Abmahnung an Land Sachsen in Sachen kino.to

Wie ja allgemein bekannt ist, wurde in der letzten Woche die Online-Plattform kino.to im Rahmen einer groß angelegten Razzia stillgelegt. Auf der Seite war dann ein Warnhinweis zu sehen. Sonst bot die Seite keinerlei Funktion mehr.

…auch nicht die Funktion einen Impressums, weshalb die Betreiber von Cineastentreff.de nun das Sächsische Staatsministerium des Inneren abgemahnt haben.

Die Abmahnung, die es hier im Original als pdf gibt, liest sich seeehr amüsant:

Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber abgemahnt. Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung. Als Behörde unterliegen Sie den Vorschriften in ganz besonderer Weise, da hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung das Transparenzgebot gilt.

II. Bußgeldrechtliche Relevanz 

Durch die fehlende Angabe des Impressums haben Sie sich ordnungswidrig im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 Telemediengesetz verhalten. Gem. § 16 Abs. 2 Telemediengesetz kann die fehlende Angabe eines Impressums mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Entsprechend äußern sich die frischen Abmahner auf ihrem Blog: Abmahnirrsinn abgemahnt!

Respekt für den schönen Hack.

Update: Natürlich ist völlig unklar, ob die Abmahnung echt oder ein Fake ist, überhaupt abgesendet wurde, oder Aussicht auf Erfolg hat (eher nicht). Der PR-Aspekt ist ebenso nicht zu verleugnen, und wohl auch die treibende Kraft hinter der Aktion. Vielleicht finden sich aber dennoch Leute, die einfach mal drei Sekunden ihres Lebens darüber lächeln können.

Update 2: Auf meine Presseanfrage antwortete der Rechtsanwalt Philipp Obladen (Auszug):

Wir haben die Abmahnung zustellen lassen.

Die Abmahnung soll in erster Linie ein Hinweis darauf sein, wie schwierig und undurchsichtige die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines internetauftrittes mittlerweile sind.

Wenn mehrere Polizisten und Verwaltungsbeamte keinen Ordnungsgemäßen auftritt hinkriegen, wie sollen das einfache internetuser schaffen?

Update 3: Hier bloggen die Anwälte über den Fall.

27 Ergänzungen

  1. Witzig, aber mehr auch nicht.
    Das Schreiben wird der Staatsanwaltschaft, wenn überhaupt, nur ein müdes Lächeln auf die Lippen zeichnen. Dabei ist die „Abmahnung“ nicht nur in einem Punkt diskussionswürdig.
    Z.B. hätte ein korrektes Lesen TMG § 5 geholfen: (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:“ Hier folgen die geforderten Angaben.
    Viel Spaß, bei dem Versuch einen Nachweis für das geschäftsmäßige Anbieten von Inhalten durch die Kriminalpolizei Sachsen zu führen.

    PS: Selbst orthografisch ist das Schreiben mehr gewollt als gekonnt.

      1. 1. Wie von Ihnen beschrieben. Manche. Die Kanzlei führt in ihrem Schreiben explizit Geschäftstreibende und Internethändler an, die wegen Verstoßes gegen TMG haftbar gemacht werden.

        2. Wird in der Abmahnung auf kino.to (in Besitz der Kripo Sachsen) von einem Wettbewerber ausgegangen. Diesen Nachweis zu führen, stelle ich mir als sehr schwierig vor. Kino.to in der jetzigen Form, seit „Übernahme“ durch die Kripo bietet m.E. keine Inhalte an, durch die sich die Abmahnenden geschädigt sehen könnten.

        3. Die angehängte Unterlassungserklärung bennent leider nicht den erhofften Ansprechpartner. Der Staatsminister des Inneren wird alles mögliche unterschreiben. Der Staatsminister des Innern wird diese Erklärung wahrscheinlich nicht unterschreiben.

  2. Ganz witzig und als kleiner Denkzettel sicher nützlich. Kommt und geht so eine Strafzahlung aus Steuergeldern eigentlich in die selbe Kasse?

  3. Liebe Hobby-Juristen,

    jetzt lacht doch einfach mal mit.

    Für den Gag ist es doch völlig unerheblich
    ob das Schreiben überhaupt echt ist,
    auch tatsächlich abgesendet wurde,
    oder Aussicht auf Erfolg hat.

    Lächeln!

      1. Klar ist es echt! zum Schießen ist es aber auch! Und das zurecht! Ich denke nämlich das auch Behörden sich an die Gesetze halten sollten und auch wenn’s hier vielleicht so in Ordnung ist gibt’s bestimmt noch andere Seite wo’s nicht so ist. Wenn das Netz schon falsche Blogger aufdeckt, dann kann es auch mal so was machen.

  4. Na ich weiß nicht wie lustig ich den Werbegag einer Kanzlei finden soll, die ihr Geld unter anderem damit verdient, dass sie Abgemahnte vertritt. Die sind eigentlich selbst Teil des Geschäfts mit Abmahnungen wegen Internetraubmordkinderschänderpiratierie…

  5. Wer die Gesetze macht, sollte Sie auch einhalten!!!!

    btw. Was bedeutet das jetzt für die zahlreichen expired domains, die ja auch kein Impressum haben!!!!

  6. Warum zum Himmel verschicken die eine Abmahnung, ohne sich das Machwerk noch einmal durchzulesen… Es sind ganz peinliche Typos dabei!

  7. Ich habe auch schon mal Rechnungen für das ausfüllen von Papierkram geschreiben. nicht, dass die irgendjemand bezahlt. aber den entsprechenden Stellen muss klar werden, dass jedes Stück Papier beim Ausfüllen viel mehr Zeit braucht als die Auswertung von Formular X. Vor allem wenn mit den Formularen nur Fristen verschoben werden sollen.

    OT:
    wie weit muss man sich sorgen wegen Cyber-War machen, wenn man jetzt bei Spielgel Online lesen kann, dass sich Krieg nicht um Kireg handelt wenn keine Fußsoldaten eingesetzt werden.

    Demnach ist „Cyber War“ kein Krieg, was nicht davon abhalten würde Waffen einzusetzen.

  8. ich lache auch mit. :-)))))))))))

    aber mal im Ernst, mir gehen die Abmahnanwälte langsam gehörig auf die Nerven.

    Als Webseitenbetreiber bekomme ich regelmäßig Post von Anwälten. Zuletzt wollte einer für einen Satz „…“ Urheberrechte geltend machen, der 1994 bereits auf seiner Seite wortgleich gestanden hat.

    Nach vielen Jahren Internet sollte es die Politik endlich mal in die Hand nehmen und eindeutige und klare Reglungen schaffen, dann sind solche Abmahnbriefe endlich Geschichte.

    viele Grüße
    Lutz Noack
    online Versicherungsmakler

    1. Urheberrechte werden in D automatisch erworben wenn die Schöpfungshöhe ausreicht. Sie gelten dann nach dem Tod des Autors für 70 Jahre weiter. Ich denke ein Text der 1994 veröffentlicht wurde (ohne dass man ihn ausdrücklich kopieren konnte) könnte durchaus ein geschütztes Werk des Verfasser sein. Die gesetzlich gewährte Schutzfrist ist jedenfalls noch längst nicht abgelaufen.

      Über Plagiate sind schon ganz andere Gesellen gestolpert. Also bitte nicht jammern – sondern vielleicht selber mal kreativ sein, ja?

  9. da hier ein „geschäftsmodell“ der „kriminalpolizei“ vorgestellt wird und keine baustelle im sinne von „hier entsteht…“ bin ich der meinung dass so eine klage durchaus berechtigt ist. könnt ja jeder kommen und kriminalpolizei spielen und drohen. sinnvoll wäre eine hotline im neuen anti-cyberwarzentrum, die diese meldung bestätigen könnten.

  10. kino.to ist keine deutsche Domain sondern eine Tongische, somit ist nicht das deutsche, sondern das Telemediengesetz von Tonga einzuhalten.

    1. Wenn die deutsche Justiz diese Seite sperren und löschen kann, ist sie auch für den Inhalt zuständig. Sonst hätten die Ermittlungsbehörden ja illegal gehandel, das wollen wir denen ja nicht unterstellen… ;)

  11. Sollte es wirklich PR gewesen sein, dann wirklich gut gemacht. Sollte es jedoch ernst sein: Null Aussichten auf Erfolg. Würde mich auch der Ansicht vom Lawblog anschließen.

  12. Ich habe nicht nur 3 sek gelächelt, ich habe mind. 5 brüllend vor Lachen am Boden gelegen und jetzt Muskelkater.
    Eine der genialsten Werbe und Politischen Aktionen der letzten Zeit. Das sollte man mit jedem einzelnen Internetauftritt, jedes einzelnen Politikers machen. Diese handeln nicht dann wenn es die Gesellschaft verlangt, sondern erst dann wenn es ihnen an den eigenen Geldbeutel geht.
    Dieses widerliche und von der Politik beförderte Abmahnunwesen muss ausgetrocknet werden und das geht nur mit politischem Willen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.