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Montag, 1. Oktober 2007

Internet für Einsteiger

Fefe hat sich das Impressum von BKA.de angeschaut und folgendes Passus gefunden:

Das Spiegeln sowie das Downloaden der BKA-Website ist untersagt.

Mit anderen Worten: Das BKA untersagt, dass man sich die Webseiten im Browser anschaut. (Vielleicht werden deswegen einfach IP-Adressen untersucht?)

Soviel zur IT-Kompetenz des Bundeskriminalamtes. Die sind sich ja auch sicher, dass das mit dem Bundestrojaner und der Online-Durchsuchung schon irgendwie rechtstaatlich und technisch hinhauen soll.

2 Kommentare

  1. BvTaa am 01.10.2007 um 10:42 (Antworten)

    Oh mein Gott… Und solche Leute wollen mehr Macht (Trojaner etc). Hilfe!

  2. [...] aus Angst vor Strafverfolgung nicht selbst überprüft, sondern so als Zitat von der Seite netzpolitik.org übernommen [...]

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