SchattendatenbankDatenschützer mahnen Schufa ab

Die Schufa hält eine Schattendatenbank mit veralteten Daten über Millionen von Menschen vor. Dagegen wehrt sich jetzt die Datenschutzorganisation noyb mit einer Abmahnung – und der Vorbereitung einer möglichen Sammelklage.

  • Markus Reuter
Lupe schaut auf Schufa-Webseite
Die Datenschützer:innen von noyb schauen bei der Schufa mal genauer hin. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Political-Moments

Die Datenschutzorganisation noyb hat die Schufa abgemahnt, weil diese eine Schattendatenbank mit historischen und veralteten Daten über Millionen von Menschen vorhält. Die Existenz dieser Datenbank hatte eine gemeinsame Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung im Juli herausgefunden. Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Menschen, zu ihren Kunden gehören unter anderem Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen.

Laut der Recherche von NDR und SZ handelt es sich bei den Daten um „alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen, Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben“. Es seien Daten, die die Schufa schon längst gelöscht haben müsste, so der Bericht damals weiter. Die sensiblen Daten könnten großen Schaden anrichten. Wenn Menschen allerdings bei der Schufa anfragten, welche Daten diese über sie gespeichert hat, gab die Auskunftei diese historischen Informationen bei der Datenauskunft nicht an.

Daran stören sich die Datenschützer von noyb: Ein Unternehmen könne seine gesetzliche Auskunftspflicht nicht einfach auf Daten beschränken, die es selbst als für Betroffene „interessant“ befindet. Der Europäische Gerichtshof habe längst klargestellt: Die Datenkopie müsse eine vollständige, originalgetreue Reproduktion aller verarbeiteten Daten sein. Marco Blocher, Datenschutzjurist bei noyb, sagt: „Die Schufa begeht hier Rechtsbruch mit Ansage – und das wissen wohl auch die Verantwortlichen bei der Schufa.“

Schufa speichert alte Datensätze über Millionen von Menschen

Die Datenschützer:innen von noyb gehen nun gleich mit zwei Mitteln gegen die Schufa vor. Einerseits haben sie eine Abmahnung an die Schufa gesendet, die in eine mögliche Unterlassungsklage münden kann. Auf der anderen Seite kündigen sie eine mögliche Sammelklage gegen die Auskunftei an. Hierzu können sich Interessierte in eine Liste eintragen, um über den weiteren Verlauf informiert zu werden. Laut noyb sei ein immaterieller Schadensersatz von bis zu 500 Euro pro betroffener Person denkbar.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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