Das Innenministerium (BMI) zog im vergangenen Jahr wegen einer angeblichen Zensurheberrechts-Verletzung gegen FragDenStaat vor Gericht. Es ging dabei um die Veröffentlichung eines Gutachtens aus dem BMI auf der Plattform.
Die Bundestags-Abgeordnete Halina Wawzyniak fragte vor zwei Wochen bei der Bundesregierung nach, ob diese weiterhin der Meinung sei, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelte und ob eine Weiterverwendung des Dokuments nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) möglich sei.
Die janusköpfige Antwort der Regierung: Man halte an der bisherigen Rechtsauffassung fest. Die Veröffentlichung sei also ein Verstoß gegen das Urheberrecht gewesen. Eine Weiterverwendung des Dokuments sei aber unbedenklich, da es gemeinfrei sei.
Ich präsentiere Schrödingers Urheberrecht: Gleichzeitig urheberrechtlich geschützt&gemeinfrei. *slowclap*, dear BMI pic.twitter.com/ivGrszlGjZ
— Mathias Schindler (@presroi) September 3, 2015
Heißt also: Das BMI würde FragDenStaat wieder abmahnen – wegen der Veröffentlichung eines gemeinfreien Dokuments.
