report München mit Falschinformationen gegen Datenschutz

Ich habe ja schon drauf gewartet. Nachdem sich fast alle Politiker in den letzten Tagen für stärkeren Datenschutz ausgesprochen haben und lediglich Wolfgang Schäuble und ein paar andere eher defensiv behaupteten, beim Staat wären die Daten ja sicher (China-Trojaner oder Großbritannien, anyone?), kam heute Abend der Gegenangriff der Überwachungsfreunde in der ARD. Genau die selbe Redaktion hatte vor ein paar Monaten übrigens die Datenlecks bei den Meldebehörden aufgedeckt. Die können und wissen das also eigentlich besser, was darauf hindeutet, dass dieser Beitrag eine politisch-strategische Entscheidung war. Es ging um die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung, wozu die Bundesregierung in Kürze ihre Stellungnahme abliefern muss. Die zentrale Message war jetzt: „Datenschutz ist Täterschutz“. Leider war der Beitrag so tendenziös gemacht, dass sich eine ernsthafte Auseinandersetzung kaum lohnt. Daher hier nur drei Punkte, die ich dort auch schon ins Forum geschrieben habe, die aber noch der Moderation harren.

Der Bericht enthält eine Reihe von falschen Informationen:

1) Vergewaltigung ist auch nach der Eilentscheidung des BVerfG noch ein Straftatbestand, der eine Nutzung von Vorratsdaten erlaubt. In dem im Beitrag genannten Fall ist der Zusammenhang offenbar ohnehin nur „wenn das Handy nicht geklaut worden wäre, hätte man den Täter nicht fassen können“. Und? Wenn man bei einer Straftat keine Telekommunikation nutzt, greift diese natürlich nicht.

2) Die U-Bahn-Schläger aus München im Dezember 2007 sind nicht wegen der Vorratsdatenspeicherung gefasst worden. Diese trat nämlich erst im Januar 2008 in Kraft.

3) Die Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung ist nicht „nur“ „von einer Bürgerinitiative“ eingereicht worden, sondern von mehr als 34.000 Bundesbürgern. Sie ist damit die größte Verfassungsbeschwerde der BRD.

Fazit: Schlecht recherchierte, plumpe Meinungsmache. Schade. Interessant und investigativ herausfordernder wäre es zum Beispiel, mal zu recherchieren, wie diese Daten, die immerhin auch bei privaten Firmen lagern, vor Missbrauch und Weiterverkauf geschützt werden können, bzw. ob das überhaupt möglich ist.

Update: Zwei Tage nach der Sendung sind endlich bei report München die ersten Forenbeiträge freigeschaltet. Mein eigener, der direkt nach der Ausstrahlung dort eingestellt wurde, findet sich leider nicht darunter. Statt dessen gibt es bisher nur zustimmende Meinungen bzw. Datenschutz-Bashing.

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48 Ergänzungen

  1. Danke für den Beitrag. Beim BR gibt es folgende Infos über den Autor Bendixen:

    Bayerns bekanntester Polizeireporter Oliver Bendixen ist seit über 30 Jahren für den BR im Einsatz. Seine Stimme kennt man. Aber wie sieht er aus? Bei Wir in Bayern wird er enttarnt. Bendixen darf stellvertretend für den Zuschauer bei den Ermittlungen dabei sein. Noch nie war er so nahe bei der Aufklärung eines Verbrechens dabei – die aufregenden Szenen sind nämlich gestellt. So kann er in jeder Folge über eine moderne Untersuchungsmethode des BLKA aufklären – abseits aller Fernseh-Realitäten.

    Das ist also, als würde RTL Kai Ebel einen Beitrag zum Thema Umweltschutz machen lassen.

  2. Immer Vorsicht mit den Unterstellungen. Zwar ist die redaktionelle Linie bei Report doch eher konservativ, aber Einschaltquoten sind ihnen doch wichtiger. Datenschutz ist ein Riesen-Thema derzeit – und zusammen mit Vergewaltigungen und Co wird dann eine Geschichte zusammengerührt.

  3. Beate Merk, CSU, Justizministerin Bayern: „Opferschutz ist das Allererste. Und dafür müssen wir uns einsetzen. Und wenn gesagt wird, man soll bestimmte Vorratsdaten nicht nutzen dürfen, dann muss man sich fragen lassen, wo man in der Abwägung Schwerpunkte setzt. Darauf, den Menschen Schutz zu bieten und ihnen zu helfen oder aber, ob es um Befindlichkeiten, die Freiheitsrechte auch der Straftäter geht.“

    Allein diese Aussage ist ein starkes Stück, wenn man sich mal auf der Zunge zergehen lässt, was die gute Frau da sagt:

    1. Bürgerliche Freiheitsrechte stehen etwa auf der gleichen Stufe wie persönliche Befindlichkeiten.

    2. Straftäter haben ihrer Meinung nach keinen Anspruch auf Freiheitsrechte.

    3. Die Freiheitsrechte der unbescholtenen Bürger haben vor den Anspüchen der Strafverfolgung zurückzustehen.

    Darüber hinaus konstrutiert sie einen Gegensatz, wo es keinen gibt: Selbstverständlich haben die Bürger Anspruch darauf, vom Staat beschützt zu werden. Dies ergibt sich schon aus der Tatsache, daß der Bürger die Möglichkeit, selbst Gewalt auszuüben vollständig an den Staat abtritt. Daraus ergibt sich aber, daß die Bürger dem Staat, dem sie immerhin das absolute Gewaltmonopol geben, auch trauen können müssen. Der Schutz der Bürger beinhaltet eben nicht nur den Schutz vor Gewaltkriminalität, sondern auch den Schutz jener Rechte, die unser Grundgesetz vorsieht.

  4. @Torsten: Aber das der Bericht mit einer so eindeutigen Message ausgerechnet zu einer Zeit kommt, zu dem die großen Datensammelprojekte (elektronische Gesundheitskarte, Vorratsdatenspeicherung, etc) massiv in die Kritik geraten, das kann einem schon zu denken geben.

    Im übrigen… ich habe zufällig in den Bericht reingezappt… mittendrin. Ca. 3 Sekunden später war die Tendenz schon erkennbar. Mehr brauchte ich mir nicht anzusehen. Tja, auch Report hat seine Höhen und Tiefen :(

    1. Die Aktualität ist natürlich gegeben. Jetzt konkurrieren alle Magazine darum, dem Thema den eigenen Dreh zu geben.

      BTW: wie stellt Ihr Euch die Einflussnahme denn konkret vor?

  5. Als ich gestern den Beitrag mitansehen musste, konnte ich es kaum fassen, wie hier zusammenhangslos Themen vermischt werden, um Meinung zu machen.

  6. Ich habe den Beitrag in voller länge gesehen und fand ihn sehr verstörend. Die Melange aus Vergewaltigungsdrama, Polizeiheroik und Staatsromantik erinnerte eher an eine Bild-Reportage. Fehlerhafte Inhalte und plumpe Meinungsmache ersetzen halt doch keine Diskussion über das Thema, egal welche Meinung man hat.

  7. Ja, der Beitrag gestern war eine hochsuggestive angstmachende Frechheit und grob sinnentstellend. Wer einen Beitrag zu Datenschutz einläutet durch bedrohliche angedeutete Vergewaltigungsbilder und dann auch noch behauptet, nur dank Vorratsdatenspeicherung hätte man den Täter gefasst, spitzt ein komplexes Thema auf reine Emotion zu. Unglaublich. Aus solchen Gründen gefällt mir der Slogan „Freiheit statt Angst“ so gut. Wir sollen nicht denken.

  8. Das ist mal wieder ein klares Beispiel für die Vermischung von alt und neu und das Ergebnis stimmt hinten und vorne nicht. Siehe U-Bahn Kamera und Vorratsdatenspeicherung!!!
    Das Problem ist nur, dass sowas bei den Bürgern gut ankommt, denn wer will schon das solche Leute davon kommen. Aber man sollte sich auch mal über den Preis unterhalten, den wir dafür zahlen müssen!!!

  9. Als ich gestern den Beitrag auf Report München gesehen habe, konnte ich nicht an mich halten und habe noch während der Beitrag lief folgende E-Mail an report(ett)br-online(punkt)de geschrieben:

    ———————-
    Sehr geehrtes Report München Team,

    ist der IQ in Deutschlands Süden mittlerweile so extrem gesunken oder welche ultrakonservativen Träume eines totalitären Präventionsstaats motiviert Sie zu solch einem hanebüchenen Beitrag?

    Datenschutz contra Opferschutz? Datenschutz ist Opferschutz! Warum sagen Sie nicht, „Datenschutz ist Täterschutz“ oder bringen Sie ihre Botschaft doch gleich auf den Punkt, mit beispielsweise, „Wer für Bürger- und Freiheitsrechte eintritt fickt kleine Kinder und begeht wöchentlich auf deutschen Bahnhöfen Selbstmordanschläge“?

    Sie malen mit völlig falschen, ins Gegenteil verkehrten Fakten ein invertiertes Schwarzweißbild. Was hat ein Handy, dass man – übrigens weit weniger genau als so gerne in klischeehaften Krimis dargestellt – über GSM orten kann mit auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten zu tun? Selbst im überkonstruierten Fall, dass der Täter dieses Handy mitnimmt und auch noch anschließend damit telefonieren würde – was völlig absurd wäre – sind für 6 Monate auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten weder nötig noch sinnvoll.

    Welche armen, ahnungslosen Menschen wollen sie mit diesem Schmuddeljournalismus unterhalb der Bildlinie Angst machen? Es gibt Menschen, die versuchen auch Ihre Bürger- und Freiheitsrechte, ja unsere Demokratie zu bewahren und Sie fallen diesen engagierten Menschen auf diese plumpe Art und Weise in den Rücken?

    Kein Mensch, der 1 und 1 zusammenzählen kann und dazu noch eine Kamera halten oder zumindest halbwegs gut vor einer Kamera aussehen kann würde freiwillig so einen Beitrag verbrechen. Ich hoffe wirklich sehr, dass es sich für Sie auszahlt.

    Mit mühsam freundlichem Gruß,
    H. Throwal
    ———————-

    Ich weiß natürlich, dass das sehr emotional und aufgeregt war und deswegen vermutlich wenig hilfreich. Ich war aber dermaßen geschockt über diesen Schund, dass es auf diese Weise aus mich raus brach. Vielleicht kann ja mal jemand mit mäßigerem Tonfall die Herrschaften „Journalisten“ dezent auf ihre diversen Fehler und Falschdarstellungen aufmerksam machen. Aber wie in der E-Mail schon anklang, selbst bei mutwillig schlechter Recherche kann man nicht so einen dermaßen den Fakten widersprechenden Beitrag verfassen. Ich bleibe bei meinem Vorwurf: Der Beitrag sollte willentlich Angst schüren und gegen den Kampf für unsere Bürger- und Freiheitsrechte Stimmung machen.

  10. Warum den Euphemismus „Falschinformationen“ benutzen? Wenn offensichtlich nicht mal ein Mindestmaß an Recherche stattgefunden hat handelt sich ganz einfach um freche Lügen. Report ist ja bekannt für miese Qualität und Lügen.

  11. Und für solche Propaganda und Meinungsmache muss man dann auch noch zwangsweise GEZ Gebühren zahlen, da bekommt man doch das kalte Kotzen.

  12. Hatte auch ein seltsames Gefühl bei der Sendung. Erst dachte ich, dass ich bei RTL 2 gelandet sei. Schon das gewichtige Gesicht von Claudia Schick…

    Aber danke für die Gegenrecherche, ich fühl mich einem Gefühl bestätigt.

  13. „Es ist schon fast heller Tag als ~ (ungefähr) eine Diskobesucherin nach Hause gehen will …“
    So beginnen eigentlich nur Krimis.
    Der Bericht ist nicht mal zu 100% logisch.
    Den wenn der Vergewaltiger das Handy nicht geraubt hätte, dann hätte er doch auch so nicht mit Verbindungsdaten gefasst werden können.

    Das muss man erstmal verarbeiten.

    „Vergewaltung zählt danach (nach der Datenschutzänderung) nicht mehr als schwere Straftat.“
    Das ist lächerlich. Da könnte man genauso gut forden, dass die Bundeswehr nach Sexualstraftätern sucht. Es gibt nunmal gewisse Grenzen.
    Klar muss das Opfer eine hohe Chance auf eine Aufklärung der Straftat haben. Allerdings muss auch die Sicherheit sozusagen der Opferschutz der generellen Bevölkerung des Rechtsstaat gewährleistet sein.
    Was nützt es wenn eine Straftat aufgeklärt wird, aber durch die Gesetzesänderungen dafür pro anderen Fall 100 – 200 neue Datenschutzverbrechen wegen zu lascher Gesetze begangen werden?
    Report München macht es in dem Beitrag (es tut mir leid aber es ist so) wie die NPD.
    Sie nehmen sich einen Einzelfall raus und verallgemein einfach blind.
    NPD-These
    Überfremdung ist schlimm wegen den U-Bahn Schlägern aus München.
    report München
    Zu hoher Datenschutz ist schlimm wegen (nicht mal wegen – siehe oben Handyraub …) einer aufgeklärten Vergewaltigung.
    In dem auch sehr viel Glück dazu gehört hat.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Vergewaltiger(in) bzw. Schläger(in) seinem Opfer(in) das Handy stiehlt.

    „Dieser Sieg ist teuer erkauft …“
    Welcher Sieg?
    Vergewaltigungen kann man nur durch Verbindungsdaten aufklären!
    Anderes geht es nicht!
    Genauso Trickbetrüger. Wer kann schon bei einer Befragung für ein Phantombild den Täter genau beschrieben?
    Sowas geht doch in unserer Zeit gar nicht mehr …
    NUR Verbindungsdaten können da Abhilfe schaffen.
    Bei Körperverletzungen genauso …
    report München arbeitet hier mit einem tollen Trick.
    Die suchen sich widerliche Straftaten aus, die eigentlich gar nichts mit Verbindungsdaten oder dem Datenschutz zu tun haben und erzählen dann eine tolle Geschichte wie unfair das alles doch ist …
    Allerdings muss man doch erstmal Verbindungsdaten haben oder einen Namen.
    Ein Trickbetrüger sagt einem doch nicht seinen richtigen Namen. (Außer er benutzt sein Handy, welches er ordnungsgemäß angemeldet hat. Welcher Profi macht das?) Geschweige den ein Vergewaltiger oder ein Schläger.
    Das ist lächerlich.

    „Nur wegen einer Bürgerinitiative mussten die karlsruher Richter entscheiden.“
    Hallo, report München. Sogar wegen einem Bundesbürger müssen die das. Sowas nennt man Rechtsstaat.
    Und diese Bürgerinitiative wollten sicherlich genau das erreichen was ihr in eurem Beitrag wiedergibt …
    Genau, Blödsinn.
    Aber warum nicht ein Satz, dass Datenschutz auch wichtig ist bzw. sein kann und man abwägen muss wann man ihn einsetzt und wann nicht?
    Nichtmal einen Halbsatz.
    Gar nichts.
    „Opferschutz ist das Allererste …“
    Soll ich mal dazu ein Geheimnis verraten?
    Opferschutz beginnt bevor jemand zum Opfer geworden ist.
    Kommen wir mal zum Trickbetrügerfall.
    Soll man wirklich das Risiko eingehen den Datenschutz aufzulockern um dumme ja wirlich dämliche Bundesbürger vor Straftaten zu schützen?
    Klar die haben auch ein Recht darauf, dass sie nicht ausgeraubt werden.
    Versteht mich nicht falsch aber irgendwo hat auch der beste Rechtsstaat grenzen. Wer gibt jemanden den er nicht kennt bzw. nur flüchtig 15 000 Euro?
    Ich bin nicht schadensfroh.
    Ich will ja auch, dass der gute alte Mann sein Geld zurück bekommt. Aber das sind doch keine Argumente für ein schwächeres Datenschutzgesetz.
    Das ist Wahnsinn.

    Ich kann den Klaus Jansen Bund deutscher Kriminalbeamter in keinster Weise verstehen.
    Jetzt kommt es, allgemeine Verbrechen kann man wegen nicht benutzbarer Verbindungsdaten nicht mehr aufklären.
    Wie konnte man den dann früher ohne dem Internet oder Handys Verbrecher schnappen?

    Aus dem Bericht lernt man doch nur Folgends:

    Verbrecher kauft euch GSM/UMTS-Störsender und benutzt keine Handys, das Internet oder Festnetztelefone.
    Dann kann die Polizei von heute euch nicht mehr fassen.
    Weil sie zu gemütlich geworden ist und Straftaten mit dem Mausklick erledigen will. Die Profis laufen weiter draußen rum. Man fasst nur noch Neukriminelle oder eben dumme Kriminelle und kommt trotzdem auf die vorgegebenen Fälle im Jahr die man schaffen muss bei der Polizei.
    Soll ich das daraus schließen?

    Fakt ist bei Vergewaltigungen, Trickbetrug (nur bei schlechten Trickbetrügern – also Laien keine professionellen Verbrechermafiabanden) und Schlägereien fallen keine oder unbrauchbare Verbindungsdaten an.
    Warum nimmt report München in dem Beitrag Straftaten, die nur in Ausnahmefällen etwas mit Verbindungsdaten und Datenschutz zu tun haben und nicht wo es zu 100% klar ist?
    (Z. b. Callcenterdatenraub)

    Ich bin auch für Ausnahmeregelungen für die Beispiele die report München aufgeführt hat.
    Aber generell solche Beispiele zum generellen Anzweifeln guter und scharfen Datenschutzregelungen zu nehmen, eigenen sich diese Beispiele/Argumente überhaupt nicht.
    Von Strafen für Datenschutzverbrecher reden wir gar nicht erst hier.

  14. Was hat der Fall denn überhaupt mit der Voratsdatenspeicherung zu tun? Die Polizei braucht doch nicht mehrere Monate für den Zugriff auf die Verbindungsdaten, sondern nur ein zwei Werktage. Und so lange wurden die Daten schon früher gespeichert.

    Und aktuelle Standortdaten sind auch kein Problem. „Stille SMS“ geschickt und dann sofortige Abfrage beim Provider.

  15. Eine Unverschämtheit, Datenschutz zum Täterschutz herabzuwürdigen. Auch bei optimaler Datensparsamkeit hätte im Fall der Vergewaltigung der Täter ja ermittelt werden können. Spätestens dann, wenn er das gestohlene Handy benutzt.

  16. Ich find’s schon bemerkenswert, dass man sich hier über Datensammelwut aufregt, aber im Kommentarfeld „E-Mail“ zwingend (!) abgefragt wird und womöglich im Hintergrund auch noch die IP-Adressen geloggt werden.

    1. Rambazamba: Das ist ein guter Punkt. Die Initiative „Wir speichern nicht“ sollte eigentlich bekannt sein.

    2. Rambazamba: Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht, sie dient uns nur für Rückfragen, wenn mal was ist. Wem das nicht passt, der kann sich einfach eine ausdenken. Die IP-Nummern unserer Besucher werden selbstverständlich nicht geloggt, das wäre sogar heute noch illegal.

          1. Wie wäre es mit, OpenID auf meiner eigenen Domain (und https natürlich, um nicht abgefischt zu werden) ? Wer ein eigenes Blog hat, kann auch sein eigener Identity-Provider sein.

  17. Soweit ich das (als Nichtjurist) richtig verstanden habe, darf bei einer „normalen“ Vergewaltigung tatsächlich nicht auf die Vorratsdaten zugegriffen werden. Die Eilentscheidung des BVG erlaubt das nur für eine „Katalogtat im Sinne des § 100a Absatz 2″ StPO. Und dort ist vom zuständigen § 177 StGB nur „Abs. 2 Nr. 2“ eingeschlossen, wonach „die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen“ sein muß.

  18. Unfassbar dumm:

    „Hätte er das Handy nicht geklaut, hätten wir den Täter auch nicht anhand der Handydaten ermitteln können!“

    Ja verdammt noch mal: Wenn er das Handy nicht dabei hat, wie sollen denn da die Handydaten helfen???

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.