Stefan Niggemeier hat gerade die leicht kafkaeske Situation, dass er laut einem Gerichtsurteil Kommentare in seinem Blog überwachen muss, aber nach Ansicht des Landesdatenschutzbeauftragten Berlin dies nicht richtig machen darf. Zeit-Online berichtet über die Situation: Von wegen „rechtsfreier Raum“ Internet.
Andererseits können Kommentare auch veröffentlicht und anschließend kontrolliert werden. So macht es beispielsweise ZEIT ONLINE. Und auch Niggemeier. Die Kontrolle allerdings muss schnell gehen, und bei kritischen Themen genügt das nicht. Das Urteil von 2007 aber fordert, rechtswidrige Kommentare vorauszuahnen, also jene Nutzer zu kennen und im Zweifel gänzlich zu blockieren, die bereits ausfällig wurden. Um das möglich zu machen, müssen Kommentatoren auf Niggemeiers Blog unter anderem eine E‑Mail-Adresse angeben. Außerdem nutzt er im Zweifel die IP-Adressen, die auf seinem Server anfallen, um so „auffällige“ User wiederzuerkennen und stoppen zu können.
Stefan Niggemeier bloggt darüber: Schöner Kommentieren mit Datenschutz.
Aus rechtlicher Sicht ist die Kommentarfunktion in Blogs aus zwei Gründen problematisch:
1.) Weil jeder anonym kommentieren kann.
2.) Weil nicht jeder anonym kommentieren kann.
Thorsten Feldmann vertritt Stefan Niggemeier als Anwalt. Feldmann hat mir damals bei der Deutschen Bahn Sache auch juristisch geholfen und bloggt neuerdings im Feldblog. Dort beschreibt er ausführlich mit vielen Zusatzinformationen die aktuelle komplexe Situation: Blogger und Datenschützer.
Diese legislativen und administrativen Vorbedingungen sind der Nährboden für wunderbare und wundersame Streitigkeiten: Bei uns im Büro schlägt Mitte November 2008 Mandant Stefan Niggemeier auf. Journalist, Blogger, Grimme-Preisträger, bildblog.de-Gründer. Er wedelt mit einem Schreiben, das er von dem Berliner Datenschutzbeauftragten erhalten hat. Inhalt: Ein Nutzer seines Internet-Angebots hätte „die Vermutung geäußert“, Stefan Niggemeier würde rechtswidrig IP-Adressen der Nutzer speichern. Darüber hinaus würde er von Internet-Nutzern, die einen Kommentar in seinem Blog veröffentlichen wollen, als Pflichtangabe die E‑Mail-Adresse erheben. Das sei auch nicht erlaubt. Was sich in den Folgemonaten anschließt, ist ein Hin und Her, die Androhung eines empfindlichen Bußgelds durch die Behörde, eine typisch anwaltlich besserwisserische Antwort von uns, und am Ende, nach dem kleinen Kniff der Einholung einer Einwilligung der Nutzer (ein Satz!), der in keiner Weise die beanstandete Datenverarbeitung einschränkt, und der Einbindung einer Privacy Policy zuckt der Datenschutzbeauftragte noch einmal kurz, lässt die Bußgeldandrohung aber fallen. Mission erfüllt. Der normale Mensch mag diesen Vorgang nicht weiter als anstößig empfinden, auch freuen sich Anwälte normalerweise über solche Fälle, weil sie viel Aufwand um gar nichts produzieren und die Billable Hours nur so herunterrauschen. Bei mir löst der Fall trotz des letztgenannten, durchaus erfreulichen Nebeneffekts aber gleich eine ganze La Ola von Störgefühlen aus.
Alles ganz schön kompliziert mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die fast jeden Blogger treffen können.