J!Cast 50 –Kein Zugriff auf Erotikseiten?

Der J!Cast 50 behandelt das Thema “Kein Zugriff auf Erotikseiten? Zur Sperrungspflicht von Zugangsprovidern im Internet“:

Access-Provider sind nach den neusten Entscheidungen der Landgerichte Kiel, Frankfurt a.M. und Düsseldorf zivilrechtlich nicht dazu verpflichtet, den Zugang zu rechtswidrigen Porno-Seiten zu sperren. Sind damit die Provider im Hinblick auf rechtswidrige Informationen im Internet endlich aus dem Schneider? Und wie verhalten sich die Urteile zu den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen aus dem Jahre 2002? Zu den Hintergründen dieser als „Schlammschlacht in der Erotikbranche“ bekannt gewordenen Verfahren stand Rechtsassessor Kai Welp , Mitarbeiter am ITM, Eva Schröder als Gesprächspartner zur Verfügung.

Hier ist die 10 MB grosse MP3.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Deutschland, Digital Rights, Jugendschutz?, Podcast, Zensur. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

Ein Kommentar

  1. kobalt
    Erstellt am 25. Januar 2008 um 18:10 | Permanent-Link

    Ich bin alt genug. Mich muß man nicht gängeln. Und für Minderjährige gilt: Eltern haften für ihre Kinder.

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