Mit dem Rückzug des Antrages auf eine einstweilige Verfügung gegen den Suchmaschinenbetreiber Google kommt die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) einer Niederlage vor dem Landgericht Hamburg zuvor. Nachdem bereits das Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung abgelehnt hatte, machte das Gericht am Mittwoch den Antragsstellern klar, dass die derzeitige Situation eine Rechtsverletzung und damit die Notwendigkeit einer einstweiligen Verfügung ausschließe.
Der Suchmaschinenbetreiber Google hatte zur Buchmesse 2004 in Frankfurt ein deutschsprachiges Digitalisierungsprojekt für Bücher angekündigt und im Vorfeld Verlage eingeladen, sich mit ihren Werken zu beteiligen. Zudem scannt die Firma aus Mountain View in Kooperation mit einigen US-Universitätsbibliotheken einen Millionenbestand an Büchern, der auch teilweise in deutscher Sprache vorliegt. Werke, deren urheberrechtlicher Schutz abgelaufen ist, sollen im Volltext angezeigt werden. Jüngere Bücher hingegen werden in kleinen Ausschnitten präsentiert. Zudem existiert ein sogenanntes Opt-Out-Modell für Verlage, die ihre Bücher nicht online durchsuchen lassen möchten. In der Vergangenheit hatte es aus unterschiedlichen Gründen Kritik an dem Vorhaben gegeben.
Als Reaktion auf das – mittlerweile in Google Book Search – umbenannte Projekt und seine Nachahmer arbeitet der Börsenverein des deutschen Buchhandels an einem Projekt “Volltextsuche Online” (VTO), das bereits jetzt Verzögerungen belastet ist und im Gegensatz zum Google-Modell von teilnehmenden Verlagen Investitionen verlangt. Der Börsenverein unterstützte den Antrag der WGB auf eine einstweilige Verfügung gegen Google.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung von WBG und Börsenverein wird von einem “Anmaßung des geistigen Eigentums anderer in einem noch nie dagewesenen Umfang” gesprochen, man wolle das weitere Vorgehen von Google beobachten und gegebenenfalls rechtliche Schritte ergreifen.
Die Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der WGB wollte auf Nachfrage keine kommenden Schritte erklären. Die heutige Entwicklung könne man als Niederlage ansehen, es gäbe darüber hinaus keine konkrete Planung, an dem Volltextsuchenprogramm des Börsenvereins teilzunehmen, sagte sie am Mittwoch.
Stefan Keuchel, Pressesprecher von Google Deutschland, zeigte sich zufrieden mit dem Ende des Verfahrens. Das Gericht habe Google in der mündlichen Verhandlung bescheinigt, korrekt gehandelt zu haben. Der Bitte der WBG auf Entfernung der Bücher des Verlages sei man sofort nachgekommen. Nach seinen Angaben arbeite Google hervorragend mit vielen Verlagen in diesem Projekt zusammen. Er wünsche dem Projekt VTO überdies viel Erfolg, grundsätzlich seien alle Projekte mit dem Ziel, das in Büchern enthaltene Wissen zugänglich zu machen, begrüßenswert.
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