Neben hochrangigen Beamten aus Bundesinnenministerium und Auswärtigem Amt äußerte sich auch Kanzleramtschef Helge Braun (CDU):
Andreas Könen, Abteilungsleiter Cyber- und Informationssicherheit im Bundesinnenministerium (BMI), sprach sich dafür aus, dass die „richtigen Behörden“ eine rechtliche Grundlage für die „aktive Cyberabwehr“ bekommen. BMI-Staatssekretär Klaus Vitt erklärte, die Möglichkeit einer aktiven Abwehr sei eine „komplexe rechtliche und politische Fragestellung“, die angegangen werden müsse. Kanzleramtschef Helge Braun schilderte das Geschehen im Cyberraum als „permanenter Kampf zwischen Angriff und Verteidigung“. Auch das Auswärtige Amt beschäftigt sich mit dem Thema, wie Thomas Fitschen ausführte. Der Sonderbeauftragte für Cyber-Außenpolitik und Cyber-Sicherheit wünschte sich, im Fall eines unerklärten Cyberangriffes eine reelle Chance für ein Gespräch zu haben, damit eine Deeskalation der Situation möglich ist.
Der Vorstoß ist unter dem Gesichtspunkt der Gründung der neuen „Agentur für Innovationen in der Cybersicherheit“ (ADIC) interessant. Kritiker sehen dahinter das Streben der Bundesregierung, selbst offensive Cyberwaffen zu entwickeln. Was die Befürworter von Hack-Backs gerne außen vor lassen ist, dass die Zuweisung eines Angriffs nicht zu hundert Prozent sichergestellt werden kann. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages kamen kürzlich zu dem Ergebnis, dass für Hack-Backs im Ausland das Grundgesetz geändert werden müsste.
