerer zu durchschauen.

„Die Meldefunktion war gefühlt zwecklos“

netzpolitik.org: Wie seid ihr mit Meta umgegangen?

Thomas Kehl: Wir haben jede Anzeige über die Meldefunktion gemeldet. Das war gefühlt zwecklos. Meta hat uns ein sogenanntes Brand Protection Tool zur Verfügung gestellt, das überhaupt nicht protected. Manche Anzeigen wurden erst viele Tage nach der Meldung entfernt. In der Zwischenzeit fallen sehr viele Leute auf die Masche rein.

Teilweise wurden unsere Beschwerden auch abgelehnt und die Anzeigen verschwanden erst später.

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netzpolitik.org: Wie war euer Umgang mit den Betroffenen?

Thomas Kehl: Wir haben jedem Betroffenen, der uns angeschrieben hat, empfohlen, Strafanzeige zu erstatten.

netzpolitik.org: Wie hoch sind die Schäden bei den Betroffe­nen?

Thomas Kehl: Wir haben mit einer Person gesprochen, die rund 50.000 Euro verloren hat. In der Summe lässt sich der Schaden nicht beziffern, die Dunkelziffer ist groß. Viele schämen sich, weil sie sich selbst für „so dumm“ halten, darauf hereingefallen zu sein. Ich würde das niemandem vorwerfen. Es ist nämlich nicht mehr diese plumpe Masche von früher. Heute wird das mit KI-generierten Videos und gefälschten Chats sehr professionell gemacht.

netzpolitik.org: Was war die Haltung der Geschädigten, als sie euch kontaktiert haben? Wie seid ihr damit umgegangen?

Thomas Kehl: Die Person, die 50.000 Euro verloren hat, hat mich auf LinkedIn angeschrieben, nachvollziehbarerweise ziemlich wütend. Sinngemäß: Wegen deiner Aktientipps bin ich ruiniert, wir müssen sprechen. Ich habe geantwortet: Das tut mir sehr leid, aber wir geben grundsätzlich keine Aktientipps. Danach schickte er mir Screenshots von WhatsApp-Chats mit „Thomas Kehl“. Da war schnell klar, dass Leute mich imitiert haben.

netzpolitik.org: Wie kann man wissen, wann es sich um Fake-Anzeigen oder ‑Profile handelt?

Thomas Kehl: Wir haben eine klare Regel für unsere Community: Wir schalten keine Werbung. Wenn irgendwo „Finanzfluss“-Werbung auftaucht, geschieht das ohne unsere Zustimmung und ist Betrug. Außerdem achten wir darauf, auf den Plattformen verifiziert zu sein. Wir würden sehr gern einen WhatsApp-Channel starten, aber Meta verifiziert uns dort nicht. Deshalb lassen wir es.

Die Scammer locken Menschen auf WhatsApp und dort findet der Betrug statt. Ohne ein klares Unterscheidungsmerkmal wie eine Verifizierung können wir dort nicht neben den Scammern existieren.

Gesellschaftlicher Schaden wiegt schwer

netzpolitik.org: Habt ihr gemerkt, ob die Aktionen geschäftsschädigend für euch wirken?

Thomas Kehl: Natürlich schadet es uns, wenn massenhaft Werbung auftaucht, die auf unserem Vertrauen aufbaut und dieses missbraucht. Das geht allen prominenten Personen so, denen so etwas passiert. Gerade im Finanzbereich geschieht das vielen, auch Journalisten oder Influencern. Eckart von Hirschhausens Autorität als Arzt wurde beispielsweise genutzt, um unseriöse Pillen zu verkaufen. Ich würde aber sagen, dass der gesellschaftliche Schaden höher ist als unser Schaden als Firma. Nichtsdestotrotz sind beides Gründe, dagegen vorzugehen.

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Den Betroffenen aus unserem konkreten Fall haben wir unterstützt, so gut wir konnten. Er hat das auch verstanden und bereitwillig in unserem Video mitgewirkt, um über den Fall aufzuklären.

netzpolitik.org: Was wolltet ihr mit der Klage erreichen?

Thomas Kehl: Wir haben uns zunächst aus zwei Gründen nur auf die Werbung konzentriert. Erstens hat sie eine viel größere Reichweite. Fake-Profile, die unsere Posts klauen, gibt es auch, aber gegen die kann man effizient vorgehen und sie haben kaum Reichweite. Zweitens verdient Meta mit der Werbung Geld. Deshalb lässt sich gut argumentieren, dass Meta auch dafür verantwortlich ist, welche Werbung sie verteilen. Meta sagt, das seien nicht ihre Inhalte und sie seien dafür nicht verantwortlich. Diesen Zahn hat das Gericht glücklicherweise gezogen: Meta hat die Anzeigen algorithmisch verteilt, und das genügt.

Andere sollen sich auf das Urteil berufen können

netzpolitik.org: Was bedeutet das Urteil jetzt weitergehend für Finanzfluss?

Thomas Kehl: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Meta hat einen Monat Zeit, Berufung einzulegen. Und davon ist auszugehen. Die nächste Instanz wäre das Oberlandesgericht Frankfurt. Darauf könnte der Bundesgerichtshof folgen. Wird das Urteil rechtskräftig, haftet Meta direkt für jede Anzeige mit meinem Bild oder mit Bezug zu Finanzfluss.

Bisher gilt der Notice-and-Take-Down-Mechanismus: Wir müssen jede Rechtsverletzung melden, und erst dann ist die Plattform verpflichtet, ihr nachzugehen. Das würde sich dann ändern. Wir könnten direkt auf Meta zugehen und sagen: Ihr habt hier eine Rechtsverletzung verursacht. Für jeden Verstoß gegen das Unterlassungsurteil könnten wir ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro beantragen, das an die Staatskasse geht. Dazu kommt unser Schadensersatzanspruch.

Er bemisst sich an der Auskunft, die wir bekommen: wie oft die Anzeigen ausgespielt wurden und wie viel Geld Meta damit verdient hat. Dieses Geld steht Meta nicht zu, weil es mit rechtsverletzenden Inhalten verdient wurde. Wir sind die Inhaber der verwendeten Bilder. Uns ist klar, dass wir dieses Geld spenden würden, vermutlich für Verbraucherschutz. Wir wollen keinen Nutzen aus Betrug ziehen, so wie Meta das bisher gehandhabt hat.

netzpolitik.org: Wie schätzt ihr die weitergehende Bedeutung des Falles ein? Was könnte sich eurer Ansicht nach noch verbessern von Seiten Metas?

Thomas Kehl: Das Landgericht stützt sich auf eine sehr junge Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der die Verantwortung von Plattformen gerade in diese Richtung entwickelt. Jetzt geht es darum, daraus nationale Präzedenzfälle zu machen.

Unser Wunsch ist, dass andere Betroffene sich auf dieses Urteil berufen können und nicht jeder bis zum Bundesgerichtshof gehen muss. Ich habe eine interessante Forderung gelesen und ich wundere mich, dass das noch nicht Pflicht ist. Wer bei Meta Werbung schaltet, sollte sich identifizieren müssen, so wie bei einer Kontoeröffnung. In Deutschland kann aktuell jeder ein Meta-Werbekonto eröffnen und Anzeigen schalten, ohne nachzuweisen, wer er ist. Dieser Forderung würde ich auf jeden Fall zustimmen.

netzpolitik.org: Ihr wünscht euch da also auch mehr Regulierung von Seiten der Politik, damit das nicht immer einzeln von Personen ausgefochten werden muss?

Thomas Kehl: Ja, definitiv.

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