Kurzes Update zu meiner Frage an Dr. Martina Krogmann vom 13.06., ob das BKA Provider im Ausland über kinderpornografisches Material auf Ihren Servern – analog zur Vorgehensweise von Jugendschutz.net – informieren darf. Frau Krogmann hat sich gestern sehr viel Mühe gegeben, meiner Frage auszuweichen. Zum Glück kann man mit Textbausteinen niemand erschlagen.
Freundlicherweise wurde meine Frage inzwischen vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags (PDF, 144kb) beantwortet: Ja, das BKA darf das. Ganz direkt und damit effizient, ohne Umweg über Interpol und sonstige Hierarchieketten, die nicht nur die Strafverfolgung ausbremsen, sondern auch dafür sorgen, dass der Dreck länger als nötig im Netz bleibt.
Anders, als Frau Krogmann ursprünglich befürchtet hatte, stehen informativen „Abuse-Mails“ keine völkerrechtlichen Bedenken entgegen. Siehe auch Heise Online, 18.06.2009:
[…] wenn das BKA den Host-Provider nur auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweise, würde das BKA nicht hoheitlich tätig. Solche rein informativen „Abuse-Mails“ seien zulässig.