Online-Durchsuchung bei Urheberrechtsverletzungen?

Update: Scheint ein Fehler bei Telepolis zu sein, wie Detlef Borchers hier in den Kommentaren schreibt. Demnach hat Beckstein dort die Online-Durchsuchung nur für schwere Straftaten wie “Auftragsmord, Vorbereitung terroristischer Anschläge, organisierte Kriminalität, internationaler Drogenhandel, Menschenverschleppung und die Verbreitung von Kinderpornographie” gefordert.

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Es gibt ja wenige Dinge, über die ich mich noch wundere. Heute ist wieder so ein Moment. Wenn mitten in der öffentlichen Debatte rund um die Online-Durchsuchung plötzlich der staatliche Einbruch in Computer zur Bekämpfung von Urheberrechtsdelikten von einem zukünftigen Ministerpräsidenten gefordert wird, dann scheinen langsam alle Dämme zu brechen. Man stelle sich mal vor, die Polizei würde, womöglich mit der GVU zusammen, in die Wohnungen von Bürgern einbrechen, um im Schlafzimmer nach gebrannten CDs zu schauen.

Als Günther Beckstein die Bühne betrat, brandete im Publikum spontan Beifall auf. Auch er befürworte den verdeckten Zugriff auf die heimischen PCs, unter anderem mit dem Argument, die Polizei könne so Urheberrechtsverletzungen verfolgen. Der hessische Innenminister Volker Bouffier wiederum forderte eine “integrierte Gefahrenabwehr”, also die Möglichkeit, die Bundeswehr im Inland einzusetzen, und erklärte den Zuhörern außerdem, er habe durchgesetzt, dass der hessische Verfassungsschutz Personen ab dem 10. Lebensjahr überwachen dürfe.

Ich verstehe die Strategie dahinter nicht. Normalerweise werden solche massiven Grundrechts-Einschnitte mit der Bekämpfung von Kinderpornographie und dem internationalen Terrorismus argumentiert.Dagegen muss ja was getan werden und alle Gegner werden in der Diskussion gleich mit dem Stigma versehen, dass man deren Bekämpfung verhindere. Wenn die Massnahmen erstmal da sind, wird der Straftatsbestand später ausgeweitet. Das ist die einfachste Strategie, um öffentlichen Protest zu vermeiden. Die Online-Durchsuchung ist noch gar nicht als Gesetzesvorlage da, sondern nach dem BGH-Urteil erstmal in der öffentlichen Diskussion. Und schon wird in der Debatte der Einsatz von den Befürwortern auf viele anderen Bereiche ausgedehnt. Da scheint man sich sehr sicher zu sein, dass man sich das leisten kann, oder was könnte der Grund dafür sein? Mal schauen, ob die SPD da mitspielt.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Datenschutz, Deutschland, Digital Rights und getagged , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

5 Kommentare

  1. Detlef Borchers
    Erstellt am 16. Februar 2007 um 14:53 | Permanent-Link

    Da gibt es nichts zu verstehen, weil Beckstein etwas ganz anderes gesagt hat, wie ich z.B. auf dem Heiseticker berichtet habe. Er hat eine Liste der schweren Straftaten gefordert, bei denen eine Online-Durchsuchung erlaubt sein soll. Mit seiner Liste der schwerstkriminellen Delikte ging Beckstein über das Ansinnen des BKA-Chefs Ziercke hinaus. Auch die Begründung durch Beckstein war etwas anders. Er verwies darauf, dass Verbrecher verschlüsselt auf Server irgendwo im Ausland speichern und die Polizei dann nicht rankommt. Auf der anschließenden Pressekonferenz wurde Beckstein noch gefragt, welche Dinge denn in den Straftatenkataolog sollen. Urheberrechtsverletzungen waren nicht drunter, sondern Auftragsmord, Vorbereitung terroristischer Anschläge, organisierte Kriminalität, internationaler Drogenhandel, Menschenverschleppung und die Verbreitung von Kinderpornographie.

    Ich hab noch mal aufs Band gehört: in seinen Diskussionsbeiträgen hat Beckstein beklagt, dass viele Menschen das Internet als rechtsfreien Raum wahrnehmen würden und als Beispiel zahllose Urheberrechtsverletzungen genannt. Das war aber nicht im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung. –Detlef

  2. touri
    Erstellt am 16. Februar 2007 um 14:55 | Permanent-Link

    Das hat mich jetzt aber auch überrascht. Denn ich hätte gedacht, dass sich die “jungens” noch etwas zeit lassen um mit dieser idee zu kommen. In meinen augen ist dieser vorstoss eine unüberlegte aussage. Damit wird die aussage vom BKA-Chef “Niemand muss Orwellsche Verhältnisse befürchten – 99,99 Prozent der Bevölkerung werden davon nicht betroffen sein.”. Vielleicht werden dadurch jetzt auch ein paar leuten die augen geöffnet.
    Hinfällig. Denn die GVU hat da bestimmt schon eine lange liste… wie war das 1000 pro monat?
    Wie stehen denn unsere zeitungen dazu? Denn wenn, die wieder “geheime” unterlagen zitieren könnten ja auch bald auch auf ihren rechnern ein trojaner sitzen. Und für alle, die jetzt sagen, dass würden die gesetzte verhindern… Der BND darf auch nicht im inland leute beschatten, die polizei durfte auch nicht alle kreditkartenrechnungne durchleuchten und und und.

  3. markus
    Erstellt am 16. Februar 2007 um 15:05 | Permanent-Link

    Danke Detlef, jetzt wundere ich mich weniger.

  4. DieterK
    Erstellt am 17. Februar 2007 um 12:07 | Permanent-Link

    In Amerika hatte die RIAA schon im Zusammenhang mit dem PATRIOT ACT (12.Oktober 2001) versucht, eine Bestimmung in das Gesetz einzufügen, die es der RIAA (nicht der Polizei, dem Staatsanwalt, nein der Phonoindustrie) erlaubt hätte, private Festplatten zu DURCHSUCHEN (!) und “illegale” Datein zu LÖSCHEN (!). Außerdem war eine Obergrenze für eventuelle Schadensansprüche der Computerbesitzer vorgesehen.

  5. Erstellt am 20. Februar 2007 um 17:21 | Permanent-Link

    Ganz so abwegig ist es doch gar nicht, dass Onlinedurchsuchungen auch bei Urheberrechtsverletzungen gewünscht ist. Schon im neuen Telemediengesetz steht doch die “Durchsetzung zum Schutze geistigen Eigentums” gleichrangig neben den Aufgaben der Geheimdienste.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/83863

3 Trackbacks

  1. [...] Nachtrag: Beckstein scheint von Urheberrechtsverletzungen gesprochen zu haben, mehrfach, aber wohl nicht im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung, wie Detlef in den Kommentaren von netzpolitik.org berichtet : [...]

  2. Von Onlinedurchsuchung und kein Ende | asynchron am 17. Juni 2010 um 19:35

    [...] bei den Comments bei der Netzpolitik ist es wieder mal zu lesen, wieso Beckstein die Sache mit der Online-Durchsuchung so hingerissen [...]

  3. Von Massenterrorismus | byzero.de am 21. Juli 2010 um 03:30

    [...] Update zur verdeckten Schnüffelei bei netzpolitik.org: Scheint ein Fehler bei Telepolis zu sein, wie Detlef Borchers hier in den Kommentaren schreibt. Demnach hat Beckstein dort die Online-Durchsuchung nur für schwere Straftaten wie “Auftragsmord, Vorbereitung terroristischer Anschläge, organisierte Kriminalität, internationaler Drogenhandel, Menschenverschleppung und die Verbreitung von Kinderpornographie” gefordert. bundestrojaner [...]

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