Spiegel-Online hat jetzt auch die Meinung unserer Bundesjustizministerin zum Schultrojaner. Interessanter Nebenfakt der Meldung ist ein Statement der Kultusministerkonferenz, die jetzt Leutheusser-Schnarrenberger die Vorteile der Schnüffelsoftware für unheimliche Onlinedurchsuchungen von Schulrechnern erklären wollen. Und zwar sind das diese guten Argumente:
KMK-Generalsekretär Udo Michallik werde sich persönlich an die Ministerin wenden, um ihr Sinn und Zweck des Programms zu erklären, sagte eine KMK-Sprecherin. Ziel sei nicht die Überwachung der Lehrer, vielmehr sollten Schulen und Lehrer vor Raubkopien geschützt werden. Die Software habe den großen Vorteil, dass nicht jeder Lehrer einzeln mit der Verwertungsgesellschaft aushandeln müsse, ob er Lehrmaterial vervielfältigen dürfe oder nicht. Außerdem könne die Software verhindern, dass Lehrer unwissentlich gegen das Urheberrecht verstoßen.
Großartige Argumente, das klingt ziemlich einleuchtend. Durch die Schnüffelsoftware soll also nur ermittelt werden, wo unerlaubte Kopien auf Schulrechnern rumliegen, damit verhindert wird, dass Lehrer unwissentlich gegen das Urheberrecht verstossen? Die geplanten Disziplinarmaßnahmen gegen Lehrer, die dabei erwischt werden, schützen auch nur Lehrern und Schulen vor „Raubkopien“?