Wenn man im Namen der Transparenz wie Wikileaks arbeiten will, kann man nicht vollständig transparent sein. Wie aber schützt man sich gegen Verräter / Whistleblower / Spione in den eigenen Reihen?
Anscheinend wollte Wikileaks sich auch traditioneller Methoden wie einem Non-Disclosure-Agreement (NDA) bedienen. NDAs ist zum Beispiel die Freude an der Spekulation über neue Features zu verdanken, die Apple-Fans meist bis zur offiziellen Vorstellung erhalten bleibt – oder dass man die Details des Abkommens zwischen GeoHot & Sony nicht offiziell erfährt. NDAs sind Stillschweige-Abkommen. Und Wikileaks hat(te) auch eins.
Das wurde nun anscheinend geleakt. (Ich bezweifle, dass irgendjemand bei Wikileaks die Echtheit bestätigen wird) Update: Derjenige, der es geleakt hat, ‚bestätigt’ seine Echtheit im Guardian und schildert seine Gedanken & Beweggründe dazu/UPATE
David Allen Green, der bereits früher schon einige juristische Auffassungen & Aktionen von Wikileaks kritisiert hat, kritisiert auch dieses NDA in seinem Artikel und lästert unter anderem über die Konventionalstrafe von 12 Millionen Pfund bei Verstoß und darüber dass Wikileaks sich das Recht vorbehält, auch auf entstandene Wertverluste oder verpassten Gewinn zu klagen. Denn, so steht auch im NDA geschrieben, „alle Informationen sind Eigentum von Wikileaks“ – diese Auffassung beschäftigt Green schon seit längerem.
Auf mich persönlich wirkt das NDA eher ein bisschen wie ein amateurhafter Versuch, ein bisschen Verbindlichkeit und Druck aufzubauen. Oder wie ein Test, wem so wenig zu trauen ist, dass er sogar mit diesem Dokument zur Presse rennt. Oder wie eine Fälschung.
Inhaltlich? Ähnlich obskur wie andere NDAs auch: „valuable proprietary commercial information“, „opportunity to sell the information“, „loss of value of the information“ usw.