Heute wird beim Europäischen Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren über die Frage verhandelt, ob Fingerabdrücke aufgrund der EU-Verordnung Nr. 2252/2004 von jedem EU-Bürger gefordert werden können, der einen Reisepass beantragt. Der klagende Rechtsanwalt Michael Schwarz aus Bochum sieht darin seine Rechte auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, er fordert eine Verpflichtung zur Erteilung des Reisepasses ohne Fingerabdrücke. Constanze Kurz wird ihn dabei als Sachverständige unterstützen. Bei DRadio Wissen erklärt sie, welche datenschutzrechtlichen Bedenken sie hat:
Wer lieber liest statt hört, findet auch beim CCC noch Hintergrundinfos: http://www.ccc.de/de/updates/2013/eugh-biometrie