In Spanien ist ein Tauschbörsennutzer vor Gericht freigesprochen worden, wie die Futurezone berichtet: Kein Gefängnis für Tauschbörsennutzer.
Der Beklagte habe sich keines Vergehens schuldig gemacht, das eine Strafe rechtfertige, stellte Richter Paz Aldecoa in der nordspanischen Stadt Santander fest. Er verwies darauf, dass das Herunterladen von Musik aus dem Internet zu privaten Zwecken gängige Praxis und gesellschaftlich akzeptiert sei. Der Mann habe damit schließlich keine finanziellen Interessen verfolgt.
Schönes Urteil. Nichts anderes fordern wir in Deutschland: Tauschbörsenutzung und privates Kopieren zu nicht-kommerziellen Zwecken sollte als gesellschaftliche Realität akzeptiert und neue Wege für eine Legalisierung sollten gesucht werden.
Wer an Originalquellen interessiert ist: Vor zwei Tagen berichtete schon die spanische Zeitung El Mundo darüber: Una juez de Santander sentencia que descargar música por Internet no es delito.
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