LandesparlamenteEin überfälliges Update für mehr Transparenz

Gerade in polarisierenden Zeiten heben Politiker:innen gerne hervor, dass der parlamentarische Austausch die Demokratie belebt. Warum aber werden Protokolle und andere Dokumente aus dem Parlamentsbetrieb dann so stiefmütterlich behandelt? Wir haben bei 16 Landesparlamenten nachgefragt.

Der Plenarsaal des Bremer Landesparlaments
Ein Parlament braucht moderne Dokumentationssysteme, wenn es transparent sein will. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Eckhard Stengel

Vor mehr als drei Jahren stellte kleineanfragen.de seinen Dienst ein. Die von Ehrenamtlichen betriebene Seite hatte bis dahin eine Aufgabe übernommen, die eigentlich Bund und Ländern obliegt: Sie holte Dokumente aus Parlamentsdokumentationssystemen heraus und stellte diese leicht durchsuchbar einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Im Laufe der sechs Jahre, in denen die Plattform diese Aufgabe übernahm, häuften sich allerdings technische Probleme bei den Bundesländern, so dass die Betreiber:innen den Dienst schließlich einstellten.

Sie spielten damit den Ball zurück an die staatlichen Stellen – in der Hoffnung, dass diese endlich ein zeitgemäßes Datenmanagement auf die Beine stellen würden. Denn wie in vielen Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung war die IT-Infrastruktur auch hier massiv vernachlässigt worden.

Keine Fortschritte erkennbar

Getan hat sich seitdem jedoch wenig. Das Aushängeschild der Landesparlamente – der Parlamentsspiegel – soll Parlamentsprotokolle zwar an zentraler Stelle auffindbar und per Schlagwort durchsuchbar machen. Das Angebot befindet sich allerdings technisch wie visuell auf dem Stand jener Zeit, als sich Menschen noch mit fiependen Modems ins Internet einwählten.

Schon vor Jahren hatte das in Nordrhein-Westfalen angesiedelte Gemeinschaftsprojekt der Landtage angekündigt, die IT des Parlamentsspiegels erneuern zu wollen. Vorzeigbare Ergebnisse blieben die Verantwortlichen jedoch bislang schuldig. Und auch Informationen zu dem jährlich tagenden Beratungsgremium des Parlamentsspiegel müssen weiterhin mit Hilfe von IFG-Anfragen mühsam zusammengeklaubt werden.

Weil die staatlichen Stellen unfähig sind, ihre Dokumente durchsuchbar an zentraler Stelle anzubieten, haben Anbieter von Politikmonitoring und Consultingfirmen daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Wieso private Dienstleister mit einem Bruchteil an personellem Aufwand diese staatliche Aufgabe übernehmen, ist schlicht nicht nachvollziehbar.

Protokolle aus dem letzten Quartal

Dies gilt im besonderen Maße für Protokolle von Parlamentsdebatten. Sie machen die politische Willensbildung transparent, zeigen das Abstimmungsverhalten der Fraktionen und sind im Vergleich zu anderen Vorgangsdokumenten vergleichsweise zugänglich, weil sie das gesprochene Wort wiedergeben. Immer wieder heben politische Akteur:innen hervor, dass der Austausch im Parlament gerade in polarisierenden Zeiten die Demokratie belebt. Warum aber werden die entsprechenden Dokumente derart stiefmütterlich behandelt?

Es werden Daten an Datawrapper übertragen.

Wir haben die 16 Parlamentsdokumentationen der Bundesländer gefragt, wie es um Themen wie Maschinenlesbarkeit, Auffindbarkeit und Aktualität steht. Das Ergebnis fällt wenig überraschend aus.

Keines der Bundesländer bietet aktuell eine offene Schnittstelle für den automatischen Datenabruf an, ebenso wenig werden die Protokolle in maschinenlesbarer Form angeboten. Noch schwerwiegender ist die fehlende Aktualität: Nur Bayern veröffentlicht vorläufige Plenarprotokolle spätestens am Tag nach der Sitzung, bei den anderen Ländern dauert es zwischen einer Woche und mehreren Monaten. Einem modernen Transparenzanspruch werden die Länder so nicht gerecht.

Rechtschreibfehler und unterschiedliche Datumsformate

Wir wollten herausfinden, wie lange es in der Praxis tatsächlich braucht, bis die Länder Plenarprotokolle nach einer Sitzung veröffentlichen. Weil auch hier Metadaten fehlen und der Veröffentlichungszeitpunkt der Plenarprotokolle bei den meisten Ländern nicht direkt nachvollziehbar ist, sind die vorliegenden Zahlen nur als Annäherung zu verstehen.

Es werden Daten an Datawrapper übertragen.

Während in den meisten Bundesländern etwa ein bis zwei Wochen zwischen Sitzung und Veröffentlichung liegen, dauerte es in Mecklenburg-Vorpommern im Median mehr als 117 Tage, bis ein Protokoll erscheint. Über Landesgrenzen hinweg finden sich Rechtschreibfehler und unterschiedliche Datumsformate in den Protokollen. Das weist darauf hin, dass die Er- und Bereitstellung noch händisch erfolgt, was sie anfällig für derlei Fehler macht.

Als Grund für Verzögerungen nennen die Parlamentsdokumentationen meist Personalengpässe. Aber auch die Geschäftsordnungen der Parlamente werden angeführt. Diese würden keine vorläufigen Plenarprotokolle zulassen. In der Tat nennen nur wenige Geschäftsordnungen der Landesparlamente eine interessierte Öffentlichkeit als Adressat der Plenarprotokolle. Die nicht autorisierten Fassungen seien „nicht zitierfähig“, heißt es dann, oder „nur für interne Nutzung vorgesehen“. Es brauche halt seine Zeit, bis alle Abgeordneten ihre Beiträge final abgesegnet hätten.

Ein Update der Geschäftsordnungen

Es braucht ein Update der Geschäftsordnungen, um eine höhere Aktualität und damit auch mehr Transparenz zu schaffen. Eine gute Vorlage bietet die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die eine Prüfung und Korrektur der Niederschriften in den Paragraphen 117 und 118 klar regelt. Die Regelungen sehen unter anderem Folgendes vor:

Jeder Redner erhält die Niederschrift seiner Rede zur Prüfung. Sie ist innerhalb von zwei Stunden an den Stenographischen Dienst zurückzugeben. Die Niederschrift wird in Druck gegeben, wenn der Redner sie nicht fristgerecht zurückgibt.

Darüber hinaus sollte der Parlamentsspiegel ein Update erhalten. Bevor die Politik diffuse „KI-Lösungen“ einfordert, sollte sie wenigstens die eigenen Plenarprotokolle maschinenlesbar über Schnittstellen anbieten. Hier fehlt offenbar noch immer das Verständnis dafür, dass die Verwaltungsdigitalisierung auf eine moderne IT-Infrastruktur angewiesen ist.

Bis auf Weiteres gilt somit auch weiterhin das Abschiedswort von kleineanfragen.de aus dem Jahr 2020: „Da bislang nicht der Eindruck entsteht, dass Parlamentsverwaltungen das Problem erkannt und priorisiert haben, ist es möglicherweise hilfreich, sie per E-Mail oder Brief daran zu erinnern.“

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.