3-Strikes in Grossbritanien angekündigt

Die Diskussion um die Einführung einer 3-Strikes-Regelung ist in Grossbritanien schon länger an der Tagesordnung. Nun gibt es eine offizielle Ankündigung. Der Guardian berichtete als erstes: Internet cut-off threat for illegal downloaders.

In the report, the then communications minister Lord Carter said illegal filesharers should receive letters warning them their activities could leave them open to prosecution. If that failed to reduce piracy by at least 70%, Ofcom would have the power to call on internet companies such as BT to introduce so-called „technical measures“ to combat piracy. The most draconian of these measures was to slow down a persistent filesharer’s broadband connection, but it would not appear until 2012.

Die Open Rights Group antwortete mit einer Pressemitteilung und kündigte Proteste an: New fast-track P2P clampdown proposals announced today.

The result of these proposals is likely to be protest, challenges and public arguments in the run-up to the General election. Popular movements in France, Sweden and elsewhere have kick-started over similar measures. That will do nobody any good, neither politicians nor rights-holding industries, as copyright’s reputation suffers further damage. Copyright is under threat: from heavy handed business lobbying and simplistic enforcement proposals.

Der Heise-Artikel dazu: Britische Regierung will härter gegen Filesharer vorgehen.

Die neuen Vorschläge sollen den im Juni als Bestandsaufnahme veröffentlichten Bericht „Digital Britain“ ergänzen. Darin war allerdings nur die Rede von Blockieren von Websites und Bandbreitendrosselung als mögliche Sanktionen gegen illegale Filesharer – und vom Versenden von Warnbriefen. Kulturminister Andy Burnham äußerte Anfang Juni noch Bedenken gegen Netzsperren nach französischem Vorbild. Das Wirtschaftsressort, namentlich der Minister for Digital Britain Stephen Timms, nimmt dazu jetzt eine andere Haltung ein. Das Ministerium arbeitet an einem Gesetzesentwurf zur „Digital Economy“, der im Herbst vorgelegt werden soll.

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5 Ergänzungen

  1. Die Sache mit den 3-Strikes stinkt ähnlich zum Himmel wie die Zensursula-Websperren.

    Die rechtlichen Fehler des Pakets sind glaub ich gut genug bekannt.

    Drum will ich nochmal die philosophische rage aufwerfen: wie hoch wollen wir das Urheberrecht einschätzen?

    Wollen wir es ähnlich weit kommen lassen wie beim Begriff „Arbeit“, der vor nicht mal allzu langer Zeit mir der Möglichkeit verbunden war, seinen Lebensunterhalt damit zu verdienen. Seit zwei Jahrzehnten wurde der Begriff Stück für Stück umgedeutet und erfüllt heute den Selbstzweck. Viele haben nicht mehr die Chance damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen, dennoch setzt man sie so weit unter Druck Arbeit unter allen Umständen anzunehmen. Vergesst nicht, „sozial ist, was Arbeit schafft“.

    Mit dem Urheberrecht wird seit ein paar Jahren in ähnlicher Weise verfahren. Ursprünglich dazu gedacht, Kreativen ein Auskommen zu ermöglichen und Fortschritt zu fördern, wandelt es sich Stück für Stück.

    Heute sind wir schon nahe dran, Urheberrecht als Selbstzweck zu sehen. Die Umdeutung geschieht zugunsten des Copyrights und zu Ungunsten des Kreativen. Dennoch baut man die Schutzmassnahmen seit vielen Jahren kontinuierlich aus.

    Heute sind wir so weit, dass wir ernsthaft darüber diskutieren, wegen eines Urheberrechtsverstoßes jemanden die Internetverbindung zu kappen und ihm damit möglicherweise die Chance nimmt, seiner Arbeit nachzugehen, mit viel größerer Wahrscheinlichkeit aber seine sozialen Kontakte abschnürt. Von der impliziten Sippenhaft mal ganz abgesehen.

    Ob nun die Verbindung gekappt wird oder nur eingeschränkt, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle, da eine eingeschränkte Konnektivität schon das Arbeiten übers Netz verhindern kann. Hier spreche ich aus leidvoller Selbsterfahrung.

    In meinen Augen sollten wir das bestehende Urheberrecht nicht zwangahft auf das „neue“ Medium Internet ausdehnen, sondern ein reformiertes, wenn auch schwächeres Urheberrecht etablieren.

    *im gesamten Kommentar verwende ich den Begriff „Urheberrecht“ als Zusammenfassung von Autorenrecht und Copyright um nicht den Rahmen eines Kommentares zu sprengen

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