Südkorea implementiert „3 Strikes“ – auch für Webforen

Die Nationalversammlung von Korea hat anscheinend am 1. April ein Gesetz erlassen , das es der Regierung erlaubt, Online-Foren, auf denen unerlaubt urheberrechtsgeschützte Inhalte angeboten werden, nach zwei Verwarnungen für bis zu 6 Monate zu schließen. Das gilt auch, wenn nur irgendwelche User auf großen Seiten die Sachen hochladen, es handelt sich also bei gewerblichen Webseiten quasi um eine Geschäftsstilllegung wegen Mitstörerhaftung. Den ertappten Usern kann im Wiederholungsfall zusätzlich der Internet-Anschluss abgeklemmt werden:

The National Assembly passed the new anti-file sharing provision, suggested by the ruling Grand National Party (GNP), following a close vote April 1, despite protests from Internet companies and civil liberties advocates that it could threaten the freedom of expression on the Internet. (…) According to the bulked-up copyright law, the government has the power to shutdown an online message board for a maximum six months after the site is warned for a third time to delete pirated content and prevent its movement. In addition to the "three-strikes“ rule, Internet users who repeatedly upload copyrighted content without permission could lose their Internet accounts.

Entscheiden soll das jeweils das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus. Es kann sogar Seiten stilllegen, wenn sich die Urheberrechts-Besitzer noch gar nicht beschwert haben – eine nette Zensur-Regelung haben sie da also eingeführt.

Die Abgeordneten haben dazu auch eine Verschärfung der Identifizierungspflicht mit Realnamen in Blogs und Online-Foren beschlossen :

Lawmakers also passed another GNP-backed bill that calls for the strengthening of the real-name verification on Web sites, and such developments have critics questioning whether the unpopular Lee government is becoming overzealous in its efforts to avoid another beef crisis.

(via Ars Technica)

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

7 Ergänzungen

  1. Da versteht man, warum eine Freundin von mir sagt, dass sie den Präsidenten als 2MB (=nur 2MB Gehirn, wie sie mir erklärte) bezeichnen. Fragt mich jetzt aber nicht, woher die 2 vor MB noch herkommt…

    Wahrscheinlich hat die Regierung Angst, dass noch mehr Menschen ihres Volkes den Theorien anderer folgen und dadurch der Wert des Won fällt (irgendwie so war das doch bei der Sache mit diesem Blogger).

    Schade, dass ich meine heutige Mail eben gesendet habe, sonst würde ich die Freundin mal eben darauf ansprechen (gerade weil sie 1984, Brave New World, … gelesen hat), aber direkt eine andere Mail will ich jetzt nicht senden, weil sie thematisch gar nicht zur ersten passen würde. Vielleicht denke ich morgen daran.

    1. Ach, ich Idiot… Da hab ich „urheberrechtsgeschützte Inhalte“ überlesen.

      Das hat man davon, wenn man aufgrund der Informationsflut beginnt, Texte zu überfliegen. Vielleicht lerne ich irgendwann, die richtigen Satzteile zu überspringen.

    1. „Entschieden werden soll das vom Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus?“ (#4, Sebastian)

      Wird wohl daran liegen, dass ein Großteil an urheberrechtlich geschütztem Material zum Bereich Kultur gehört. Inwiefern Software Kultur ist, weiß ich nicht, aber Musik und Filme gehören auf jeden Fall dazu. Da es bei der Sperrung von Seiten v.a. darum geht, herauszufinden, ob es sich um legale oder illegale Medien handelt, wüsste ich gerade nicht, welche andere Behörde (wenn man es schon umsetzen muss) besser geeignet wäre.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.