Wir haben ein interessantes Positionspapier der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit dem Titel „Die Freiheit des Internet sichern und erhalten“ (PDF) zugeschickt bekommen. Das wurde laut Datum gestern beschlossen und gibt auf sieben Seiten wohl den aktuellen Diskussionsstand zu konservativer innenpolitischer Netzpolitik (Ohne diesen ganzen Freiheitskram) und Cyberwar wieder.
Lustig ist, dass man sich gleich zweimal über „selbsternannte Netzaktivisten“ beschwert, einmal in Zusammenhang mit „wenigen Meinungsmachern“. Wusste gar nicht, dass die uns anscheinend so Ernst nehmen. Das liest sich dann u.a. so:
Die Gestaltung unserer Zukunft kann nicht einigen wenigen Meinungsmachern oder selbsternannten Netzaktivisten überlassen werden.
Es freut uns ja, dass auch gewählte Volksvertreter ihre Aufgabe so Ernst nehmen und unsere Zukunft mitgestalten wollen. Gibt ja genug zu tun. Aber kommen wir zu den Inhalten, die sind manchmal etwas komisch, wenn z.B. dort geschrieben wird:
Wer Mobbing, Betrug, Einbruch, Kinderpornografie oder Diebstahl als unvermeidliche Nebenwirkung einer unbeschränkten Freiheit im Internet akzeptiert, untergräbt das Vertrauen in das Netz.
Dicht gefolgt vom „Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.“
Spannend finde ich die Feststellung:
Notwendig ist zudem, dass sich dann die für die Rechtsdurchsetzung verantwortliche Justiz mit den technischen Entwicklungen vertraut macht.
Ich frag mich gerade, wieviel Selbstironie beim Scheiben dabei war: Man denke jetzt an Hans-Peter Uhl und Siegfried Kauder, wie sie sich fleißig mit den technischen Entwicklungen vertraut machen, um die passenden Gesetze für eine digitale Welt zu formulieren.
Die Klarnamendebatte darf auch nicht fehlen. Es gehe darum, dass das tragende Prinzip einer offenen Gesellschaft sei, dass man mit seiner eigenen Identität am öffentlichen Meinungskampf teilnehme. Unklar ist aber, ob die CDU/CSU nun geheime Wahlen abschaffen will, wenn sie schreibt:
„Eine anonyme Teilhabe am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess ist abzulehnen.“
Sonst gibt es eine Menge Allgemeinplätze, etwas Cyberwarbekämpfung, die ein oder andere nützliche Idee und die Forderung, dass kein Provider Computer am Netz lassen sollte, von denen eine Gefahr ausgehe. Wie auch immer eine „Gefahr“ definiert sei.
Es gibt aber auch Highlights:
„Das Internet bietet unvergleichliche Möglichkeiten zur Ausübung der Grundrechte, wie etwa die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Berufs‑, Presse‑, Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Es ist allererste Aufgabe des Rechtsstaates, diese Grundrechte zu achten und zu schützen.“
Daran wird man sie bei Gelegenheit erinnern müssen. Zum Beispiel genau: jetzt.