Und nochmal der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages. Letzte Woche gab es einen Infobrief über „Das Für und Wider der urheberrechtlichen Diskussion im Zusammenhang mit dem „Heidelberger Appell“. [PDF]
Aus dem Fazit:
Die Kritik an Open Access kann kaum nachvollzogen werden. Die hier gemachten Vorwürfe treffen eher auf die traditionellen Vertriebswege zu als auf das neue Publikationsmodell. Mit der digitalen Plattform steht den Rechteinhabern eine adäquate Publikationsalternative zur Verfügung, die insbesondere vor dem Hintergrund der Geschwindigkeit, in der neues Wissen geschaffen wird, erhebliche Vorteile gegenüber den in der Regel teureren traditionellen Vertriebswegen hat. Die Vorteile werden auch in den einschlägigen Untersuchungen der EU und der OECD bestätigt. Die Vorteile der Digitalisierung und digitalen Vermarktung urheberrechtlich relevanter Werke für Urheber und Verwerter werden in der gegenwärtigen Diskussion weitgehend ausgeblendet. So wird dadurch oft auch die Nachfrage nach den Werken in nicht digitaler Form wie z.B. nach Druckerzeugnissen gestärkt. Der Online-Buchhandel verzeichnet derzeit mit 20% die höchsten Zuwächse in der Buchbranche. Außerdem bietet das neue Medium vielen Autoren eine kostengünstige alternative Plattform, die keinen Verleger oder Verwerter für ihre Kreativwerke finden.