Gratis-BILD: Springer wirft netzpolitik.org „E-Mail-Bombing“ und Computersabotage vor (Update)

Die von mir an dieser Stelle vor einigen Wochen beschriebenen effektiven Gegenmaßnahmen gegen die Gratis-Bild-Aktion haben anscheinend einige Nachahmer gefunden. Offensichtlich sieht die Axel-Springer AG sich nun gezwungen, einen Weg zu finden, den Auskunftsgesuchen nach Bundesdatenschutzgesetz keine Folge leisten zu müssen.

Die unten dokumentierte Email erreichte heute Morgen alle Personen, die ihren Widerspruch gegen die BILD-Zustellung mit einem Auskunftsgesuch und Löschantrag nach Bundesdatenschutzgesetz verbunden hatten.

Darin unterstellt man den datenschutzbewussten Bürgern (und wohl allem voran mir) „einen rechtswidrigen Eingriff in unseren … Gewerbebetrieb“ und „Computersabotage gem. § 303 b StGB.“ und fordert die Einsendung einer Personalausweiskopie. Diese Aufforderung dient meiner Ansicht nach der Einschüchterung und der Minderung des Aufwandes, der durch die Auskunftsgesuche entstanden ist (welche ohne Personalausweiskopie nun nicht behandelt werden sollen)

Ich lasse derweil prüfen, ob ich mich gegen die Unterstellung der Anstiftung zur Computersabotage zur Wehr setzen kann.

Sehr geehrter Herr Herr X,

wir haben Ihre datenschutzrechtliche Anfrage und alle weiteren gleichlautenden Anfragen, die uns aufgrund des Blogs „Gratis-BILD: Den Springer-Verlag effektiv zurücktrollen“ erreicht haben, zum Anlass genommen, uns mit der Berliner Datenschutzbehörde abzustimmen.

Da uns die entsprechenden Schreiben entsprechend der Aufforderung von Herrn Neumann auf acht unterschiedlichen E-Mail-Adressen gleichzeitig erreicht haben, ist offensichtlich, dass es den Petenten nicht auf die datenschutzrechtliche Anfrage, sondern darauf ankam, unsere Kommunikationseinrichtungen zu blockieren. Das sog. „E-Mail-Bombing“ stellt einen rechtswidrigen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und erfüllt außerdem den Tatbestand der Computersabotage gem. § 303 b StGB.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, ob Sie Ihre datenschutzrechtlichen Anfragen aufrechterhalten wollen. Falls dies so ist, fügen Sie Ihrem Schreiben bzw. Ihrer E-Mail bitte eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei. Wir haben im Verlauf der Aktion „Gratis-BILD für alle“ eine Vielzahl von E-Mails mit unzutreffenden Absenderangaben erhalten, so dass wir uns vor der Erteilung der Auskünfte über die Identität des Petenten versichern müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Springer AG
Axel-Springer-Str. 65
10888 Berlin

Axel Springer AG, Sitz Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 4998 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Giuseppe Vita Vorstand: Dr. Mathias Döpfner (Vorsitzender) Jan Bayer, Ralph Büchi, Lothar Lanz, Dr. Andreas Wiele

Update:

Netzpolitik.org fragte einen Juristen, der zugleich als IT-Sachverständiger für das Bundesministerium der Justiz und den Deutschen Bundestag tätig ist, nach seiner rechtlichen Einschätzung:

„Eine Anstiftung zur Computersabotage würde nach dem Strafgesetzbuch die Vorstellung voraussetzen, dass durch die Zusendung von – ggf. auch zahlreichen – eMails die Datenverarbeitung des Axel-Springer-Verlages möglicherweise erheblich gestört werden könnte. Das wäre aber eine unrealistische Vorstellung, denn immerhin handelt es sich um einen der größten Verlage in Deutschland. Es ist kaum anzunehmen, dass dessen EDV nicht auf die Annahme von einigen tausend eMails eingerichtet sein könnte. Angesichts einer in Millionen zählenden Leserschaft dürften jeden Tag per eMail Leserbriefe in ähnlicher Zahl eingehen, die der Verlag offenbar ebenfalls bearbeiten kann, ohne dass dies die EDV in die Knie zwänge. Das Strafgesetzbuch schützt außerdem nur vor Sabotage, nicht aber davor, ggf. auch von vielen Menschen mit abweichenden Meinungen konfrontiert zu werden. Daher dürfte man auch straflos zu virtuellen Demonstrationen aufrufen – selbst wenn sie lästig sein mögen.“

Update: Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat unseren Fragenkatalog dazu beantwortet. Sie wollen das “nunmehr vorliegende Schreiben der Axel-Springer AG deshalb zum Anlass nehmen, den Vorgang aufsichtsrechtlich zu überprüfen”.

220 Ergänzungen

    1. Datenschutz heisst u.a., http://www.staff.uni-mainz.de/pommeren/DSVorlesung/Prinzipien2.html

      ^^ist nur ein Link von vielen auf die Schnelleun ich meine damit: es geht um das Wort „Betroffener/Betroffenheit“ auch – irgendwie muss man ja beweisen, dass man Betroffener ist bei der datenschutzrechtlichen Auskunft, nicht wahr? ;)

      Wenn man juristisch sein Recht verlangt, sollte man auch den ANstand haben mit offenem Visier zu arbeiten. ;)

      …..das kann aber evtl auch ein anderer gültiger Lichtbildausweis sein, ein Schelm, wer denkt… ;)

      1. Abgesehen vom sicher einschlägigen Verbot der „opto-elektronischen Erfassung“ zu der auch die Fotokopie gehört, scheitert das vom Springer-Verlag aufgestellte Erfordernis bereits an einer obligatorischen Interessenabwägung. Nach dieser muss es unerträglich erscheinen, zur Geltendmachung eines Datenlöschungsanspruchs nach BDSG erneut personenbezogene Daten preiszugeben. Das war vom Gesetzgeber so nicht gedacht und wird so auch keiner Auslegung standhalten.

      2. ich verstehe das Anliegen endlich eine juristisch saubere Vorgehensweise zu finden und darauf zu verweisen. Emailkommunkation ist ja nun nicht erst seit „gestern“ bekannt und das kann nur bedeuten letztlich, dass ein Auskunftsersuchen via Email in dieser Frage nicht aktzeptiert werden kann, oder? ;)

        Es kommt halt leider nur ein paar jahrzehnte zu spät, nun erst darüber nachzudenken.
        Sollte „meine“ datenschutzrechtliche Auskunft auf einfachen Zuruf ohne Überprüfung der/meiner Betroffenheit/Person stattfinden können, ist das Procedere unglaubwürdig für mich und erscheint mir nicht nur mehr unerträglich bei so einem möglich hohem Missbrauchspotential dieser Vorgehensweise.
        Natürlich erwartet der Gesetzgeber auch von der datenverarbeitenden Stelle bestimmte Sorgfaltspflichten hierbei.
        Was wir brauchen sind anwendbare und unumstrittende Lösungen nun, die bitte die Juristen nun iun einem ersten Schritt – und nicht erst in 1 Jahr – aus ihrer Sicht mit konkreten Anforderungen an das Vorgehen ausgestaltet haben sollten.

    2. Mach Dir keine Sorgen, Du musst ja lediglich Namen und Adresse sichtbar lassen; den Rest kannst Du unkenntlich machen, insbesondere die Ausweisnummer und das Foto. Und schon hat sich dein Problem gelöst.

  1. „Guten Tag „Bild“,

    das versenden EINER eMail an 8 Adressen ist keine Computersabotage gem. §303b StGB. Damit habe ich sichergestellt, daß irgendjemand in Ihrem Hause meine Mail erreicht und ernst nimmt. Sie können sich aber gerne lächerlich machen und eine einzelne Mail an 8 Adressen als DoS Attacke gegen Ihren Mailserver werten, seien sie gewiss: Die ITler der Nation werden etwas zu lachen haben, ich lache jedenfalls bereits.

    Sie haben keinen Anspruch auf eine Kopie meines Personalausweises und ich werte diese Anfrage sogar als böswillige Absicht weitere Informationen über mich zu sammeln. Ich fordere Sie abermals auf meine gespeicherten Daten zu löschen und mir vorher Auskunft über die von Ihnen zu meiner Person erhobenen Daten zu liefern.

    Ich fordere Sie hiermit erneut auf mir nicht mit Ausreden zu antworten, sondern meiner Forderung nach zu kommen. Mit wem auch immer Sie glauben sich bei der Berliner Datenschutzbehörde abgestimmt zu haben, ich kann nur einen Praktikanten vermuten, die Behörde kann Sie nicht von Ihrer gesetzlichen Pflicht entbinden und noch weniger wird man Ihnen geraten haben noch mehr Informationen einzusammeln. Ich werte dies als dreiste Lüge.“

    Soviel dazu.
    Übrigens: Ist ein „Petent“ nicht ein Antragsteller bei einer öffentlichen Behörde? Sehen die sich schon als Behörde des Staates?

    1. Vielen Dank dafür.
      Habe mir erlaubt den Text für meine Antwort zu kopieren.

      Schöne Grüße.

  2. Wie ist das eigentlich? In dem roten Brief des ASV wurde mir mitgeteilt, dass nach Abschluss der Verteilaktion alle Daten von mir wieder gelöscht würden. Nun schreibt mir der ASV ebenfalls obige E-Mail und gibt damit preis, dass sie nicht alle Daten von mir gelöscht haben, sondern zumindest meine E-Mail und E-Mailadresse behalten haben?

    1. Ganz einfach, sonst könnten Sie das Auskunftsverlangen nicht bearbeiten. Bei aller Aufregung sollte man dennoch ein bischen Denken.

      1. denkt man ein „bischen“ mehr, fällt auf, dass oben genannte email kaum im rahmen des auskunftsverlangens geschrieben wurde.

        bei aller aufregung geht das schnell unter.

        .~.

      2. Oh, entschuldigung, dass nach meinem Rechtsverständnis, die Ankündigung der Löschung aller meiner persönlichen Daten auch die E-Mail mit dem Widerruf des Einwurfs und der damit verbundenen persönlichen Daten dazugehört. Was schert mit das Auskunftsverfahren? Das Verlangen nach Löschung konnte ich auch ohne vorheriges Auskunftsverfahren verlangen. Daran hat sich der ASV aber trotz Ankündigung nicht gehalten.

        Aber schön, wie es gleich auf persönlicher Ebene weitergeht…

      3. Nicht ärgern, Herr Schwanen. Auch BWLer können denken, nur kommt selten was bei raus. :-D

  3. Zitat „und fordert die Einsendung einer Personalausweiskopie.“ Ist das nicht Amtsanmaßung? Wenn es so wäre, dann wäre das eine schwere Straftat … Eine „Bitte“ ist gegenüber einem Verbraucher iA nach geltender Rechtsprechung keine Bitte ;)

    1. Wo ist das Problem? Wenn Sie etwas im Internet kaufen wollen, das man erst – aus gesetzlichen Gründen – ab 18 Jahren frei erwerben kann und sie sich per Ausweis identifizieren müssen, gibt es auch keine Probleme. Und wissen Sie wirklich, das man dort tatsächlich alle Daten löscht?

      Also, nicht immer gleich Probleme sehen wo im Grunde keine sind oder wo sie im herkömmlichen Rahmen hinnehmbar sind. Meist ist es dann ja auch noch so – was ich Ihnen persönlich nicht unterstellen will – das diejenigen die da große Löschaktionen fordern, selbst bei Facebook, VZ usw. eingetragen sind und Ihre Daten weltweit verbreiten. ;-)

    1. Die Nutzung der Kopie für bestimmte Zwecke ist nicht erlaubt:

      „Die Anfertigung einer Kopie für alle von solchen Regelungen nicht erfassten Zwecke stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar. Unstrittig ist hingegen die Anfertigung einer „Sicherungskopie“ durch den Inhaber, die im Falle des Verlustes die Neubeantragung erleichtert.[27] Kopien durch Banken zum Zweck der Aufzeichnung der Überprüfung einer Identität im Rahmen der Pflichten, die sich aus dem Geldwäschegesetz ergeben, sind erlaubt.“

    2. man müsste doch glatt mal diesen passus an die zurückschicken und fragen, ob sie auch wirklich juristisch gut beraten wurden, wenn sie das fordern. und wie weiter hier geschrieben darauf hinweisen, dass man sich vorbehält bild aufgrund datenschutz-vergehen zu verklagen, da ja doch nciht alle daten gelöscht worden sind von mir…

    3. Hier sollte man vielleicht mal prüfen, ob die Forderung nach einer Ausweiskopie dann Anstiftung zu einer Straftat ist?

      1. Nein, oben steht explizit „Ordnungswidrigkeit“, und wenn etwas eine Ordnungswidrigkeit ist, ist es keine Straftat.

      2. Das Anfertigen der Kopie ist eine Ordnungswidrigkeit, die ungerechtfertigte Forderung nach Zusendung einer Kopie ist keine Ordnungswidrigkeit, wie oben beschieben, sondern könnte durchaus eine Form von Nötigung oder ähnlichem darstellen. Dies ist zu differenzieren.

        Grüße
        Wolf

      3. @ Wolf

        Eine Nötigung ist wohl etwas ganz anderes! Sie werden ja nicht gezwungen Ihren Ausweis als Kopie oder eingescannt als PDF o.ä. einzusenden. Und die Voraussetzungen des StGB erfüllen sie damit auch nicht. Also keine Nötigung, denn:

        § 240
        Nötigung

        (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

        (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

        (3) Der Versuch ist strafbar.

        (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
        1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
        2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
        3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    4. Kann die Aufforderung zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit, mit Bußgeld belegt werden? und wenn das gleich „gewerbsmäßig“ erfolgt? was ist das dann für ein „Gewerbe“? Kann sowas nicht verboten werden?

      1. Man kann niemanden belangen der zu einer Ordnungswidrigkeit aufruft – wer tut das eigentlich und besonders, wie?
        Gewerbsmäßig setzt voraus, das man damit Geld verdient – wer tut das in welchem Umfang?

    5. Sie irren, das sagt das Bundespersonalausweis in keinem Wort.
      Der Sinn ist eigentlich, das man keine Kopie machen kann um sich damit gegenüber Behörden auszuweisen oder eben den Personen, denen gegenüber man sich ausweisen muß, wenn es verlangt wird.

  4. Eine fachmännische Einschätzung dazu was passiert, wenn man diese email einfach ignoriert wäre auch gut

  5. Da mich das entsprechende Käseblatt trotzdem erreicht hat, ist offensichtlich, dass es der Bild „Zeitung“ nicht auf ein wohlgemeintes Gratisangebot zum Jubiläum, sondern darauf ankam, mich gezielt zu provozieren, um im Gespräch zu bleiben. Das sog. „Bild-Bombing“ stellt einen rechtswidrigen Eingriff in meine Bemühungen wider dem geistigen Dünnpfiff dar und erfüllt außerdem den Tatbestand der Missachtung meiner Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), insbesondere § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG, § 43 Abs. 3 BDSG, erner § 4 Abs. 1 BDSG § 30 Abs. 3, § 4 Abs. 1,2 BDSG, § 6 Abs. 2 und §38 Abs. 4.

    1. Bei uns hat der Postbote zum Beispiel die Dinger einfach in das Treppenhaus geschmissen… 9 Parteien wohne dort und 9 Zeitungen lagen da…

    2. Wenn Sie das Blatt erreicht hat, haben Sie wohl etwas falsch gemacht.
      Ich selbst habe dem Verlag untersagt, an die vom mir genannte Adresse ein Gratisausgabe zu senden und in meinen Briefkasten einzuwerfen. Sollte man trotz meines Wunsches dagegen verstoßen werden, würde ich rechtliche Mittel zur Anwendung kommen lassen.

      Das war ausreichend und ich habe im verlauf einen roten DINA4 Umschlag erhalten, der einen Brief enthielt. Dort wurde ich aufgefordert – für den Fall, das die Mail an den Verlag nicht von mir stammen sollte – bitte dem Verlag Bescheid zu geben, damit ich dann mein Exemplar erhalten kann. Auch wurde versichert, das die Daten gelöscht werden.

      Da ich mich klar und deutlich ausgedrückt habe, wird BILD oder der Springer Verlag mir gewiss nichts schicken.

      1. Das mit dem roten Umschlag hat anscheinend nicht überall funktioniert. Es soll sogar vorgekommen sein, daß Umschlag _und_ Bild im Briefkasten steckten.

        Ich habe beides nicht bekommen, ganz ohne großes Brimborium, nur mit dem Aukleber „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen“ am Briefkasten.

      2. ich glaub legion etrangere postet hier im auftrag der bildzeitung. was der schon für einen müll verzapft hat…

  6. Auch grade die Mail bekommen. Finde es witzig, wie uns unterstellt wird, wir würden rechtswidrig in deren Gewerbebetrieb eingreifen, nachdem sie rechtswidrig in mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen haben (habe den roten Umschlag natürlich erhalten)…

  7. Ist es überhaupt erlaubt, bei solchen Anfragen die Abgabe eines Personalausweises zu verlangen? Müssten die das nicht so oder so bearbeiten?
    Und falls es verboten ist: Wie lautet der entsprechende Gesetzestext dazu, damit man den an die Bild schicken kann?

  8. Was sagen eigentlich die Anwälte zu dieser eMail? So vom Strafrechtlichen Standpunkt aus??

    Weil, wenn ich mir das so anschaue, unterstellt die Bild dem User Dinge getan zu haben, die eigentlich nicht zutreffen und möchte gern Dinge, die der User eigentlich nicht möchte.

    Also ganz ehrlich: da würde ich wirklich mal gern die Meinung eines Anwaltes hören. Insbesondere ob bzw wie man sich rechtlich gegen das geschriebene wehren kann…

  9. Das klingt für mich ein wenig wie Nötigung „entweder sie ziehen zurück oder wir zeigen Sie nach § 303b an“. Schließlich haben die beiden Teile
    Das sog. „E-Mail-Bombing“ stellt einen rechtswidrigen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar und erfüllt außerdem den Tatbestand der Computersabotage gem. § 303 b StGB.

    Vor diesem Hintergrund bitten wir um Mitteilung, ob Sie Ihre datenschutzrechtlichen Anfragen aufrechterhalten wollen.

    nichts miteinander zu tun. Insbesondere das „vor diesem Hintergrund“ deutet auf eine Verknüpfung von nicht Zusammenhängendem hin.
    Wie wäre es also mit einer Anzeige wegen Nötigung gegen den Vorstand?
    Andere Idee: die absendende Person soll doch erst mal durch eine beglaubigte Vollmacht und Ausweiskopie o.ä. beweisen, dass sie überhaupt für Springer schreiben darf ;-)

    1. Naja oder halt andersrum, so wie „entweder Sie beweisen durch Zusendung ihres Persos ihre Ernsthaftigkeit ODER wir zeigen sie nach §303 an“. keine ahnung, bein kein RA.

    2. Ja, das kam mir auch in den Sinn. Daher auch meine Frage (Posting #12), ob man den Spieß nicht einfach mal umdrehen könnte.

      Das ganze scheint auch nicht sehr überlegt zu sein, denn wenn wir es richtig anpacken, könnte es ein gewaltiges Desaster für den Axel Springer Verlag werden. Womöglich das größte Desaster in der Pressegeschichte…

  10. Was ein Quatsch. 3 von 8 Mails wurden nicht mal zugestellt, sondern kamen mit Fehlern von den MTAs zurück.
    Kontaktadressen werden also nicht ordentlich gepflegt, also muss man streuen, in der Hoffnung, irgendwo kommt auch mal was an.
    Nennen wir es Redundanzmulticast…

    1. Das Wort ‚Redundanzmulticast‘ habe ich mir direkt mal auf Wiedervorlage gelegt. Mal schauen, wann ich das auch mal verwenden kann. :))
      Klingt so richtig geil.

    2. Noch besser: Kein mir bekannter MTA sendet 8 Mails an die selbe Domain in 8 physikalisch Transaktionen. D.h. die Mail geht einmal ein beim Empfänger und wird dort erst dupliziert bei Zustellung an die lokale Mailbox.

      Also völliger Schwachsinn, was ASV da behauptet, wie alles, was von denen kommt.

  11. Die erwecken ja – ohne es so zu sagen! – den Eindruck, ihre Aussagen seien mit der Berliner Datenschutzbehörde abgestimmt. Hat mal jemand da nachgefragt?

      1. stehe mit der Berliner Datenschutzbehörde in telefonischen Kontakt und habe nun die Nummer der mutmaßlichen Ansprechpartnerin erhalten, die ich gleich nochmals anrufen werde (momentan leider dauerbesetzt)

      2. so, eben Gespräch beendet:
        offenbar hatte der ASV in der Tat bei der Berliner Datenschutzbehörde nachgefragt, diese Mailaktion jetzt mit den entsprechenden Formulierungen und Unterstellungen wurde aber offenbar SO NICHT abgesprochen und die Mail war dort auch UNBEKANNT, weswegen ich eine Kopie besagter Mail zur Kenntnisnahme und weiteren Recherche an die Ansprechpartnerin schicken sollte.

  12. http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
    Das kopieren des Ausweises ist unzulässig.

    Hab denen gerade eine E-Mail geschickt mit der Aufforderung meinen „datenschutzrechtlichen Anfragen“ nachzukommen, ganz ohne Ausweiskopie. Und der Bitte das mit dem Ausweis doch bitte klar zu stellen… weil sie ja sicher nicht zu Straftaten aufrufen wollen.

    mal ganz abgesehen das ein Versand einer Ausweiskopie via E-Mail höchstgradig dumm wäre. Ich versende so etwas doch auch nicht auf ner Postkarte.

  13. Also ich glaube man kann denen mit 2 Argumenten aufs Maul hauen:

    1. wenn man Linus‘ Vorlage mit persoenlicher Signatur versehen hat, ist das Argument der Massenmail schonmal entkraeftet.
    2. das Argument der vorsaetzlichen Stoerung nach Parag.303b StGB laesst sich entkraeften, da man aufgrund der kurzen Zeitspanne (bei mir war’s glaub der Mittwoch vor dem BildSpamSamstag als ich die Mail verschickte) sicher gehen wollte, dass die Anfrage auch ankommt und bearbeitet wird.
    3. Das mit dem Perso ist echt der Hammer! Eigentlich sollte man ihnen mit dem Aufruf zur Ordnungswidrigkeit kommen. wenn das nix bringt, darf man den Perso auch schwaerzen, sodass nur Name&Anschrift lesbar sind.

  14. Ja, habe die Mail auch bekommen.
    Na dann wollen wir die Bild doch mal weiter beschäftigen und in weitere Kommunikation verwickeln. Das Kopieren des Ausweises ist schonmal verboten. Hier wird also dazu aufgefordert, eine Rechtswidrigkeit zu begehen.
    Zudem hat sich die Bild mit Ihrem „Bild-Bombing“ die Anfragen per Mail selber eingebrockt. Woher weiß ich, welche Email von denen die richtige ist.

  15. Ich habe die E-Mail auch erhalten.

    Nur noch mal so zum mitschreiben:
    Die BILD beschwert sich also, weil ein paar Hundert oder meinetwegen auch ein paar Tausend Menschen Ihnen ungefragt eine E-Mail(an mehrere Empfänger) mit wenigen KB schicken(und damit ihr Postfach verstopfen) – in der die Absender dagegen protestieren das die BILD allen Deutschen ungefragt das reale Postfach mit Ihrem Drecksblatt verstopfen?!?Habe ich das so richtig verstanden?

  16. Bei gerade mal 8 E-mail-Adressen von „Mail-Bombing“ zu sprechen ist wohl arg übertrieben. Auch fehlt ein bezifferter Schaden in dem Schreiben „in Höhe von“, der ja angeblich entstanden sein soll. Außerdem sind Mailsysteme per Design (siehe http://www.faqs.org/rfcs/rfc2821.html ) so spezifiziert, dass sie ohne weiteres an mehrere Adressen weiterleiten können, schließlich sind deshalb die Felder „cc:“ bzw. „bcc:“ in Mails ausdrücklich vorgesehen. Es handelt sich also schlicht um die konsequente Nutzung eines regulären Features.

    It’s not a crime, it’s a feature!

  17. Mir wurde keine Bildzeitung zugestellt. Dies lag wohl an der Beschriftung des Briefkastens: „Bitte keine Werbung und/oder kostenlose Zeitungen“.

    1. Dito. Mein Aufkleber war allerdings zweimal so gross, wie der Briefkasten, damit die Nachbarn auch was davon hatten.

  18. Kann ich denen nicht einfach eine Rechnung stellen, was Ihre Bild-Aktion mich schon für Zeit gekostet hat?

  19. ich überleg, ob man das so abschicken kann:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    um sicherzustellen, dass meine E-Mail auch ankommt verschickte ich diese an 8 mail-adressen Ihres Verlagshauses.

    In diesem Falle bin ich allerdings sehr überrascht, dass Sie mich kontaktieren, da nach der datenschutzrechtlichen Anfrage sie doch verpflichtet sind ALLE daten aus ihrem system zu entfernen. Und doch bekomme ich heut morgen eine E-Mail von Ihnen?!

    Des Weiteren ist Ihnen sicherlich bekannt, dass sie mit Aufforderung zur Kopie des Personalausweises und deren Zusendung zu einer Straftat aufrufen, denn nach Personalausweisgesetz §14 ist eine otptelektronische Erfassung ausdrücklich verboten.

    Unabhängig davon sind Sie keine öffentliche Behörde. Hier ist demnach die bezeichnung Petent für meine Person völlig Fehl am Platz.

    Somit erneuere ich meine Forderung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

    1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

    2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
    § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

    3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
    § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

    4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
    § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

    5. Ich untersage Ihnen die übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

    6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

    7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche
    Schritte behalte ich mir vor.
    §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

    MfG etc…

  20. Eine Mailbombe wird dann draus, wenn tatsächlich 8 Millionen potentielle Empfänger so eine Mail an Bild geschickt haben sollten. Sollte das der Fall sein, nun, dann bestünde wenigstens noch Hoffnung für Deutschland.

    Was mich anbelangt, ich habe die BILD ordnungsgemäß als Unterlage für den Futternapf unserer 6 Katzen verwendet. Die Katzen können das Papier nicht mehr einsauen als der Verlag. Somit bleibt der Schaden minimal. Und gebrannt hat es anschließend auch gut.

  21. Meine Antwort, nur zur Info (Bitte NICHT kopieren und verwenden – sonst heulen die wieder was von Email-Bombing ;-) ).
    Wirklich bemerkenswert auch, wie die BILD / AS AG mit potentiellen Kunden umspringt. Sollten sich umtaufen in „UmSpringer AG“. Was für ein Marketing-GAU…

    –Email Anfang–

    Guten Tag BILD,
    Hallo Springer AG,

    Natürlich will ich meinen Datenschutzrechtlichen Einwand aufrecht erhalten bzw. ihn nicht zurückziehen. Und nein, Sie bekommen dafür ganz sicherlich keine Kopie meines Personalausweises. Ich bezweilfe zudem sehr stark, dass sie eine laut §§ 15 bis 17 PAuswG zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörde darstellen.

    Weiterhin wäre diese Ihre Rückmeldung und eine in diesem Zusammenhang eventuell berechtigte Überprüfung meiner Daten dann sinnvoll gewesen, wenn sie VOR der Durchführung ihrer Massen-Werbeaktion erfolgt wäre.

    In diesem Kontext zu behaupten, die Abgabe eines Widerspruches wäre „Email-Bombing“, obwohl sie selbst unaufgefordert und in generalstabsmäßigem Umfang ihre Druckerzeugnisse verteilen, ist einerseits nicht ohne Ironie und könnte andererseits als Einschüchterungsversuch gewertet werden, um Bürger von der Wahrnehmung ihrer berechtigten Datenschutzinteressen abzuhalten.

    Evtl. sollten Sie auf die Datenschutzbestimmungen des 21. Jahrhunderts zugehen und erwägen, eine eindeutig hierfür geschaffene Service-Email einzurichten; damit könnten Sie das durch Verunsicherung verursachte Schreiben an mehrere Emailadressen vermeiden – und könnte so auch auf völlig übertriebene Vorwürfe potentiellen Kunden gegenüber (!) verzichten.

    Zudem haben Sie meinem Widerspruch ohnehin nicht entsprochen; ich hatte mir strikt verbeten, sowohl eine kostenlose BILD als auch die alternative Massensendung (großer auffälliger Umschlag) bei uns einzuwerfen, dennoch hatte ich am Tag Ihrer Werbeaktion eben diesen großen roten Umschlag im Briefkasten.

    In ebendiesem Schreiben wurde – meines Wissens – zugesichert, dass die Axel Springer AG meine/unsere Daten nach Abschluss der Werbeaktion löschen wird; dies scheint aber offensichtlich nicht der Fall gewesen zu sein.

    Inwiefern Ihr Nichtbeachten meines Widerspruches, Ihr von mir als Einschüchterungsversuch aufgefasster Vorwurf des Email-Bombings sowie das Versäumnis, trotz Ihrer Zusicherung meine Daten zu löschen jeweils justiziabel ist, bleibt abzuwarten; ich lasse derzeit prüfen und behalte mir Schritte vor.

    Interessant übrigens: Mein Widerspruch war in meinem Namen sowie im Namen meiner Ehefrau; Dass sie mich heute anschreiben mit der offensichtlich maschinell erstellten Anrede „Sehr geehrter Herr X. Und L. B.“ deutet sehr stark auf den Einsatz von Massen-Mailern hin. Und Sie werfen anderen Email-Bombing vor? Oder gehen Sie mit Anfragen grundsätzlich derart pauschalisierend und/oder unprofessionell um?

    MfG,

    –Ende Email–

      1. P.S.
        Ich hab die Mail nur an EINE Empfänger-Adresse geschickt, und zwar über Campact. Vielleicht liegt’s daran.

  22. Das rechtswidrige Kopieren des Personalausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Aufruf dazu eine Anstiftung, die genauso bestraft wird. Jemand müsste mal eine entsprechende Mitteilung an die zuständige Amtsanwaltschaft machen….

  23. Habe die Mail auch erhalten und daraufhin mal den Datenschutzbeauftragten des Landes NRW gefragt was die so zu dieser Mail sagen. Mal sehen ob da was kommt.

  24. Da ich noch einen alten Personalausweis besitze denke ich betrifft §14 der das Scannen des Ausweises verbietet und stattdessen vorgesehene Elektronische Wege vorsieht nicht.

    Stattdessen habe ich mich auf §20 bezogen der in seiner Formulierung es dem sich zu identifizierenden überlässt eine Kopie zu versenden.

    1. „schrub“?

      Wo sagt man denn sowas? (Kein Angriff – habe das bloß tatsächlich noch nie gehört und kann es (geografisch) nicht anordnen – daß Du „schrieb“ meinst, ist mir klar).

      1. Vielleicht meinte er schrob und das wäre mir zumindest aus einem Songtext von Die Ärzte bekannt.

  25. Besonders obskur wird das Ganze noch insofern, als daß ich ein Schreiben per Post vom 06.07.2012 vom „Betrieblichen Datenschutz“ des ASV erhalten habe, daß keine personenbezogenen Daten von mir gespeichert seien und heute, am 12.07.2012, die o.g. personenbezogene Mail erhalte!!!

  26. Ich finde lustig, dass sie sich über E-Mail Bombing aufregen, aber von den Absendern eine Perso-Kopie haben wollen. Wenn ich mit einer normalen Kamera meinen Perso fotografiere und denen die beiden Bilder unbearbeitet schicke, dann sind das je nach Kamera-Auflösung mindestens schon 6 MB. DAS sollte dann wirklich Probleme mit dem E-Mail Fach geben.

    1. Wir könnten ihnen ja alle irgendwelche (ggf. defekte) Bild-Dateien, am besten unkomprimiert (RAW oder BMP-Format) zuschicken, mal sehen was dann kommt ;)

      1. …mmh, muß irgendwo auf dieser 2TB Platte sein, zwischen den ganzen Bildern mit den Mädchen … am besten ich schicke der Bild einfach alle Dateien, dann können die sich die richtige raus suchen!

  27. Die Erhebung von biometrischen Daten wie der Fotokopie eines Personalausweises mit Lichtbild ist eine völlig überzogene Maßnahme auch wegen gebotener Datensparsamkeit nach dem BDSG. Wenn die Axel Springer AG Zweifel an den übermittelten Daten hat, kann sie eine einfache Melderegisterauskunft bei der zuständigen Meldebehörde machen. Es besteht kein Grund, wegen der Überprüfung einer Postanschrift biometrische Daten (Foto) zu übermitteln. Man sollte in den Gesprächen mit den Datenschutzbehörden auch diese durch die Misstrauenskultur der BILD geforderte, wahrscheinlich rechtswidrige (§3a BDSG) Datensammelwut verbalisieren. Eventuell wäre auch zu prüren, ob das Datenschutzkonzept der Bildzeitung diese Erhebung von biometrischen Daten über E-Mail vorsieht und welche gesonderte Behandlung vorgesehen ist diese besonders zu schützen.

    Es empfiehlt sich, der BILD keine biometrischen Daten zu übermitteln, da deren Misstrauen auch durch eine einfache Melderegisterauskunft befriedigt werden kann. Nach geltendem Recht, nicht nach den skandalösen Entwürfen des Herrn Uhl, CSU.

  28. Ich fühl mich direkt bedroht, also Einschüchterung mag ja mit den Lesern gehen, aber denken die ernsthaft jene die auf ihre Daten acht geben, lassen sich deswegen abschrecken. Die Bild hat noch nicht alle verblödet, die Hoffnung geht weiter^^

  29. an wen muss ich mich für diese Anfrage nun wenden, also von welcher Mail-Adresse kam die Aufforderung? Der Eintrag hier motiviert schwer auch als bislang nicht betroffener die Anfrage nach gespeicherten Informationen abzusenden.

  30. Also mein juristisches Interesse ist geweckt, ich hätte mal gerne klare Antworten zu folgenden Fragen:
    1) Hat Lisa (#19) schon gepostet, hier auch nochmal eine andere Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Auskunfteien/Inhalt/Antworten_FAQ_Auskunfteien/Kopie_meines_Personalausweises_bei_Selbstauskunft.php

    Bleibt die Frage, ob der Sprinter-Verlag in die Kategorie „Auskunfteien“ fällt. Tut er das? Wenn ja hätte er doch das Recht auf eine geschwärzte Kopie des Persos…

    2) Eine Kopie des Personalausweises ist nur deshalb untersagt, weil bestimmte Daten/Zahlen auf dem Perso nicht in Umlauf gebracht werden sollen. Schwärzt man entsprechende Stellen, hat keiner so wirklich eine Ahnung, obs erlaubt ist oder nicht ;-)

    Damit ist die Unterstellung einer Computersabotage zwar Schwachsinn, die Forderung nach einer Kopie des Persos aber…legitim oder nicht? Irgendein Jurist hier anwesend, der dazu mal was sagen kann?

    1. Blödsinn. Der Verein ist keine Auskunftei und da stand ein wenig mehr als das die Auskunftei „Anspruch“ darauf hätte. Hat sie im Übrigen nicht.

      1. Es wird aber nicht in dem Schreiben darauf hingewiesen man schwärzen könnte oder sogar müsste, wenn selbst dann ich einscannen von Perso als ne Frechheit empfinde, ebenso wie Facebook dies will, wenn sie einem den AC gesperrt haben.

  31. Sehr geehrte Damen und Herren des Springer-Verlags,

    in ihrem Schreiben am Tag der „Kostenlosen Bild Aktion“ versicherten Sie uns unsere Daten unverzüglich zu löschen. Da ich heute diese E-Mail erhalten habe sind sie unserer Forderung offensichtlich nicht nachgekommen. Auch meine Mitbewohner sind sichtlich erbost über Ihr Handeln.

    Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin unsere erhobenen Daten sofort zu löschen. Die Aktion war kein „Mail-Bombing“ da es sich um eine einzige Mail für drei Personen an 8 Adressen handelte. Die „Vielzahl“ an Adressen waren eine reine Vorsichtsmaßnahme und stellen nach §303b StGB keinen Straftatsbestand dar.

    Mit freundlichen Grüßen, die Bewohner der XXX

  32. Meine Antwort auf das Schreiben dieses Unternehmens, soeben abgeschickt:

    —-
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf Ihr unten angeführtes Schreiben teile ich Ihnen hiermit explizit mit, dass ich auf die von mir angeforderte Auskunft gemäß BDSG sowie die ausgesprochene Verfügung zur Sperrung / Löschung von personenbezogenen Datensätzen in vollem Umfang bestehe. Hierzu setze ich Ihnen letztmalig eine Nachfrist bis spätestens zum 20. Juli 2012, 18:00 Uhr!
    Ihre Auskunft kann bis zu diesem Termin postschriftlich an die Ihnen vorliegende Adresse erfolgen oder alternativ elektronisch an die von mir verwendete Emailadresse gesendet werden.

    Ihre Aufforderung zur Übersendung einer Kopie meines Personalausweises lehne ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich ab, da eine Übermittlung der darauf ersichtlichen, sensiblen Daten eine Gefährdung meiner informationellen Selbstbestimmung darstellen würde!

    Weiterhin weise ich hiermit entschieden Ihre Unterstellung, mit meiner Anfrage lediglich einen Angriff auf Ihren Mailserver durchgeführt zu haben, zurück!
    Die Tatsache, dass meine Anfrage an mehrere Adressen verschickt wurde, geschah allein aus dem Grund, um die Zustellung meiner Verfügung sicherzustellen. Dies erwies sich als erforderlich, da die Zustellung meiner Nachricht an einzelne, von Ihrem Unternehmen offiziell publizierten Emailadressen aufgrund der Tatsache zurückgewiesen wurde, dass die betreffende Adresse nicht existent sei!
    Aus diesem Grund wurde meine Verfügung von mir zusätzlich per Fax an Sie verschickt. Da ich in diesen Fällen ebenfalls fehlerhafte Rückläufe erhalten habe, obwohl die verwendeten Faxnummern ebenfalls von Ihnen im Internet offiziell publiziert wurden, fordere ich Sie hiermit auf, mir umgehende eine gültige Faxnummer Ihres Unternehmens zu übermitteln, an welche ich Ihnen eine Kopie dieses Schreibens ebenfalls zusenden kann!

    Beiliegend erhalten Sie in diesem Zusammenhang nochmalig eine Kopie meines ursprünglichen Schreibens vom 20.06.2012 als PDF-Datei, aus welchem der von mir zuvor beschriebene Sachverhalt eindeutig ersichtlich ist. Sollten Sie den mir gegenüber vorgebrachten Vorwurf der strafbaren Computersabotage weiterhin Aufrechterhalten oder Publizieren, werde ich mit sofortiger Wirkung rechtliche Schritte, z.B. wegen falscher Verdächtigung, Verleumdung und übler Nachrede (StGB §164, §186, §187), gegen Ihr Verlagshaus ergreifen und diese Maßnahmen auch veröffentlichen!
    Aus diesem Grund erwarte ich eine entsprechende Richtigstellung und Entschuldigung von Ihnen umgehend, jedoch spätestens bis zum 13.07.2012 bis 18:00 Uhr per Email zu erhalten!

    Sollten Sie die von mir verfügte Auskunfterteilung bzw. Umsetzung der von mir gemäß BDSG verfügten Maßnahmen (vgl. beigefügtes Schreiben) nicht oder nicht vollständig umgesetzt haben, sehe ich mich gezwungen, die nachfolgend aufgeführten, weitergehenden Schritte gegen Sie einzuleiten:

    1. Weiterleitung des gesamten Schriftverkehrs an den für Ihr Unternehmen zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten:
    Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Herr Dr. Alexander Dix
    An der Urania 4-10
    10787 Berlin
    mailbox@datenschutz-berlin.de

    2. Information und Weiterleitung des gesamten Schriftverkehrs an verschiedene Presseorgane und Verbraucherschutzorganisationen mit der Bitte um öffentliche Berichterstattung und Unterstützung

    3. Weiterleitung des vollständigen Schriftverkehrs an meinen Anwalt mit der Beauftragung zur umgehend Prüfung und Einleitung rechtlicher Schritte. Für eine evtl. erforderliche gerichtliche Klärung werde ich notfalls einen Fachanwalt wie Herrn Udo Vetter oder Herrn Thomas Stadler hinzuziehen und mit meiner rechtlichen Vertretung beauftragen.

    Ohne freundliche Grüße,
    Andreas Jung


    Ich gebe zu, von Wut geprägt, aber wenn es notwendig sein sollte, werde ich jeden Punkt wie angedroht umsetzen!

    1. Da ging es dir wie mir, ich reagiere auf Drohnungen allergisch, und nichts anderes war dies, danke für deine Antwortschreibeneinsicht, wie ebenso jene davor :)

  33. Auch ich habe diesen Brief, um nicht zu sagen, diesen Einschüchterungsversuch erhalten.
    Besonders unverschämt dabei ist das man jemanden diese Mail schickt dessen Widerruf von Bild weder verarbeitet wurde, noch eingehalten. Ich habe eigentlich kein Geld für einen Anwalt, jedoch bin ich in der Tat am überlegen ob ich die Bild jetzt nicht doch Abmahne und ob ich nicht im zusätzlich prüfen lassen in wie weit der geschickte Bireg ein unzülässiger Einschüchterungsversuch darstellt.

    Dieses Verhalten des Axel-Springer-Verlages ist eine abzusolute Unverschämtheit!

  34. Einfach den Scanner auf die höchste Auflösung drehen und alle persönlichen Daten – außer Namen und Adresse, die sie ja durch den Widerspruch hatten – schwärzen.
    Es wurde ja so verlangt…

    1. Da wäre ich vorsichtig, „dein“ Personalausweis gehört nicht dir, sondern der Bundesrepublik Deutschland, den darfst du nicht einfach kopieren, soweit ich weiß ist das lediglich als Sicherungsbackup erlaubt, etwa für Reisen.

      1. gilt nur für den neuen – und mal ehrlich, ein schwarzes Bild, in dem Name und Adresse auftauchen hat nicht soo viel vom Ausweis, dass ich mir da Sorgen um ein Kopierverbot machen würde.

        Also nicht nur persönliche Daten schwärzen, sondern alles beim neuen ;)

      1. Es gibt keine Personalausweise, die nicht unter das derzeit gültige Personalausweisgesetz fallen würden, §14 GG greift nicht, da auch der „alte“ Perso schon nicht das Eigentum des Bürgers war.

    2. Und bitte, ganz wichtig: Bilder vorher in ein etwas unkomprimiertes Format, wie z.B. Windows Bitmap umwandeln ;)

  35. Moin!

    Habe die Mail auch bekommen (Diskussion hier: https://plus.google.com/109325177108960056600/posts/Xq9q1d6v6Ch ) und entsprechend geantwortet:

    Sehr gehrte Damen und Herren!

    Zunächst möchte ich den Eindruck widersprechen, ich hätte Ihr Unternehmen mit „E-Mail-Bombing“ versehen. Diese Unterstellung wird zurückgewiesen. Zu dem Zeitpunkt, als ich Ihnen den Widerspruch und die BDSG Abfrage zuschickte waren ein Großteil der Postfächer der Mail-Adressen abgeschaltet und ich konnte Ihnen nur unter größter Mühe etwas zuschicken. Von meiner Seite sah es eher danach aus, dass ein Empfang auf den öffentlich bekannten Mailadressen vielleicht sogar bewusst abgeschaltet wurde.

    Wenn Sie technische Aspekte heranziehen, wäre der Empfang auf einer einzigen Mailadresse ihres Unternehmens die Folge gewesen, dass Sie dann eben nur an einer Stelle eine Überforderung Ihres Mailservers gehabt hätten (Single Point of Failure). Damit wäre meine Mail bei ihnen gar nicht angekommen. Um solche technischen Probleme zu vermeiden, hätten Sie dazu auch eine ausreichend technisch dimensionierte Mail-Adresse bekannt geben müssen. Das erfolgte aber nicht.

    Nun zu Ihrer neuen Anforderung mich ** per Kopie eines Personalausweises zu identifizieren.

    Dieser Bitte kann ich zunächst nicht nachkommen. Eine Ausweiskopie zu diesem von Ihnen gewollten Zweck stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, sollte ich dem nachkommen. Ich beziehe mich da auf http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2008/0550-08.pdf mit dem folgenden Text:

    „§ 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren, so etwa über die opto-elektronische Erfassung (das Scannen) von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Begrifflichkeiten der Vorschrift knüpfen an die Legaldefinitionen in den §§ 2 und 3 BDSG an. Der Behördenbegriff ist in § 2 Abs. 2 legaldefiniert.“

    Sollte Ihre Rechtsabteilung der Meinung sein, dass dies in ihrem Fall nicht greift möchte ich darauf Hinweisen, dass wir im §18 (2) des Personalausweisgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__18.html) folgenden Satz haben:

    „… Im Falle der Nutzung allgemein zugänglicher Netze sind Verschlüsselungsverfahren anzuwenden…“

    Da mir die Abfrage nach BDSG kostenlos sein muss und ich somit weiterhin per Mail korrespondieren möchte, müsste ich Sie bitten mir einen öffentlichen PGP Schlüssel zu nennen, mit dem ich (eventuell) eine Kopie des Ausweises verschlüsselt zuschicken könnte.

    Abschließend gilt auch weiterhin meine ** gemachte datenschutzrechtliche Anfrage und möchte Sie bitten dieser unverzüglich nachzukommen.

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,

    Aljoscha Rittner

  36. Das sogenannte E-Mail Bombing ist ja jetzt nur eine folge des „Springer-interessen-müll-Bombing“ durch das ungefragte verteilen der Bildzeitung in ganz Deutschland.

    1. Wogegen genau?

      Meinungsmache?
      Lobbyismus?
      Verdummung?
      Die böse Sorte Kapitalisten?

      Alles nicht strafbar. Und wegen der Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit? Das wäre ein wenig dünn. Was bleibt dann? Die falsche Rechtsauskunft zum Thema Computersabotage? Ist frech, aber irren dürfen die. Böse Absicht können wir alle unterstellen, aber beweisen wird schwer.

      Ich würde wirklich gerne dem Haufen einen reinwürgen, aber damit kommst du nicht weit. ^^

      1. das waer ne super Idee.

        Allein wegen der Tasache dass Springer einfach die Daten speichert und 2 Wochen nachdem sie die schriftliche Zusicherung verschickt haben, dass sie das nicht tun, uns ne Mail ins Haus flattert….

  37. Ok, wo kann ich ne Überweisung hin machen damit der Verlag verklagt wird? Zuerst wegen der Äußerung auf Anstiftung von Sabotage, dann dass sie sich nicht an die Datenschutzgesetze halten…
    Würd mich gern an den Kosten beteiligen…

  38. Irgendwie ist das hier sehr deutsch! Ich glaube, der Rest der Welt würde einfach eine Gratiszeitung in den Müll werfen. Alles verwaltungstechnisch korrekt zu machen, kann Ausländern schon ein bisschen Angst machen ;-)

    1. Wenns nicht die BILD wäre, wäre der Aufstand nicht so groß.

      Auf einem Schulhof wäre die BILD der dicke, große Typ, der immer die Schüler der jüngsten Klassen rumschubst und täglich einen von ihnen in den Mülleimer setzt und die Tasche mit dem Sportzeug in den Baum wirft.
      Und die gackernde Meute im den Typen herum sind die Politiker und Promis, die von und mit der BILD leben.

      1. lol. Danke für die nette Beschreibung, werds mir merken falls mich mal wieder jemand fragt. :D

  39. Uiuiui, das wird mir aber gruselig. Hab‘ zwar keine Mail bekommen und auch nur mit einem Briefkastenaufkleber vorgebeugt, aber rein vorsorglich sollte ich nun wohl doch auch eine datenschutzrechtliche Anfrage an den Verein schicken ;)

  40. ich hab denen geschrieben, dass wenn die meinen perso wollen ich erstmal nen perso von nem zuständigen abteilungsleiter will, um sicherzugehen, dass es sich mit dieser email nicht um einen phishing versuch handelt.

    mal sehen, was kommt.

    1. YMMD!!1!
      Bitte hier bescheidsagen, was dabei rauskam bzw. ob die überhaupt nochmal geantwortet haben!

  41. Schwachsinn, Rechtsverdreherei, Skandel und Schande. Der Verlag gehört wegen Erregung des öffentlichen Ärgernisses schon angeklagt :D …

  42. Hmm ich überlege gerade ob die Ausweiskopie in angemessener Qualität hinschicken werde und alle nicht relevanten Daten schwärzen werde.

    Allerdings sehe ich mich dann gezwungen einige Zeit später nochmals ein Auskunftsersuchen zu starten ob meine Daten (hier dann die Ausweiskopie) auch wirklich gelöscht wurde, oder noch irgendwo im System herumdümpelt. Wenn sie dann wieder eine Ausweiskopie verlangen…

  43. Nunja….

    Die korrekte Antwort wäre gewesen:

    Leider können wir ihnen auf ihre Emailanfrage keine Auskünfte erteilen…

    Denn, und das müssen hier wohl auch einige lernen, Emails sind nicht rechtssicher!

    Wenn der Springer Verlag allerdings „normalerweise“ auf Emailanfragen Datenschutzauskünfte gibt, wäre das der eigentliche Skandal, denn da kann ja jeder kommen!

    1. Was soll der Skandal sein?

      Die Auskunft wird an die Adresse geschickt, die (falls) für die Person, über die die Auskunft erbeten wurde, existiert.
      Wer immer die Anfrage stellt, die Auskunft geht immer an die richtige Person (außer du fängst den Brief ab – in dem Fall bist du aber leichter an den Daten durch das Abfangen der normalen Post als durch die Anfrage)

  44. Ich habe die Aktion nicht mitgemacht und trotzdem keinen roten Umschlag bekommen (übrigens keiner bei uns in der Strasse).

    Da ist bei Springer wohl ziemlich viel nicht optimal gelaufen;)

  45. Was soll das? Lasst den Axel Springer Verlag doch links (besser gesagt: rechts) liegen, wenn Ihr ihn nicht mögt.
    Niemand wird gezwungen, eine Bildzeitung zu lesen oder gar zu kaufen. Selbst die Gratis-Bild wurde auf Wunsch nicht zugestellt.
    Zwar sind ein paar Fehler passiert, aber größtenteils hat es geklappt.

  46. @Formido: Könnte das dann nicht sogar als ‚Anstiftung zu einer Straftat‘ gewertet werden :D ?

  47. Ich habe leider von der ganzen Aktion mit der gratis Bild nicht rechtzeitig erfahren.
    Woher hatte der ASV denn eigentlich die ganzen Kontaktdaten?

    1. Ich vermute mal, dass die genauso vorgegangen sind, wie die Verteiler dieser kostenlosen Werbezettel und ausschließlich werbefinanzierten Zeitungen: Einfach an alle Haushalte verschicken. Die roten Briefe haben ihren Aufwand (und damit die Kosten) auch schon ordentlich in die Höhe getrieben.

      1. Die kann man nur bei Herrn Uhl vorbestellen. Der macht die Preisverhandlungen mit dem Einwohnermeldeamt.

  48. Hmm… was sagen denn die Strafrechtler dazu, inwiefern der Springer-Verlag mit dieser E-Mail üble Nachrede, eine Nötigung oder gar eine Erpressung betreibt? Und inwiefern könnte sich ein Staatsanwalt noch einer Verfolgung entziehen, wenn so ein Verdacht in mehreren 100 Fällen angezeigt wird?

    1. Manchmal glaube ich, dass die Bildfeinde noch blöder sind als die Bildfreunde, z.B. wenn ich Kommentar Nr. 64 lese.

  49. Hmm, das Urheberrecht für den Personalausweis liegt so weit ich weiß bei der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere ist es nicht erlaubt, Kopien zu erstellen (§14 Personalausweisgesetz). Mache ich eine Kopie, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

    Von daher würde ich mit Hinweis auf das Urheberrecht die Einsendung der Kopie verweigern und die Bearbeitung der Mail unter Einhaltung der geltenden Frist verlangen. Außerdem würde ich mir eine Anzeige wegen versuchter Nötigung vorbehalten.

    Grüße, Dirk

  50. Das Anfertigen einer Ausweiskopie ist im Allgemeinen untersagt und nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen zulässig (§ 14 PAuswG). Insbesondere darf der Axel Springer Verlag für den genannten Zweck keine solche Kopie anfordern. Eine Identifizierung der Anfragenden kann über die üblichen Verfahren (Postident u.ä.) erfolgen. Der Axel Springer Verlag möge sich doch bitte auch an Recht und Gesetz halten.

  51. Bitte überlegt alle in Ruhe wie sich diese Stümper fachgerecht zerlegen lassen.

    Übereilte Mails sind hier nicht mehr notwendig.
    Wir haben viel Zeit!

    Bild ist durch die unterbliebene Datenschutzerklärung sowieso schon in Verzug.

    1. Dachte ich mir auch schon. Ich wollte denen dmaals nichts geben udn hab daher am Vortag einen Zettel „Keine BILD, rote Umschläge oder andere Erzeugnisse des Axel-Springer-Verlages“ angeklebt.

      Naja, hatte ich vor, bin dann aber weggefahren und habs deswegen vergessen :D

  52. Ich habe seinerzeit ebenfalls einer Zustellung der Jubiläumsausgabe widersprochen. Natürlich lag das Ding trotzdem im Briefkasten – und zwei Tage später ein großer Briefumschlag vom A. S. Verlag mit einem Anschreiben, demzufolge man meinem Widerspruch gegen die Zustellung Folge leisten würde. Was hab ich von sowas zu halten?
    Gruß
    Chr.

  53. Schade das es keinen Paragraphen gibt der Zwangs-Verblödung unter Strafe stellt. Ich hasse Leute die in meinen Briefkasten scheißen b.z.w. mit Werbung überfluten….

  54. Warum nicht den Perso (solange es der „Alte“ ist) als.. Sagen wir mal 10MB-Datei verschicken? Oder wäre DAS dann E-Mail-Bombing?

    1. oh ja das wär geil!!!! das wär lustig wenn jetzt alle leute nen 10mb scan ihres persos per mail an den springer verlag senden :D und dann am besten trotzdem von so schlechter quali dass man nix lesen kann.

  55. Da hab ich doch glatt mal die acht E-Mail-Adressen genutzt, und soeben mein Auskunftsersuchen abgeschickt :-) Danke für den Hinweis, ohne den ich dies sicher nicht gemacht hätte…

  56. Ich bin bloß froh, dass ich in einer sogenannten besseren Gegend wohne. Da gab es nicht eine einzige Gratis-Bild. Habe ich von mehreren Leuten gehört.

  57. off topic:

    Manche Artikel schreibe ich mit PrintFriendly und PDF-Creator in einen PDF-File.
    Momentan geht das nicht, weil alle Browser „unsichere Inhalte“ melden auf netzpolitik.org/ und printfriendly offenbar hängen bleibt.

  58. hey, der Widerspruch per Mail sollte doch immer noch möglich sein oder? ich hatte damals[tm] nur per Campact widerspruch eingelegt und den roten Brief auch verboten, diesen dann Unfrei zurück geschickt.

    Grüße
    moep

  59. „Offensichtlich sieht die Axel-Springer AG sich nun gezwungen, einen Weg zu finden, den Auskunftsgesuchen nach Bundesdatenschutzgesetz keine Folge leisten zu müssen.“

    Also erstens mal kann ich die BILD auch nicht haben. Zweitens finde ich diese Klage-Aktion vom Springerverlag auch selten dämlich.

    ABER:
    Ich konnte die ganze Zeit nie nachvollziehen warum da Leute Briefe und E-Mails mit ihren Daten hinschicken. Da gab es NIE etwas an Daten zu löschen.
    Grund:
    Das Ding war schlicht eine Werbung welche über den Postweg verteilt wurde. Das bedeutet das nur die Personen sich gegen den unerlaubten Einwurf wehren können bzw. sollten die diese lustigen Schildchen von wegen „Bitte keine Werbung“ am Briefkasten haben.

    Manch ein User hat in den Kommentaren ja eh dazu aufgerufen diese Aktion als kostenlose Verteilung von Klopapier zu sehen und überhaupt nicht zu reagieren.

    Und auch wenn man mich jetzt hier verteufeln wird: Wer dazu aufruft einen Server mit E-Mails und Anhängen zu (über-) füllen, sollte meiner Meinung nach durchaus auch für einen ggfs. entstandenen Schaden aufkommen. Durch ein wenig Nachdenken und Gelassenheit im Vorfeld hätte man da wohl den Spamverdacht nicht grade der BILD als Steilvorlage liefern müssen.

    jetzt viel Spaß beim virtuellen Prügeln ;o)

    1. Ok, fühl Dich virtuell mal voll auf die Fresse geschlagen.
      Unter Anderem weil es hier um Protest ging. Das Detail ist Dir sicherlich entgangen, muss man ja auch mehr als 0,5 Sekunden nachdenken.

      1. Oh, es ging nur um Protest?
        Wird von „herr“ jede Werbung die im Briefksten landet so behandelt?
        Ich für meinen Teil schaffe eine firmenspezifische Antwort zeitlich nicht – vom Porto mal ganz abgesehen. Außerdem wüsste ich nicht was ich mit den ganzen Antworten aus den Auskunftsersuchen machen sollte. Noch mehr Altpapier…

        Dieser „Protest“ sorgt doch nur dafür das dieses Schundblatt weiter in aller Munde ist. Lieber mal einen Blick auf die Statistik werfen und freuen das die Auflage zurück geht (IVW-VA Tageszeitungen).

  60. Protest wäre gewesen, sich an diesem Samstagvormittag vor den eigenen Briefkasten zu stellen und den Briefträger in eine Diskussion um diese Werbeaktion zu verwickeln. Aber dazu hätte man ja aus dem Haus gehen müssen …

    1. Und was genau hätte man mit dem Briefträger diskutieren sollen, was man nicht auch mit jedem anderen Mitbürger besser lange vor dieser Aktion hätte diskutieren können?

      1. Es ging nicht um das „Was“ sondern um das „in eine Diskussion um diese Aktion verwickeln„, sprich: die Verteilaktion logistisch zu behindern. E-Mails zu schicken, belastet entsprechend konfigurierte Auto-Responder recht wenig.

      1. Oh, entschuldige meine schlampige Ausdrucksweise: In unserem Haus bekamen wir (sofern erwünscht) die Sondermülldrucke aus dem Hause Axel S. von einer weiblichen Angestellten der Post AG, volkstümlich auch BriefträgerIN genannt, zugestellt. Mag sein, dass in anderen Landesteilen auch auf andere Dienstleister zurückgegriffen wurde.

    2. Oh je – total sinnig, den Samstag vormittag am Briefkasten herumstehen nur um „auf der Straße gewesen“ zu sein … weil ansonsten ins Protest ja nicht Protest.

      Un nun druck‘ dir den Post aus und lies ihn aufmerksam gut. Deine Antwort schickst du dann an das Internet – Anschrift findest du in dessen Impressum

      http://manski.net/2011/05/31/double-facepalm/

  61. Die „BILDZEITUNG“ war schon zu meinen (68erZeiten) der Feind Nummer 1, zumindest was die Medien anbetrifft….da kann ich nur sagen weiter so…;-)

    1. Feinde die Du bekämpfst, bestätigst Du in Ihrer Existenz. Im Zweifel geht der Feind sogar gestärkt aus dem Kampf hervor .. aber das Vokabular (Feind/Kampf) gefällt mir nicht, es ist nicht gewaltfrei, wo es friedvoll sein könnte.

      Der Weg von der Empörung, über das Engagement, zur Emanzipation meint doch den Einsatz für Etwas, nicht gegen etwas (Bild). Den roten Umschlag wollte ich trotzdem und hatte ihn mir über Campact bestellt.

      Manche ’68er haben ja aus den 70ern kaum etwas gelernt (Anwesende Lesende und Publicviewer ausgenommen;) und dass Mann sich von seiner Gewalt zu emanzipieren beginnt ist nicht in Sicht.

      Plagiat[x]:“Eins werden wir nicht mehr tun – wir werden nicht mehr mit dem Kopf gegen die Wände der Schulen und Unis, der Fabriken und Verwaltungen rennen – denn sie wollen nur integrieren, einfangen in ihre kaputten Mechanismen und Strukturen.

      Mit dem Leben fangen wir doch-nicht-erst-dann an, wenn elitäre Minderheiten beschließen, dass Ihre Krisen nun beendet seien [..] Wir steigen total aus. Wenn wir eine freie Gesellschaft wollen, dann machen wir sie, und zwar sofort. Dann machen wir das nicht über den Umweg, das Alte zu zerstören; denn das stirbt von ganz allein. Ohne Umwege gehen wir gleich daran Neues zu bauen, denn diese Arbeit haben wir so-und-so zu tun.“ – Ende Plagiat[]

      Ob und inwieweit die Arbeit gegen die Bild, oder für eine digitale Gesellschaft oder eine Partei „einfängt in kaputte Mechanismen und Strukturen“ – mag jede’r für sich entscheiden, beurteilen oder werten; ich mein, Fühlt Euch frei!

      [x] frei nach Beiwort zum Buch ‚Planet des Ungehorsams‘ -Verlag „neues leben“ berlin 1975 – vormals Releasegruppe IV-Berlin

      1. Sorry aber wenn man einen Feind nicht bekämpft, wird er weiter expandieren.
        Von alleine werden die Multis nicht aufgeben.
        Dass Mann/Frau sich eine eigene private Welt aufbaut um eben anders zu leben, spricht ja auch nichts gegen.
        Um es auf den Punkt zu bringen: „Es wird keine gewaltlose Veränderung geben“!

  62. Computersabotage? Blödsinn! Da haben wir in der Firma mehr BinLogs in 10 Minuten zusammen, als hier an Mails eingegangen sind. Wenn das wahr wäre, dass diese paar E-Mails für die technische Infrastruktur problematisch sind, müsste sich die Firna bei jedem versendeten Newsletter selbst DOSen!
    Und was soll der Schwachsinn von wegen falschen Adressdaten? Das ist grober Unfug! Das läuft doch – genau wie alle Adressen sonst auch – über die automatische Adressprüfung. So macht man das mit Adressdateien bei Serienbriefen schon immer! Jedenfalls bei professionelle (!) Verlagen …

    Ferner ist Serienbriefe zu schreiben das täglich Brot eines Verlags und weder technisch, noch personell eine unzumutbare Handlung.

    Der größte Knaller ist aber, dass man sich beschwert, dass die Mails gleichlautenden Inhalt hatten. Na gottseidank haben sie gleichlautenden Inhalt, würde ich mal sagen! Dann kann man sie nämlich automatisch verarbeiten!

    Oder ist die „Sabotage“ etwa, dass man jemanden abstellen musste, der bei den wenigen Mails ohne gleichlautenden Inhalt die Adressen abtippt?

    Meine Meinung: der Springer-Verlag muss sich ganz im Gegenteil vorwerfen lassen, dass er kein Online-Formular zur automatischen Verarbeitung von Opt-Out-Anträgen bereitgestellt hat! Dann wäre der mündige Bürger nämlich nicht gezwungen gewesen, sich gegen die unfreiwillige Verstopfung seines Briefkastens (und einige davon sind in der Tat so klein, dass wichtige Post vielleicht nicht mehr zugestellt worden wäre) durch unerwünschten Postwurfsendungen auf diese Weise wehren zu müssen!

    Es wäre dem Springer-Verlag auch zumutbar gewesen zu erklären, wie der Bürger durch andere, dem Verlag genehmere Maßnahmen – möglicherweise durch Anbringen eines Zettels an seinem Briefkasten – den Einwurf einer Bild-Zeitung hätte verhindern können. Denn der übliche Text: „bitte keine kostenlosen Wochenzeitungen“, wäre wohl nicht ausreichend gewesen. Ferner ergibt sich durch einen solchen Zettel nicht zwangsweise die gewünschte Rechtssicherheit.

    Der Verlag hat es dagegen vielmehr versäumt, wenigstens irgendeine dieser Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Folglich muss er den Widerspruch einzelner Bürger gleichwohl hinnehmen!

    Im Gegenteil möchte ich sogar argumentieren, dass das Ziel der Aktion ja gerade darin bestanden hat, dem Springer-Verlag unnötige Kosten zu ersparen. Indem man ihm vorab elektronisch mitteilt, welche Haushalte keine Bild-Zeitung wünschen, muss der Verlag weniger Exemplare drucken, welche er teuer hätte bezahlen müssen.
    Dass der Springer-Verlag sich nun im Gegenteil gerade derart ungeschickt anstellt, dass statt Kosten zu sparen ihm Mehrkosten entstehen, kann doch wohl niemanden außer dem Springer-Verlag selbst angelastet werden!

    So sehe ich jedenfalls die Sache.

    1. ihre vermutung über die kosten mag vor jahren zutreffend gewesen sein. da bekam man auch noch einen einzelnen briefumschlag von der versicherung oder vom amt, wenn mal drei bis vier vorgänge auf einmal versendet werden mussten. heute ist es meist billiger, die maschinen mehrfach kuvertieren und freimachen zu lassen, selbst wenn dadurch das porto stark ansteigt: händisch sortieren ist einfach teurer.

      so teuer wird der druck eines weiteren exemplars nicht sein.

      der auch die auflage steigert. an der sich eventuell gar der anzeigenerlös orientiert.

      .~.

      1. Was tatsächlich ist, ist uninteressant. Wie das in der Praxis abläuft, wissen Branchenkenner natürlich. Aber muss das deswegen auch Otto-Normalbürger wissen?

        Wenn man sich die Entscheidungen im Privatrecht einmal anschaut, dann muss ein Normalbürger nur mit dem rechnen, was nach Verständnis eines Laien plausibel ist. Und nach gesundem Menschenverstand gilt: weniger drucken = weniger Aufwand = geringere Kosten. Das die Bild höhere Kosten hat wenn sie weniger druckt – damit muss eine Laie meiner Ansicht nach nicht rechnen!

        Das ein Versender einen Versand an alle Bundesbürger billiger durchführen kann als einen Versand weniger gleichlautender Briefe an wenige Personen, ist einem Laien nicht plausibel zu erklären. Genausowenig wie einem Normalbürger zu erklären ist, warum deutsche Versandhändler ihre Briefe elektronisch von Deutschland in die Schweiz senden, dann in der Schweiz drucken lassen, dort von der Deutschen Post frankieren, abholen und wieder zurück nach Deutschland schicken lassen. Die niedrigen Personalkosten in der Schweiz können ja wohl kaum schuld sein.

        Das versteht ein normaler Mensch nicht – und damit muss er auch nicht rechnen. Gottseidank!

  63. Das alles hier ist ja der Wahnsinn…fast 160 Kommentare und das in aller Öffentlichkeit.

    @Linus Neumann: Hast Du jemanden bei der „Bild“ erreicht?
    Ist die Mail wirklich von Ihnen? Ich habe weder die Bild noch die Mail erhalten, deshalb kann ich mir das Ding auch nicht anschauen. Die angegeben Daten könnten aber auch leicht von der Internetseite übernommen worden sein.

    Bitte keine Ausweiskopie senden…in Deutschland würde man Euch normalerweise auf dem Postweg anschreiben (sofern Ihr Eure Daten angegeben habt)…das hängt mit der Rechtsgrundlage zusammen. Es gilt aufgrund von Betrugsmöglichkeiten die Papierversion oder eine Digitalversion nur mit vorhandenem Wasserzeichen…zumindest beim Finanzamt. Schaut mal die Mail an…sieht man da was? Oder bei „Element untersuchen“ was zu sehen?

  64. Lächerlich. Habt ihr alle nichts zu scheissen?
    Wer die Zeitung nicht haben hat wollen hätte sie bequem und adhoc in den Müll werfen können.

    Stattdessen geilt ihr euch an so nem rotz auf und habt erst recht eure persönliche Daten preis gegeben…

    1. > Lächerlich. Habt ihr alle nichts zu schweissen?
      Jetzt schon!

      > Wer die Zeitung nicht haben hat wollen hätte sie bequem und adhoc in den Müll werfen können.
      Du hättest die Kommentare hier, links liegen lassen können. Stattdessen wendest Du Dich ‚uns‘ zu, öffnest Dich und gibst Deine Persönlichkeit preis.

  65. Ich hab meinen Personalausweis jetzt gescannt. Leider bekomm ich immer die Fehlermeldung, das 40 MB zu groß zum versenden sind. Schick ich meinen Personalausweis wohl doch besser per Post.

  66. Dann würde ich aber auch dem Axel Springer Konzern vorwerfen meine kostbare Zeit in Anspruch zu nehmen für solche albernen Sachen.

  67. Ich glaube ich schicke denen jetzt auch mal ein Auskunftsersuchen. Und zwar per Post. Mal sehen, ob ich dann auch wegen „Computersabotage“ einen bösen Brief erhalte… ;)

    PS: wie schwer kann es sein ein paar Leuten mitzuteilen, dass man keine Daten über sie hat – oder HAT man etwa welche? Das ganze macht mich misstrauisch, über wen der Springer Verlag da noch so alles ungefragt Datensätze angelegt hat!

  68. Ich bin ja wirklich jemand, der gerne vor die Tür geht um zu demonstrieren und gerne auf Missstände hinweist, aber diese ganze Aktion hab ich nicht verstanden.

    Hier wurde eine Energie auf etwas verwendet, was eine einmalige Aktion war. Klar ist das Umwelttechnisch eine Schande, aber durch die Gegenaktion wurde diese Schande noch erweitert. Das ganze kommt mir wie die Kindergartenkinder im Sandkasten vor … ich hab recht, nein ich, nein ich, nein ich … völlige Zeitverschwendung.

    Wenn das Ganze wenigstens einen Sinn machen würde, aber hier wird gegen etwas gekämpft, was nicht wiederholt werden wird. Warum Bild den Dreck jetzt so verschickt ist auch nicht zu begreifen. Es scheint sie lieben die Publicity die ihr erzeugt habt….

    Ich hab die Bild mit dem restlichen Werbemüll direkt entsorgt und gut war. Ich seh nicht ein wegen sowas Lebenszeit zu verschwenden.

    1. Es hat doch Sinn. Für die BILD entstehen Kosten, die nicht eingeplant war. Mit etwas Glück machen sie Minus bei der Aktion und diese nie wieder. Dann ist allen geholfen.
      Und darum gehts ja.

  69. @ AGISB:

    Wer sagt, dass es eine einmalige Aktion war? Ich befürchte, dass der ASV, so er die Aktion als Erfolg wertet, von einer Wiederholung ausgeht.

  70. Also ich hab auch ohne wiederspeuch keine BILD bekommen, und viele andere auch nicht. Hat wohl nicht so geklappt.

  71. Ich finde, das einzige was man der GratisBILD vorwerfen kann, ist, dass sie eine Mogelpackung war! Es war ja gar keine richtige BILD, sondern eher eine langweilige Werbebroschüre. Auf der Titelseite gings um Til und Dana Schweiger….gähn…und Donald Duck war auch abgebildet. Und im Sportteil wurde über Kloppos Arsch diskutiert.
    Tausende von Deutschen, die korrekt und ordentlich einen Antrag gestellt haben, nicht mit der BILD-Zeitung beliefert zu werden, wurden getäuscht! Das ist doch der eigentliche Skandal!!

  72. Ich habe keine Mail bekommen, ich habe auch nur bei der Campact Aktion mitgemacht, die werden wohl nur eine Mail abgeschickt haben. Aber der Vorwurf der Computersabotage ist echt ein Witz. Müsste Springer nicht theoretisch dazu verpflichtet sein die Kapazitäten bereitzustellen um im schlimmsten Falle 41 Millionen Widersprüche zu empfangen? Schließlich ist die Möglichkeit zum Widerspruch ja rechtlich festgelegt und die Menschen haben nur ihre rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch genommen.
    Und selbst wenn ein paar Menschen 8 Mails abgeschickt haben weil sie von dem unsicheren Rechtsstatus einer Mail verunsichert waren und sicher stellen wollten, dass ihr Widerspruch gehört wird werden nie im Leben 41 Millionen Mails zustande gekommen sein.

    Deswegen hat Springer doch eigentlich selbst schuld wenn sie nicht in der Lage sind alle möglichen Widersprüche die gerechtfertigterweise eintrudeln könnten zu verarbeiten.

  73. Seit wann ist eine Bild im Postkasten ein Problem? Warum wollt Ihr dies verhindern, habt Ihr nichts besseres zu tun? Schmeißt sie doch einfach in den Müll. Die Millionen von Bildlesern sind das Problem und nicht wenn bei Euch eine Bild im Postkasten liegt.

    1. BILD hat mit einer AUflagenstärke Millionen durch die ANzeigen eingesammelt. Dafür hat sie mich instrumentalisiert.

      In den Müll werfen stört BILD nicht – bei BILD entstehende Kosten durch Protest hingegen offenkundig schon.

  74. Hallo,

    man kann den ganzen Protest gegen die Blöd-Aktion, dem ich voll zustimme, sehen wie man möchte, toller Protest, unnötige Energieverschwendung….aber, wenn die Klugen immer nachgeben dann wird die Welt nur noch von den Dummen regiert…..

    1. Ja, mit dieser Einstellung werden leider auch die kleinen Nachbarschaftsstreitigkeiten bis zur Gerichtsverhandlung getrieben und ausgefochten.
      Der Deutsche pocht auf Recht und Ordnung, während der Rest der Welt wahrscheinlich einfach nur die Zeitung im Müll entsorgen würde… ;-)

      1. der Streit bis vor Gericht gegen einer der groessten Verlage und Propaganda-Maschinerie ist richtig und WICHTIG.

        Was du ansprichst ist Gekabbel zwischen Zivilpersonen; da stimme ich voll mit Dir überein…viele dieser Streitigkeiten sollten aussergerichtlich geloest werden.
        Aber hier gehts um was anderes…

  75. Vielleicht sollte man auch bedenken, das jedwede gewerbliche Post (auch Emails) eine bestimmte Zeit (Jahre) aufbewahrt werden muss. So kann man die Email nicht einfach löschen. Bei meinem Arbeitgeber kann ich die Mail zwar auf meinem Rechner löschen, aber in einem bestimmten Rechenzentrum bleibt diese liegen bis die verpflichtende Vorhaltezeit abgelaufen ist.

  76. Es stimmt zwar, dass selbst unter den Datenschutzaufsichtsbehörden umstritten ist, ob eine Kopie des Perso als Identifikation vor Erteilung der Auskunft verlangt werden kann. Hintergrund ist, dass sonst u.U. Fremde Selbstauskünfte anderer Personen bei Auskunfteien wie etwa der SCHUFA einholen könnten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass alle Angaben, bis auf Name und Adresse geschwärzt werden dürfen, auch das Bild. Dies hat Springer nicht getan und damit eine Auskunft erschwert bzw. verzögert bzw. nicht erteilt. Und das ist eine Ordnungswidrigkeit, die gem. Para. 43 Abs. 1 Nr. 8a BDSG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR geandet werden kann. Also jetzt fleißig beim Berliner Datenschutzbeauftragten (dem lieben Herrn Dr. Dix) anzeige erstatten. Das wird Springer freuen.

  77. Ja, manche Leute haben auch echt nix zu tun! Stattdessen schicken sie lieber irgendwelche depperten Forderungen an Verlage, damit sie keine Grats-Bild bekommen! gehts noch?? Wenn man sie nicht lesen will schmeißt man sie halt weg, hat man deutlich weniger Ärger mit!

  78. Tja, gegen eine richtige Zeitung (umsonst) im Briefkasten habe ich ja nichts, aber es steht ganz deutlich im Treppenhaus „Keine Werbung!“, und dann hat eine Gratiswasauchimmer nix im Briefkasten verloren!
    Und bitte, sagt B… aber nicht Zeitung – das sind zwei ganz verschiedene Dinge :)

  79. Hinweis:

    Ich würde mich selbst anzeigen! Wegen Computersabotage bei BILD. So eine richtige formelle Selbstbezichtigung im Hinblick auf die Begehung einer Straftat. Gut für Euch. Blöd für Bild ;-)

    Gruß

    Rudi

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