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Staatsanwaltschaften verfolgen Filesharing nur noch bei großen Mengen

Auf jetzt.de ist ein Interview mit dem Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zur sich abzeichnenden Praxis der Staatsanwaltschaften, Tauschbörsen-Nutzer nur noch zu verfolgen, wenn sie mehr als 3000 Musikstücke oder 200 Filme zum Tausch anbieten: Die Musikindustrie ist empört. Grund ist ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen, das in der vergangenen Woche bekannt wurde. Demnach empfehlen…

  • Ralf Bendrath

Auf jetzt.de ist ein Interview mit dem Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zur sich abzeichnenden Praxis der Staatsanwaltschaften, Tauschbörsen-Nutzer nur noch zu verfolgen, wenn sie mehr als 3000 Musikstücke oder 200 Filme zum Tausch anbieten:

Die Musikindustrie ist empört. Grund ist ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen, das in der vergangenen Woche bekannt wurde. Demnach empfehlen die Strafverfolger, nur noch gegen gewerbliche Internetpiraten vorzugehen und private Urheberrechtsverletzungen nicht strafrechtlich zu verfolgen. Im Interview erklärt Oberstaatsanwalt Axel Stahl, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, was sich hinter dieser Empfehlung verbirgt.

Hier scheint sich eine einheitliche Regelung abzuzeichnen. Neben NRW halten sich nach Angaben des Pressesprechers auch die Staatsanwaltschaften von Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt an diese Mindestgrenzen, um ihre Arbeitsbelastung zu verringern – alleine 25.000 Anzeigen gingen bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm im ersten Halbjahr 2008 ein.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Strafanzeigen im Wesentlichen angebracht werden, um über die Strafverfolgungsbehörden die hinter einer IP-Adresse stehende natürliche Person zu ermitteln, um diese dann mit zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen zu überziehen.

Anscheinend nehmen sie den Satz von Brigitte Zypries „Wir wollen keine Kriminalisierung der Schulhöfe“ wirklich mal ernst:

Der Download gerade von Musik wird im wesentlichen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen betrieben, das ist richtig. Diesbezüglich erscheint es zweifelhaft, ob unbedingt eine Kriminalisierung bestimmten jugendtypischen Verhaltens in jedem Fall erfolgen muss und ob es verhältnismäßig ist, das gesamte Instrumentarium der Strafverfolgung aufzufahren, wenn nur in geringem Umfang Dateien geladen wurden.

Dies dürfte einer der Gründe sein, warum die Content-Industrie gerade verstärkt versucht, die Strafverfolgungs-Vorschriften zu umgehen und direkten Zugriff auf die Nutzerdaten zu bekommen.

Über die Autor:innen

  • Ralf Bendrath

    Ralf ist seit Jahren in Zusammenhängen wie DigiGes, EDRi, AK Vorrat, AK Zensur aktiv. 2011 wurde er in den Beirat von Privacy International berufen. Nach einer soliden Grundausbildung als Nerd am Commodore C-64 und dem Studium der Politikwissenschaft in Bremen und Berlin hat er zehn Jahre lang zu Datenschutz, Internet-Governance und Cyber-Sicherheit geforscht, u.a. in Berlin, Bremen, Washington und New York City. Von 2002 bis 2005 hat er für die Heinrich-Böll-Stiftung den Weltgipfel Informationsgesellschaft begleitet. Im Hauptberuf arbeitet er seit Sommer 2009 für den Abgeordneten Jan Philipp Albrecht im Europäischen Parlament, ebenfalls zu Themen der Internetfreiheit und der digitalen Bürgerrechte. Wenn er Zeit findet, bloggt er hier auf deutsch oder auf englisch auf http://bendrath.blogspot.com. Häufiger twittert er als @bendrath.


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5 Kommentare zu „Staatsanwaltschaften verfolgen Filesharing nur noch bei großen Mengen“


  1. […] zum Thema: jetzt.de • now • Handakte WebLAWg • netzpolitik Tags: Filesharing, Grenzen, P2P, Staatsanwaltschaft, Strafanzeige Hinterlasse einen […]


  2. Me&Myself

    ,

    Ein kleiner Erfolg im Kampf gegen die Lobby. Besser in kleinen Schritten, als in gar keinen.


  3. […] ist dies in Deutschland seit neustem der Fall. Wie auf Netzpolitik zu lesen ist ( die sich auf einen Artikel von jetzt.de beziehen ), wird es wahrscheinlich in […]


  4. „Die Musikindustrie ist empört“ wenn ich sowas schon höre…
    „das gesamte Instrumentarium der Strafverfolgung aufzufahren, wenn nur in geringem Umfang Dateien geladen wurden.“ Wenn die Industrie mal den richtigen Weg gehen würde, ja dann würden so viele unnötigen Maßnahmen (Verfahren) auch wegfallen…
    Ich lache mich jedes mal TOT wenn ich so einen Quatsch lese und die Leute die dort oben keine Ahnung haben was wirklich sinnvoll wäre bzw. sich damit einmal auseinandersetzen würden.


  5. zum Satz: „Wir wollen keine Kriminalisierung der Schulhöfe”

    Man sollte dann lieber zuerst konsequent gegen die Schulhof-CD der NPD vorgehen.…

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