Schweiz: SWIFT Affäre – CH Datenschutzrecht verletzt

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragter veröffentlichte heute eine Stellungsnahme zur SWIFT-Affäre.

Seine Schlussfolgerungen sind, dass das Schweizerische Datenschutzrecht verletzt wurde, ein Abkommen mit den USA auch die europäischen Datenschutznormen respektieren muss und die Schweizer Banken die Bemühungen zur Einhaltung des Datenschutzes nach Kräften unterstützen sollen.

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