Bei der Netzwelt gibt es ein Interview mit Frank Rosengart vom CCC: Keine Anzeichen für Vereinbarkeit mit Grundgesetz.
netzwelt: Wie der Name schon sagt, beinhaltet der Terrorismus die Verbreitung von Angst und Schrecken, was durch die Online-Durchsuchungen wiederum verhindert werden soll. Kommt es dem Terror indirekt entgegen, wenn Internet-Nutzer aufgrund staatlicher Sicherheitsvorkehrungen um ihre Privatsphäre bangen?
Frank Rosengart: Wenn jemand in Deutschland Angst und Schrecken verbreitet, dann sind es Politiker, die Grundwerte unserer Verfassung ignorieren, wie Herr Schäuble oder BKA-Chef Jörg Ziercke, der ständig auf der Suche nach neuen Aufgabengebieten für seine Behörde ist. Solche Maßnahmen sind einzig dazu geeignet, den demokratischen Rechtsstaat abzuschaffen und spielen damit den Terroristen direkt in die Hände.
Wenn der Thüringer Landesdatenschützer Harald Stauch sich zu Wort meldet, der vorher 16 Jahre lang CDU-Landtagsabgeordneter war, dann klingt das überraschend interessant: Datenschützer wendet sich gegen Pläne für Online-Durchsuchungen.
Es sei „nicht nachvollziehbar“, wieso ihre Befürworter mit Bekämpfung von Internet-Kriminalität argumentierten. Da Datenverkehr per Internet mit Telefonüberwachung kontrolliert werden könne, bedeuteten diese Argumente „entweder Nichtwissen oder Vorsatz“, meinte Stauch.[…]
„Als Politiker haben sie mehr die Sicherheit im Blick.“ Jetzt sehe er einige Dinge durchaus anders als früher, was eine „Einsicht, aber nicht Selbstkritik“ sei. Es gebe eine sehr eindeutige Schieflage zu Lasten der Bürger- und Freiheitsrechte, sagte Stauch, der seit Jahresbeginn auch Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern ist.„Aus unserer Sicht gibt es einen ausufernden Datenhunger des Staates.“ So würden spektakuläre Straftaten wie etwa Morde oder Kinderpornografie genutzt, um ohne öffentlichen Widerstand Grenzen auszuloten. Im Gegensatz zu Forderungen von Innenministern gehe es aber nicht darum, alles „Menschenmögliche“ zu tun, sondern alles „Rechtmäßige“.
Vom Polizeikongress berichtet immer noch Heise: Bedrohungstriade mit eingebauter Rechtsstaatserosion.
Unter den Fachleuten bewegte sich die von BKA-Chef angestoßene Debatte, wie der Terror bekämpft werden kann, im Zirkelschluss. In seiner Rede hatte Ziercke heftige Kritik am Verfassungsgericht geübt. Es habe mit seiner Entscheidung zum „Kernbereich privater Lebensführung“ die Wohnraumüberwachung von Verdächtigen praktisch wertlos gemacht. Wie eine juristisch wasserdichte Online-Durchsuchung von Computersystemen aussehen kann, die nicht diesen Kernbereich angreift, wurde von den Fachleuten erörtert. Einem Dateinamen ist es nicht ohne Weiteres anzusehen, ob es sich um einen (privaten) Liebesbrief oder eine (zugriffsberechtigte) Verabredung zu einem Anschlag handelt. Daher sehen die Strafverfolger die Gefahr, dass aus diesem Grunde auch ein neu verabschiedetes Gesetz zur Online-Durchsuchung von den Gerichten beschnitten wird.
Heise: Online-Durchsuchungen: Von Gelsenkirchen lernen.
Auch wenn die Überwachung in dem Sinne erfolgreich war, dass ein Anschlag verhindert werden konnte, forderte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm eine genauere Beobachtung des Internets, in dem sich Jugendliche radikalisieren. Sein Kollege Ingo Wolf betonte, dass man mit allen Mitteln versuchen müsse, in die Kommunikation von Gruppen hereinzukommen, die sich völlig alleine radikalisieren. Der hessische Innenminister Volker Bouffier machte dagegen darauf aufmerksam, dass Streifenbeamte und Ortspolizisten besser erkennen könnten, wann sich Jugendliche radikalisieren. Und der Berliner Innensenator Körting verwies als Beamter einer Stadt mit hohem Ausländeranteil auf den Zusammenhang zwischen Radikalisierung und mangelnden Ausbildungs- oder Arbeitsperspektiven.
Telepolis: Wie verlässlich sind digitale Beweise?
Der Fall zeigt nicht nur, wie sehr sich Behörden noch an Besonderheiten elektronischer Beweisführung gewöhnen müssen, er legt auch eine bisher wenig berücksichtigte Problematik der Debatte um Online-Durchsuchungen offen: Mit einem „Bundestrojaner“ lassen sich nicht nur Daten ausspähen, sondern potentiell auch verändern. Bisher wies nur der CCC darauf hin, dass solche Programme ihrer Natur nach nicht nur fremde Rechner „durchsuchen“, sondern dort auch Daten erzeugen und verändern könnten. Weil online „durchsuchte“ Rechner – anders als beschlagnahmte – sowohl dem Zugriff der Überwachten als auch dem der Polizei oder des Verfassungsschutzes ausgesetzt sind, können die Behörden Vorwürfen der willentlichen oder versehentlichen Erzeugung von Beweisen nur schwer entgegentreten. Damit ist fraglich, inwiefern ein solcherart „durchsuchter“ Rechner noch als Beweismittel in rechtsstaatlichen Verfahren tauglich sein kann.
Die Leitung des Amts für Verfassungsschutz in Thüringen hat nun der ehemalige Generalsekretär der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, übernommen.
Kramer sagt: „Wir haben Schwierigkeiten, Chats bei Diensten wie WhatsApp oder Threema umfassend zu überwachen. Und ich sage ganz deutlich: Das kann nicht wahr sein! Wir wissen, dass gerade subversive Gruppen sich natürlich inzwischen dieser Messenger bedienen.“