FRITZ!Box-Hersteller 16 Millionen Euro Strafe für Preisabsprachen

Der FRITZ!Box-Hersteller hat mit Händlern die Preise seiner Produkte abgesprochen. Nach Ermittlungen des Bundeskartellamts kam es jetzt zu einer Vereinbarung, die eine Geldstrafe in Millionenhöhe umfasst.

Ein LAN Kabel in Gelb vor blauen Hintergrund
Aufgrund von Preisabsprachen muss der FRITZ!Box-Hersteller Millionen zahlen – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Markus Spiske

Der Hersteller hinter der Marke „FRITZ!“, die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH, muss eine Strafe von 16 Millionen Euro zahlen, die das Bundeskartellamt am gestrigen Dienstag verhängte. AVM ist ein deutscher Hersteller von Routern, Repeatern, Telefonen und Smart-Home-Geräten. Laut Bundeskartellamt hat sich das Unternehmen mit Elektronikfachhändlern abgesprochen, um Preise festzulegen.

Gezielte Preisanpassung

AVM hat gezielt die freie Preisbildung beeinflusst. Zusammen mit sechs Elektronikfachhändlern hat das Unternehmen Preise für Produkte festgelegt oder diese erhöht. Die Vereinbarungen sahen bestimmte Mindestpreise für Endverbraucher vor oder eine Anhebung der Preise. Das bedeutet, dass die Geräte von AVM bei Elektronikhändlern mindestens einen bestimmten Preis haben mussten. Dieser Preis lag zwischen der unverbindlichen Preisempfehlung und dem Einkaufspreis der Verkäufer. Damit sich die Fachhändler an diese Regelungen hielten, wurden die Preise von Mitarbeiter*innen des Unternehmens AVM überwacht. Dabei wurden neben Recherchen in Läden Preisvergleichsdienste im Internet genutzt. Auch eine spezielle Software zur Überwachung der Händler und ihrer Preise ist seit 2019 zum Einsatz gekommen. Wenn die Preise nicht mehr den Preisvorgaben von AVM entsprachen, griff AVM ein und setzte sich mit den Händlern in Kontakt, um Preiserhöhungen zu fordern. Dies geschah auch, wenn sich Händler darüber beschwerten, dass die gesetzten Preise zu niedrig waren.

Durch dieses Vorgehen wurde der freie Wettbewerb eingeschränkt. Das Bundeskartellamt bekam anonyme Tipps über sein Hinweisgebersystem sowie weitere Hinweise aus dem Markt, auf deren Grundlage es die Ermittlungen aufnahm. Anfang Februar 2022 gab es aufgrund der Hinweise eine Durchsuchung. Nach Abschluss der Ermittlungen stellte das Bundeskartellamt klar, dass das Vorgehen von AVM nicht zu tolerieren ist. Damit begründet es auch die Strafzahlung in Höhe von 16 Millionen Euro, die AVM leisten muss. Diese Strafe kam durch ein Settlement zustande. Das bedeutet, dass das Bundeskartellamt und AVM eine Vereinbarung geschlossen haben. AVM gesteht damit den Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ein und akzeptiert die Strafe, wodurch es zu keiner langwierigen und kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Bundeskartellamt und AVM kommt.

Stellungnahme von AVM

AVM äußerte sich in einer Stellungnahme dazu. Das Unternehmen behauptet, die Preisabsprachen nur getroffen zu haben, um stationäre Händler im Wettbewerb mit dem Onlinehandel zu unterstützen. Denn die Preise waren nicht für den Onlinehandel, sondern ausschließlich für den stationären Handel gedacht. Das Unternehmen betonte auch, dass es während der Ermittlungen eine Änderung der EU-Regeln gab und es nun laut dieser EU-Regelung erlaubt sei, unterschiedliche Preise für Online- und stationäre Händler zu haben. AVM bedauert, dass bei dem Vorgehen Verwirrung entstanden sei, und stellt dar, dass die Verbraucher trotz dessen gute Preise bekommen hätten und hinter dem Handeln keine böse Absicht gestanden habe.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

5 Ergänzungen

Wir freuen uns auf Deine Anmerkungen, Fragen, Korrekturen und inhaltlichen Ergänzungen zum Artikel. Bitte keine reinen Meinungsbeiträge! Unsere Regeln zur Veröffentlichung von Ergänzungen findest Du unter netzpolitik.org/kommentare. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.