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Freitag, 4. Juli 2008

Bayern beschließt Landestrojaner und geheime Hausdurchsuchung

Was zu erwarten war. Damit muss das Bundesverfassungsgericht dann bald ein zweites Mal über das Thema verhandeln. Interessant dabei ist eigentlich nur die Realitätsverzerrung oder auch dreiste Lüge der regierenden CSU:

Herbert Ettengruber von der CSU tat die Schelte der Opposition als “impertinente Ignoranz” ab. “Es gibt kein zivilisiertes Land dieser Welt, wo diese Dinge nicht gesetzlich erlaubt sind”.

Das Gegenteil ist natürlich richtig - es ist bisher so gut wie nirgendwo erlaubt.

Dienstag, 1. Juli 2008

Bayern will Landestrojaner diese Woche beschließen

Das meldet die taz mit der wunderbaren Überschrift “O’zapft is!

Bayern stellt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Schatten. Während über das BKA-Gesetz noch diskutiert wird, will der CSU-dominierte Bayerische Landtag bereits in dieser Woche die Online-Durchsuchung für Landespolizei und Landesverfassungsschutz einführen. (…) Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.

Am Donnerstag wird wohl darüber schon entschieden, allerdings verrät der Artikel nicht, ob im Kabinett oder gleich im Landtag.

Freitag geht es in Berlin zum selben Thema weiter:

Am Freitag will Bayern auch Einfluss auf die Bundespolitik nehmen. Dann wird der Bundesrat über einen Gesetzentwurf des Freistaats abstimmen, mit dem die Onlinedurchsuchung auch in der Strafprozessordnung eingeführt werden soll. Computer könnten dann auch zur Strafverfolgung heimlich ausgeforscht werden. Den Bayern geht es neben Terror auch um Mord, Raub und Kinderpornografie. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) prüft noch, ob sie auch eine Änderung der Strafprozessordnung vorschlägt.

Strafprozessordnung? Hmh, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beschränkt nach meinem Verständnis die Online-Durchsuchung auf die Gefahrenabwehr, also gerade nicht im Nachhinein:

Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Damit wäre Bayerns Vorschlag klar verfassungswidrig, und ein ähnlicher von Brigitte Zypries wäre es auch. Oder? Bin mal gespannt, ob das im Bundesrat als Argument dagegen genannt wird.

Montag, 16. Juni 2008

Der Münchener JU-Funktionär und die Bombendrohung

Laut Süddeutsche.de hat der 27-jährige Tobias W., Funktionär der Jungen Union (JU) im Münchner Nordwesten, mit einer fingierten Bombendrohung am Flughafen von Verona versucht, seinen Flieger noch erwischen. Dabei stellte er sich so selten dämlich an, dass er nach einer Abfuhr am Schalter (weil schon geschlossen) anscheinend über sein Handy über 112 eine Bombendrohung “im Namen Allahs” für seinen Flug verkündete. Als er anschliessend wieder zum Schalter ging, um seinen Flieger doch noch zu bekommen, der ja warten würde, wurde er festgenommen: Es war halt nicht bekannt, dass es für genau diesen Flieger eine Bombendrohung gab. Lustige Geschichte. Ist die Karriere jetzt zu Ende oder war das erst der Anfang?

Sonntag, 15. Juni 2008

Nur in Bayern: Der Lotto-Trojaner

Der Spiegel berichtet mit Verweis auf ddp, dass die dem Landesfinanzministerium unterstellte Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern in einen Lotto-Trojaner-Skandal verwickelt ist. Im Rahmen eines Zivilprozesses hatte man einen Detektiv beauftragt, Ermittlungen gegen den Prozessgegener durchzuführen. Der hat dann einen eMail-Trojaner auf den Rechner des Betreibers einer Lottoannahmestelle geschleust und die eMails mitgelesen. Nun will in der Staatlichen Lotterieverwaltung und im Landesfinanzministerium niemand dafür verantwortlich sein.

Passend dazu: Telekomgate: Datenschützer verlangt schärfere Aufsicht über Detekteien.

Als Konsequenz aus dem Bespitzelungs-Skandal bei der Telekom fordert der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, ein Zulassungsverfahren und ein klares Berufsbild für Detekteien. “Die staatliche Aufsicht über Detekteien muss verstärkt werden”, sagte Schaar der Frankfurter Rundschau. Es müsse ein Zulassungsverfahren geben und es müsse auch möglich sein, unseriösen Detekteien die Zulassung wieder zu entziehen.

Donnerstag, 24. Januar 2008

Bayern will Trojanereinsatz zum Skype-Anhoeren

Der Chaos Computer Club praktiziert wieder Informationsfreiheit und veröffentlicht ein Dokument aus dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz: Bayern will Trojanereinsatz zum Skype-Anhoeren.

Das Dokument, das offenbar auch anderen Stellen zugegangen ist und bereits Gegenstand von entsprechenden Veroeffentlichungen ist, scheint uns allerdings vollstaendig veroeffentlichungswuerdig. Wir erlauben uns daher, das Dokument hiermit in gaenze der oeffentlichen Diskussion zur Verfuegung zu stellen.

Das Papier ist ganz interessant zum lesen. Es ist derzeit unklar, wer für die Überwachungskosten bezahlen soll: Staatsanwaltschaft oder Polizei. Es gibt weiterhin detaillierte Produktangaben und Kostenaufschlüsselung. Es wird auch angeratem, Proxy-Server auf eigene Kosten anzumieten, um die IP zu verschleiern. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass mindestens ein Proxy-Server “in Übersee” sitzt. Ob das wegen der Vorratsdatenspeicherung so sein soll… ?

Mittwoch, 23. Januar 2008

Bayern verweigert Auskunft zu Überwachungsmaßnahmen

Wie wird uns von den Sicherheitspolitikern immer erzählt? Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten? Offenbar hat die Bayerische Regierung etwas zu befürchten:

Staatsregierung und CSU verweigern im Landtag die Auskunft über Lauschangriffe und Online-Durchsuchungen in Bayern. Die CSU lehnte am heutigen Mittwoch im Innenausschuss des Landtags die Forderung der Grünen nach einem Bericht der Staatsregierung zu Spähmaßnahmen ab. Als Grund nannte die Regierungsfraktion die Vertraulichkeit der Informationen.

Die wollen den Bürgern also allen Ernstes weismachen, dass man mit der Online-Durchsuchung nicht mal mehr bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes warten kann, verweigern aber gleichzeitig die offene Diskussion über die bisherige Praxis. Das Staatsverständnis, das damit offenbar wird, gleicht eher König Ludwig oder Erich “ich liebe euch doch alle” Mielke. Einer Demokratie ist das nicht würdig.

Sonntag, 7. Oktober 2007

LKA Bayern nutzt Online-Durchsuchung - oder auch nicht?!

Der Spiegel berichtet, dass das LKA in Bayern und der Zollfahndungsdienst VOIP-Telefonate abhören. Laut Spiegel soll das mit einem “Bundestrojaner” erfolgen. Das braucht man dazu technisch gar nicht unbedingt und mittlerweile gibt es auch ein Dementi vom LKA, was verschiedene andere Medien berichten: Behörde bestreitet Einsatz von Trojanern - LKA belauscht Internet-Telefonate.

Diese Methode sei allerdings bisher in weniger als zehn Fällen eingesetzt worden, sagte LKA-Sprecher Ludwig Waldinger tagesschau.de: “Nur in Fällen schwerster Straftaten und mit richterlicher Genehmigung.” Die Daten würden auf dem Weg zwischen den Kommunikationspartnern abgehört. Waldinger bestritt, dass zum Mithören der Voice-over-IP-Gespräche über eine heimlich auf dem Computer des Verdächtigen installiert Software, einen so genannten Trojaner, abgehört würde: “Das würde technisch auch keinen Sinn machen.” Ein entsprechender Bericht des “Spiegel” sei falsch, sagte Waldinger.

Frank Rieger vom CCC wird dazu noch zitiert:

Der Sicherheitsexperte Frank Rieger vom Chaos Computer Club hält die Installation eines Trojaners zum Belauschen verschlüsselter Gespräche für übertrieben: Dienstanbieter wie Skype würden seiner Ansicht nach wahrscheinlich mit Ermittlern kooperieren und ihnen die Überwachung ermöglichen. “Skype gehört eBay, und eBay ist stolz auf die Zusammenarbeit mit Ermittlern”, meint Rieger zu tagesschau.de. Das Mithören unverschlüsselter Voice-over-IP-Gespräche sei für die Sicherheitsbehörden ohnehin verhältnismäßig einfach.

Siehe auch Onlinejournalismus.de: Späteinsteiger SpOn und das LKA-Dementi.

Heise berichtet: LKA Bayern bestreitet Trojaner-Einsatz beim VoIP-Abhören.

Erfolgt die Internet-Telefonie unverschlüsselt etwa auf P2P-Basis, haben die Lauscher noch leichtes Spiel. Sie können die Daten dann direkt am Teilnehmeranschluss ­ also in der Regel an der DSL- oder ISDN-Leitung abgreifen. Für das Abhören von Internet-Telefonie per SIP-Server (Session Initiation Protocol) war laut Bundesnetzagentur Anfang 2006 zunächst eine Übergangslösung in Kraft getreten. Dabei wird allein eine Überwachung der Signalisierung durchgeführt, die gemäß dem SIP-Protokoll am Server abgegriffen werden kann.

Einzelne Anbieter können technisch zwar auch schon die eigentlichen Gesprächsinhalte erfassen. Darauf wurde zunächst aber im Sinne der Gleichbehandlung aller Provider und angesichts damals fehlender internationaler Standards verzichtet. Auch im März hieß es von Technikern noch, dass das analoge Abhören am Verteilerkasten leichter sei als das umständliche Herausfischen der VoIP-Daten aus dem Netz. Das bayerische LKA selbst hat keine Einzelheiten über die eingesetzte Bespitzelungsmethode verraten.

Und auch die Taz: Behörden spähen Privatcomputer aus.

Für die Notwendigkeit einer eigenen Quellen-TKÜ-Rechtsgrundlage spricht zweierlei. Zum einen muss dabei der Computer via Internet oder auf anderem Wege heimlich manipuliert werden. Das ist ein stärkerer Eingriff, als den Datenfluss bei der Vermittlung der Telekom abzugreifen. Außerdem lässt sich bei der Quellen-TKÜ der Zugriff nicht exakt auf Telekommunikation begrenzen. Auch wenn nur “Voice-, Video- und Textmeldungen”, so die Bundesregierung, protokolliert werden, so wird das Mikrofon des Computers eben nicht nur für Telefonate benutzt, sondern zum Beispiel auch zum Aufsprechen eigener Memos. Und die Tastatur dient nicht nur zum Tippen von E-Mails, sondern auch von Texten, die lediglich auf dem eigenen Computer gespeichert werden sollen.

 

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