Absurditäten des Urheberrechts, diesmal: Russland.
Deep Purple haben im Oktober letzten Jahres in Rostov am Don ein Konzert gespielt, natürlich mit ihren eigenen Songs. Leider hatten sie vorher die Aufführungsrechte nicht von der Russischen Autoren-Gesellschaft (das scheint sowas wie eine russische GEMA für ausländische Künstler zu sein) klären lassen. Die Band hatte offenbar weder von dieser Gesellschaft jemals gehört noch ihr irgendwelche Verwertungsrechte übertragen. Das Bezirksgericht von Kirowski hat Deep Purple am 16. Juni trotzdem zur Zahlung eines Bussgeldes in Höhe von 30.000 Rubel für jeden „nicht-lizensierten Song“ verurteilt – insgesamt 450.000 Rubel (ca. 9860 Euro).
Das Beste ist aber: Der Betrag geht an das „Opfer“ der nicht genehmigten Aufführung , nämlich eine Band namens … – Trommelwirbel! Tusch! – Deep Purple.
Die Russischen Autoren-Gesellschaft behält eine Bearbeitungsgebühr für sich selbst, das ist also deren Geschäftsmodell. Ich kenne sowas als Schutzgelderpressung, Wegelagerei oder höflicher: private Steuern.
(via Techdirt )
Update: Oh, das war wohl der lokale Konzertveranstalter, der verurteilt wurde, nicht Deep Purple selber . Aber der hat sein Geld natürlich mit dem Auftritt von Deep Purple gemacht und davon bereits die Band bezahlt. Absurd bleibt es so oder so.
Update 2: Wieder was gelernt: 1) Ich werde nie wieder ungeprüft eine Meldung aus Techdirt übernehmen. 2) Offenbar ist es mit der GEMA sogar schlimmer als mit der Russischen Autoren-Gesellschaft.
Danke für die Kommentare!