Mein Kollege Jan Engelmann weist im Weblog von Wikimedia Deutschland auf die eingetroffenen Antworten zu den Wahlprüfsteinen hin, die an alle in Berlin zur Abgeordnetenhauswahl kandidierenden Parteien gegangen sind. Wer die komplette Ladung Text haben möchte, geht bitte direkt zur aggregierten Volltextsammlung.
Wikimedia hatte Mitte Juli 2011 einen Katalog mit 30 Fragen verschickt, dabei versucht, in den Fragen den Landesbezug herzustellen oder zumindest durchschimmern zu lassen. Im Falle von Informationsfreiheit ist dies einfacher möglich, bei bundesratszustimmungspflichtigen Gesetzesvorhaben oder gar Staatsverträgen zwischen Ländern ebenso. Bei Gesetzesvorhaben, die zwar große Auswirkungen auf Berlin und seine Bürger und Firmen haben werden, die aber komplett auf Bundesebene aufgehängt sind, war ein Kniff nötig.
So fragen wir an Punkt 28, wie Berlin mit den absehbar negativen Auswirkungen eines Presseverlegerleistungsschutzrechts auf die netzbasierte Ökonomie Berlins umgehen will. Eine direkte Antwort darauf gibt keine Partei, Grüne, Linke, Piraten, SPD und PSG schreiben aber pflichtgemäß, dass sie ein solches Leistungsschutzrecht ablehnen (wonach nicht gefragt war, aber immerhin). Die FDP weist daraufhin, dass dies eine Bundesangelegenheit sei und man keine Veranlassung zur Intervention sehe; die CDU sagt, dass alles noch diskutiert wird. Überraschend an dieser Antwort ist eigentlich nur, wie peinlich offenbar den Befürwortern es sein, in der vergangenheitssubventionierenden Ecke zu stehen.
Fast alle Parteien haben „Creative Commons“ im aktiven Wortschatz, die Unterschiede sind aber beträchtlich. Überdies scheint es gewisse Konfusion über die Frage „kommerzielle Nachnutzung“ innerhalb des CC-Lizenzbaukastens zu geben, ansonsten wären Sätze wie
„Die Angebote des RBB sollten so weit wie möglich unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt (vorzugsweise CC BY-SA) werden, so dass eine nicht-kommerzielle Nutzung dieser Inhalte im Internet möglich wäre.“
nicht Teil einer Antwort (in diesem Fall der Linken in Frage 22). Rein formal ist der Satz nicht falsch, Inhalte unter CC-BY-SA können natürlich nicht-kommerziell genutzt werden, sie können aber ebenso auch kommerziell (und beides nicht nur im Internet) genutzt werden. Wenn die Linken in Berlin also glauben, dass CC-BY-SA die kommerzielle Nutzung untersagt, wäre dies ein zu behebender Irrtum.
Auch den ansonsten netzaffinen Piraten ist entgangen, dass auf Wikipedia und ihren Schwesterprojekten nur Inhalte stehen dürfen, die auch zu kommerziellen Zwecken nachnutzbar sind.
Die Piratenpartei Deutschland tritt in ihrem Parteiprogramm dafür ein, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern.
In der Summe sind wir über Menge und Qualität der Rückmeldungen sehr erfreut, in fast jeder denkbaren Regierungskoalition gibt es einen Grundkonsens zur Offenenheit von Verwaltungsdaten, zur positiven Einstellung zur Open Access (FDP ausgenommen), der Absurdität von Netzsperren (CDU ausgenommen) und der Vorstellung, Flächenversorgung mit Internet auch über Public WiFi herzustellen (der Konsens endet augenblicklich, wenn es um die Wege zur Umsetzung geht).