Wie ja allgemein bekannt ist, wurde in der letzten Woche die Online-Plattform kino.to im Rahmen einer groß angelegten Razzia stillgelegt. Auf der Seite war dann ein Warnhinweis zu sehen. Sonst bot die Seite keinerlei Funktion mehr.
…auch nicht die Funktion einen Impressums, weshalb die Betreiber von Cineastentreff.de nun das Sächsische Staatsministerium des Inneren abgemahnt haben.
Die Abmahnung, die es hier im Original als pdf gibt, liest sich seeehr amüsant:
Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber abgemahnt. Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung. Als Behörde unterliegen Sie den Vorschriften in ganz besonderer Weise, da hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung das Transparenzgebot gilt.
II. Bußgeldrechtliche Relevanz
Durch die fehlende Angabe des Impressums haben Sie sich ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 Telemediengesetz verhalten. Gem. § 16 Abs. 2 Telemediengesetz kann die fehlende Angabe eines Impressums mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Entsprechend äußern sich die frischen Abmahner auf ihrem Blog: Abmahnirrsinn abgemahnt!
Respekt für den schönen Hack.
Update: Natürlich ist völlig unklar, ob die Abmahnung echt oder ein Fake ist, überhaupt abgesendet wurde, oder Aussicht auf Erfolg hat (eher nicht). Der PR-Aspekt ist ebenso nicht zu verleugnen, und wohl auch die treibende Kraft hinter der Aktion. Vielleicht finden sich aber dennoch Leute, die einfach mal drei Sekunden ihres Lebens darüber lächeln können.
Update 2: Auf meine Presseanfrage antwortete der Rechtsanwalt Philipp Obladen (Auszug):
Wir haben die Abmahnung zustellen lassen.
Die Abmahnung soll in erster Linie ein Hinweis darauf sein, wie schwierig und undurchsichtige die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines internetauftrittes mittlerweile sind.
Wenn mehrere Polizisten und Verwaltungsbeamte keinen Ordnungsgemäßen auftritt hinkriegen, wie sollen das einfache internetuser schaffen?
Update 3: Hier bloggen die Anwälte über den Fall.
