Die bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) war mit dem Internetangebot des Künstlers Christian Kaiser nicht zufrieden, weil der Inhalt „sozialethisch desorientierend“ sei. Also forderte sie ihn auf, es zu zu löschen, oder nur zur Nachtzeit verfügbar zu machen. Kaiser änderte seine Facebook-, Myspace-, Homepage und Online-Portfolio nicht.
Dafür kassierte er nun eine Geldstrafe über mehrere Tausend Euro. ‚Heroin Kids’ nennt Kaiser sein Projekt, und die BLM befürchtet dass die Bilder
attraktiv wirken und [Jugendliche] zur Nachahmung animieren
könnten. Viel mehr als
Die Kunstfreiheit wird in Art. 5 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz (noch) vorbehaltlos gewährleistet.
wird Kaisers Anwalt hoffentlich nicht am auf den 9. Februar verschobenen Gerichtstermin sagen müssen.