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Dienstag, 18. September 2007

Strafanzeige wegen Stasi 2.0-Schäublone in Bayern

Der Münchener Informatikstudent Thomas K. wurde bei einer Polizeikontrolle in Schwabing angehalten, sein Auto durchsucht und er wurde mit auf die Polizeistation genommen. Grund war eine “Stasi 2.0-Schäublone” auf seinem Auto. Darüber berichtet Jetzt.de: Schäublone auf dem Auto - Thomas im Visier der bayerischen Polizei.

stasi201.jpg

Auch Thomas K. hatte sich die Schäublone ausgedruckt – „aus stillem Protest“, wie er sagt. Seit April 2007, als er das Bild in sein Auto klebte, hatte er nie Probleme. Er war wohl, wie man sagt, zur falschen Zeit am falschen Ort. Das Schäublekonterfei weckt das Interesse der Polizisten, vier Beamte im Ganzen. Es ging ihnen „um den Anfangsverdacht auf Beleidigung“, wie Markus Dengler, Mitarbeiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums, erklärt. Durch einen Anruf beim diensthabenden Staatsanwalt versicherten sich die Polizisten, dass dieser Tatbestand zumindest der Überprüfung bedürfe, es wird Anzeige erstattet, K.´s Bild beschlagnahmt. Einen Beleg erhält er nicht. Er muss mit auf die Wache. Für Thomas K. bedeutete dies drei Stunden Wartezeit. „Im Nachhinein finde ich das fast lustig, zum Glück hatte ich was zu lesen dabei“, sagt er nun. Eine Gelassenheit, die erstaunt, denn mittlerweile harrt die Anzeige, wie Polizeisprecher Markus Dengler bestätigt, bei der Münchner Staatsanwaltschaft ihrer Bearbeitung. Ob es zu einer weiteren Verfolgung oder gar einem Prozess kommt, ist derzeit noch unklar. Der stille Protest an der Fensterscheibe, in seiner öffentlichen Wirkung ist er nicht vom Protest im Internet zu unterscheiden. Damit könnte die Anzeige gegen Thomas K. zu einem Fall werden, der Tausende von Webseitenbetreibern zu potentiellen Straftätern werden lässt.

Mehr dazu gibt es auch bei Dataloo: Die Schäublone und die Meinungsfreiheit.

Auf der AK-Vorrat-Mailingliste wird gerade darauf hingewiesen:

Nach §194 StGB wird Beleidigung nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt, also nur, wenn Schäuble Strafanzeige erstattet. Die Verfolgung von Amts wegen findet nicht statt. Die Staatsanwaltschaft darf daher kein Ermittlungsverfahren einleiten. Beleidigung ist kein Offizialdelikt.

Vielleicht sollte man darauf mal die Polizei hinweisen…

Update: Jetzt.de hatte leider den Klarnamen des Betroffenen veröffentlicht. Ich hab daraus den oben stehenden Text samt Klarnamen zitiert. Der Betroffene schrieb mir eine Mail, dass er lieber nicht mit der Geschichte für immer bei Google auftauchen möchte und ich habe ihn rausgenommen. Wenn Ihr seinen Klarnamen gebloggt habt, nehmt den auch bitte raus.

36 Kommentare

  1. schomsko am 18.09.2007 um 12:39 (Antworten)

    Und was ist mit diesem Absatz von §194?

    (3) Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.

    Heißt das, dass der Schäuble schon auf die Schäublone hingewiesen haben muss, damit das rechtens ist?
    Es gab ja irgendwo mal ein Interview, wo er meinte er kenne die Schäublone nicht.

  2. Galaxyquest am 18.09.2007 um 13:01 (Antworten)

    Vielleicht sollte man in einer konzertierten Aktion der Münchner Polizei jede Menege Flyer mit Schäublones schicken? ;-) Dann haben die Bematen bzw. der zuständigen Staatsanwalt wenigstens einen Grund mehr Personal einzustellen, das wiederum den deutschen Arbeitsmarkt entlastet, den Bürgern zu mehr Wohlstand verhilft, und sich die Bürger schließlich KRITIK wieder leisten können!

  3. Zipf am 18.09.2007 um 13:07 (Antworten)

    Hallo,
    danke fuer den Hinweis.
    Bis heute wusste ich nicht,
    dass es sich bei dem Konterfei um
    unseren ehrenwerten IM Dr. Schäuble handelt.
    Ich dachte es wäre Peter Pan.
    Habt iHr Peter Pan auch?
    Grüssle vom
    Zipf

  4. kobalt am 18.09.2007 um 14:15 (Antworten)

    Eines kann man den Bayern nicht vorwerfen: ihre Kochkunst.

  5. Geburtstagsgeschenk am 18.09.2007 um 15:14 (Antworten)

    was haben weisswürste mit freier meinungsäusserung gemeinsam?

  6. wrs am 18.09.2007 um 16:02 (Antworten)

    Vielleicht sollte man darauf mal die Polizei hinweisen.

    Wieso das? War da nicht was von präventivem Aktiv-Werden? — Dann kann man auch nach Herzenslust ermitteln, bevor der Beleidigende-in-spe tatsächlich beleidigt respektive der Beleidigte Anzeige erstattet.

    Aber, wenn das schon jemand für Peter Pan gehalten hat, wer weiß, vielleicht hat sich der Polizist selber auf der Schablone erkannt…?

  7. wrs am 18.09.2007 um 16:03 (Antworten)

    …außerdem wäre das mit Online-Durchsuchung auch alles viel einfacher gewesen, mit dem Auto-Durchsuchen.

  8. [...] Netzpolitik, Artikel bei jetzt.de; [...]

  9. .: cipha.net » wydwcbty II am 18.09.2007 um 17:21

    [...] seit april hat der 22jährige informatikstudent thomas jetzt seine “schäublone” im auto, aus “stillem protest”, wie er sagt. ansich ja nix verkehrtes, diese schablone wird oft benutzt, zwecks “stasi 2.0″ und so weiter. ich glaube mich auch zu erinnern, dass die meinungsfreiheit im grundgesetz verankert ist, aber ich kann mich auch irren. jedenfalls, er wurde mit seinem fahrzeug gestoppt, von der bayerischen polizei, vier beamte insgesamt. die meinten sofort: verdacht auf beleidigung, verständigten einen staatsanwalt und bekamen die erlaubnis der genaueren überprüfung des “vorfalls”. thomas wird mit auf die wache genommen, durfte drei stunden dort rumsitzen und bekam eine anzeige(!), die derzeit in der warteschleife der münchner staatsanwaltschaft hängt. [via] [...]

  10. erlehmann am 18.09.2007 um 17:33 (Antworten)

    kommt mir irgendwie bekannt vor.

  11. Jack am 18.09.2007 um 18:43 (Antworten)

    Da hat mein ehemaliger Geschichtslehrer auch mal so eine Story erzählt: Nachdem er einen Strafzettel für sein falsch geparktes Auto bekommen hat, hat er der zuständigen Polizistin (sinngemäß) gesagt: “Hier wird der Bürger vom Staat ausgenommen.” Daraufhin hat er eine Anzeige wegen Beleidigung bekommen.

  12. kobalt am 18.09.2007 um 18:48 (Antworten)

    @ Geburtstagsgeschenk: Nichts. Aber da steht ja auch *Eines* kann man den Bayern nicht vorwerfen.

  13. [...] weisst netzpolitik.org darauf hin, dass nach §194 StGB Beleidigung nur auf Antrag des Beleidigten verfolgt wird, also [...]

  14. mg am 18.09.2007 um 20:07 (Antworten)

    Toll. Ein Innenminister der G8 gegen Demonstranten will, mit Bundeswehr und Jets anrückt, absolut paranoid ist, und nichts gegen den gezielten Mord hat. Dann muss ich heute die Sache mit Jung lesen, und den Abschießen von Jets bei denen Terroristen an Board sind.

    Das sind alles hochgradig Gestörte die SOFORT ihres Amtes enthoben gehören, und mit ihren öffentlichen Äußerungen mehr noch als eine Beleidigung für alle abendländliche Tradition und des gesunden Menschenverstands sind.

    Und dann soll ein Student bluten, der sich dem stillen Protest hingibt.

    Die sollen sich mal nicht wundern, wenn da mal einer von den Bürgern nicht durchdreht. Irgendwie wünsche ich es mir sogar, denn dann das würde endlich mal seit langem wieder eine normale Reaktion sein.

  15. eldersign.de » Gesinnungspolizei am 18.09.2007 um 20:24

    [...] wieder) zuerst in [...]

  16. [...] jetzt.de, dataloo und netzpolitik berichten, wurde in Schwabing Thomas Kittel, der bis dato als unbescholtener Bürger galt, [...]

  17. [...] jetzt.de, netzpolitik.org und [...]

  18. schreibblog.eu am 18.09.2007 um 22:04

    [...] wegen Schäublone im Auto? netzpolitik.org meldet heute mit Bezug auf jetzt.de, dass ein Münchner Informatikstudent von der Polizei angehalten und wegen [...]

  19. [...] 4. Wegen Schäublone angezeigt [...]

  20. [...] eines Berichts auf netzpolitik.org bin ich potentieller Straftäter! Wie der geneigte Betrachter feststellt, [...]

  21. [...] netzpolitik.org: » Strafanzeige wegen Stasi 2.0-Schäublone in Bayern » [...]

  22. [...] Strafanzeige wegen Stasi 2.0-Schäublone in Bayern ( netzpolitik ) [...]

  23. [...] Ist ja’n Ding: Die bayerische Polizei ist gegen einen Studenten vorgegangen, der eine Protestplakette gegen Wolfgang Schäubles Abhörpläne (”Schäublone”) auf dem Auto kleben hatte. Angeblich erfüllte das Bildchen den “Anfangsverdacht der Beleidigung”. Die ganze Story bei jetzt.de, die Diskussion bei netzpolitik.org. [...]

  24. Zypries, Jung und die Schäublone am 19.09.2007 um 10:31

    [...] konfisziert wird. Das wird sich in Kleinbloggersdorf wohl noch weit herumsprechen.“ Wie netzpolitik.org bereichtet, „wurde der Münchener Informatikstudent Thomas Kittel bei einer Polizeikontrolle [...]

  25. [...] via] var tabPane1 = new WebFXTabPane( document.getElementById( “tab-pane-1″ ) [...]

  26. Ingo am 19.09.2007 um 17:03 (Antworten)

    Strafanzeige gegen die beteiligten Polizisten und den beteiligten Straatsanwalt wäre jetzt das Richtige. Wenn wegen Beleidigung nur auf Antrag ermittelt werden darf und dieser Antrag nicht vor lag dann ist die vorläufige Festnahme (”mußte mit auf die Wache kommen”) selbst eine Straftat (Freiheitsberaubung). Kennt jemand die Namen? Ansonsten halt gegen unbekannt, der Polizeisprecher wird sie sicher als Amtshilfe weitergeben.

  27. [...] jetzt mit einem Münchener Informatikstudent, der in einer Polizeikontrolle mit seiner Schäublonen-Plakette aus dem Verkehr gezogen [...]

  28. [...] STASI 2.0, Schäublone - Ein an der Heckscheibe des privaten Autos angebrachtes Stück Papie… [...]

  29. helge am 19.09.2007 um 21:08 (Antworten)

    hey markus,

    wollte nur darauf hinweisen, dass du den thomas k. noch nicht vollstaendig anonymisiert hast - im letzten satz des jetzt-zitates steht noch sein voller name.

  30. Wolf am 20.09.2007 um 10:44 (Antworten)

    Als öfters schon mal eingekesselter Münchner wundert mich an dieser Geschichte aber, doch, dass sich die Landespolizei um einen nichtbayerischen Politiker schert. Das ist wirklich ungewöhnlich. Wenn Beckstein auf einem rotem Hintergrund geklebt hätte, wäre mir die Reaktion der Schwabinger Streife bekannt vor gekommen, aber bei einem Preußen… ja pfirdi, wo kemma mir do hin.
    LG Wolf

    PS Gott sei Dank beschränkt sich die bayerische Kochkunst nicht auf Weißwürschte!

  31. [...] Ein informatikstudent wurde festgenommen, weil er eine Schäublette auf dem Auto hatte: “Strafanzeige wegen Stasi 2.0-Schäublone in Bayern“ Kommentar Feed und TrackBack Adresse dieses [...]

  32. [...] andere hätte mich - wie viele andere auch - doch sehr [...]

  33. [...] München im Fall des Anfang September bei einer Fahrzeugkontrolle in München beschlagnahmten Stasi 2.0 Plakats von einer Anzeige absieht. Jetzt kann man auch wieder problemlos in Bayern die Stasi 2.0 T-Shirts [...]

  34. [...] München im Fall des Anfang September bei einer Fahrzeugkontrolle in München beschlagnahmten Stasi 2.0 Plakats von einer Anzeige [...]

  35. [...] angehalten, sein Auto durchsucht und er wurde mit auf die Polizeistation genommen. Grund war eine “Stasi 2.0-Schäublone” auf seinem Auto. Die Anzeige wurde später [...]

  36. [...] Hatten wir doch schonmal, nur war das in Bayern und die Sache wurde fallengelassen. [...]

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