Internet für Einsteiger

Fefe hat sich das Impressum von BKA.de angeschaut und folgendes Passus gefunden:

Das Spiegeln sowie das Downloaden der BKA-Website ist untersagt.

Mit anderen Worten: Das BKA untersagt, dass man sich die Webseiten im Browser anschaut. (Vielleicht werden deswegen einfach IP-Adressen untersucht?)

Soviel zur IT-Kompetenz des Bundeskriminalamtes. Die sind sich ja auch sicher, dass das mit dem Bundestrojaner und der Online-Durchsuchung schon irgendwie rechtstaatlich und technisch hinhauen soll.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland, Digital Rights und getagged . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

Ein Kommentar

  1. Erstellt am 1. Oktober 2007 um 10:42 | Permanent-Link

    Oh mein Gott… Und solche Leute wollen mehr Macht (Trojaner etc). Hilfe!

Ein Trackback

  1. [...] aus Angst vor Strafverfolgung nicht selbst überprüft, sondern so als Zitat von der Seite netzpolitik.org übernommen [...]

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