Die Arbeitsgruppe „Growing Up Digital“, die zur britischen Kinderbeauftragten Anne Longfield gehört, setzt sich für einen besseren Schutz von Kindern im Umgang mit dem Internet ein. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sprachen ihre Besorgnis über die mangelhafte Medienbildung bei jungen Heranwachsenden aus. Anlass dazu sind die steigenden Zahlen junger Nutzer in sozialen Netzwerken, welche nicht ausreichend über ihre Rechte informiert sind.
Die in Großbritannien ansässige Arbeitsgruppe kritisiert, dass Kindern zu wenig über die sozialen Elemente des digitalen Lebens beigebracht werde. Dazu gehörten zum Beispiel Fähigkeiten, wie digitale Inhalte infrage stellen zu können oder den richtigen Umgang mit dem eigenen Internetkonsum zu lernen. So sei vielen nicht klar, dass
- sie auf ihre Privatsphäre verzichten,
- Apps sie verfolgen können, auch wenn diese nicht aktiv laufen,
- ihre persönlichen Daten ver- und gekauft werden,
- Nutzungsbedingungen sich ohne ihr Wissen ändern können,
- Anbieter den Account nach freiem Gutdünken deaktivieren können.
Ein Verständlichkeitstester für AGBs
Ein großes Problem für den bewussteren Umgang mit dem Internet und dessen vielfältigen Anwendungen und Programmen seien die Nutzungsbedingungen, kritisierte die staatlich unterstützte Arbeitsgruppe. Diese seien kompliziert verfasst und stellten eine beachtliche Hürde für Jugendliche dar. Denn ohne ein Verständnis für das, wofür man seine Zustimmung gibt, sei es nicht möglich, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Laut dem veröffentlichten Papier sei hierbei ein englischsprachiger Verständlichkeitstester ausschlaggebend. Dieser beurteilt anhand bestimmter Formeln den Schwierigkeitsgrad von Texten. Fragt man zum Beispiel die englische Website readability-score.com nach der Verständlichkeit von Instagram-AGBs, bekommt man eine klare Vorstellung dessen, warum niemand sich mit diesen auseinandersetzen möchte. Die englischen Nutzungsbedingungen sind über 5.000 Wörter lang und bestehen aus 179 Sätzen, also 28,6 Wörtern pro Satz.
Der Gunning-Fog-Index, ein Verständlichkeitsindex der englischen Sprache, siedelt die Verständlichkeit der Instagram-AGBs bei einem Publikum von Hochschulabsolventen an. Auch andere Tests dieser Art, wie der Flesch-Kincaid-Reading-Ease, stufen Instagrams Verständlichkeit als sehr schwer bis nur von Hochschulabsolventen verständlich ein. Dennoch verpflichtet der Dienst seine Benutzer dazu, die Nutzungsbedingungen zu unterzeichnen und als offiziell verstanden zu behandeln. Das Mindestalter des Dienstes liegt bei 13 Jahren. Wie Jugendliche diese juristische Fachsprache verstehen sollen, bleibt ein Rätsel.
Im Auftrag der Verständlichkeit
Dies führte dazu, dass Growing Up Digital eine Anwaltskanzlei beauftragte, die englischen Nutzungsbedingungen von Instagram leicht verständlich zu übersetzen. Als diese dann Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren vorgelegt und mit den vorigen Reaktionen dieser zu den normalen Nutzungsbedingungen verglichen wurden, konnte der Unterschied nicht größer sein. Die Jugendlichen begannen ihren Medienkonsum zu hinterfragen.
Die Arbeitsgruppe hat Jugendliche befragt. So gab zum Beispiel Amy, 13 Jahre, nachdem ihr die vereinfachte Textversion vorgelegt wurde, an:
Instagram muss wissen, dass niemand die Nutzungsbedingungen liest. Würden sie diese vereinfachen, dann würden die Leute es lesen und zweimal über die Anwendung nachdenken. Sie schreiben es so, dass man es nicht verstehen kann, weil du ansonsten anders darüber denken könntest.
Jenny Afia, Partnerin bei der Anwaltskanzlei Schillings, die die Übersetzung übernahm, äußerte sich wie folgt über die komplizierten AGBs:
Sogar erfahrene Anwälte können Mühen haben, die Nutzungsbedingungen einer Website zu verstehen. […] Anbieter von sozialen Netzwerken müssen sich fragen: Wie kann jemand zu etwas seine Zustimmung geben, dass er wahrscheinlich nicht versteht?
Die Lage ist ernst. Junge Menschen geben unwissentlich ihre persönlichen Informationen weg, ohne ein Verständnis davon zu haben, wer diese hat, wo diese aufbewahrt werden und was damit angestellt wird.
Fünf geforderte Rechte
Um Jugendliche besser zu schützen und deren Rechte zu wahren, schließt sich Growing Up Digital den fünf Forderungen der 5rights-Initiative an. Sie umfassen:
- Das Recht auf Entfernen: Fähig sein, seine Onlineinhalte zu betreuen, indem man in der Lage ist, diese zu entfernen.
- Das Recht auf Wissen: Zu wissen, wer, warum und wozu jemand Zugriff auf persönliche Daten hat.
- Das Recht auf Sicherheit und Unterstützung: Wissen, an wen man sich wenden kann, wenn man auf besorgniserregende Inhalte stößt.
- Das Recht auf informierte und bewusste Benutzung: Bewusstsein über die Faszination des Internets besitzen und dennoch fähig sein, es auszuschalten.
- Das Recht auf digitale Bildung: Den Zweck und die Absichten hinter den Technologien zu verstehen, ein kritisches Verständnis zu haben und digital auch kreativ zu werden.
Eine tolle Aktion, brauchen wir EU-weit! Und ich wette, dass die allermeisten Erwachsenen ebensoviel zu lernen haben.
Hat da wieder mal eine Gruppe von publikumswirksamen Vorzeigephilanthropen an einer arbeitstherapeutischen Maßnahme teilgenommen?
Zunächst einmal geht es dem Sinn nach um Jugendliche und nicht um Kinder. Denn das sind die Menschen, die in der Lage sind eine AGB abzunicken und die man überhaupt erst unbeobachtet ins Internet lässt bzw. lassen sollte. Und da ist es so, dass man sich vielleicht zunächst einmal für einen besseren Datenschutz für ALLE einsetzen sollte, bevor man zum Beispiel die AGBs von so einem Dienst, wie Facebook, das sicherlich unabhängig von den AGBs benutzt oder nicht benutzt wird, in ein Dialekt für Unterbemittelte übersetzt. Denn die Daten des 16-Jährigen werden ja trotz der möglicherweise besser verstandenen AGBs auf dieselbe Art und Weise „verkauft“, wie die eines 22-Jährigen. Worin liegt hier der angebliche besondere Schutz von „Kindern“ und was genau hätte man dann von den 4 Jahren, in denen man „besser geschützt“ wäre?
Aber sobald es um den angeblichen Schutz von Kindern geht, ist einem der Beifall ja auch für jeden auch noch so hirnlosen Mist absolut sicher. Und nicht zuletzt muss ja so ein „Children’s Commissioner“ auch extrem viel „Leistung“ produzieren, damit es auf seine Brötchen kommt: „Children’s Commissioner financial summary: The net expenditure for the period [2014−15] totalled £2.935 million.“ Great.
Home grown digital natives are born with 140-characters-brain, sponsored by Twitter Inc..
Those individuals try to make use of so called smart devices, because they realize that they aren’t smart at all. They generally are failing when trying to get „over-length text“ on small displays.
Perhaps terms of use should be distributed in meme-style.
Twitter, Facebook und viele weitere haben solch ein AGB „Problem“ . Warum beauftragt man keinen Informatiker zur Erstellung einer eigenen Plattform über Wan (Netzwerk über 100km) die AGB’s lassen sich kürzer verfassen und man benötigt kein Spionage Schutz gegen andere Länder, denn diese müssten selbst im Land sein um das Wan nutzen zu können. Also warum sollte man ein Boot wie Facebook oder Twitter nicht sinken lassen, war eine gute Idee doch die Zeit ist abgelaufen, dazu fehlt den meisten die Aufklärung über den Datenschutz, denn wir verkaufen an Kassen unsere eigenen Daten an z.B. Payback und bekommen dafür einen scheinbar kostenloses Produkt. Dann wundert man sich in 10 Jahren weil man keine Versicherung bekommt weil die die Daten haben und wissen was eingekauft wurde, sie verabschieden sich dann von dir weil du anscheinend ein erhöhtes Risiko auf Krankheiten hast. Daten sind wichtig und Twitter und Facebook ist erst der Anfang, jeder wird einem locken seine Daten zu verkaufen für etwas Kostenloses
Die Ansätze sind gut, ich verstehe nur nicht, warum die unten geforderten Regeln nur für Kinder gelten sollten. Meiner Meinung nach sind sie für alle notwendig