Gestern fand im Bundestag die erste Lesung der Richtlinie für die Durchsetzung Geistigen Eigentums (IPRED1) statt. Die Richtlinie sieht zivilrechtliche Werkzeuge zur Bekämpfung von Produktpiraterie vor. Die EU-Richtlinie ist 2004 unter leicht merkwürdigen Umständen entstanden, als die Ehefrau des ehemaligen Universal-Vivendi Chefs zufällig auch Berichterstatterin des EU-Parlaments für diese Richtlinie war. Und dabei unter ihrer Ägide die vormals sinnvolle Bekämpfung von kommerzieller Produktpiraterie auf nicht-kommerzielle Tauschbörsennutzer ausgeweitet wurde. Nun befasst sich der Bundestag mit der Richtlinie und unsere Justizministerin Brigitte Zypries hat alle etwas überrascht, als sie im Regierungsentwurf für die nationale Umsetzung eine Deckelung der Abmahngebühren auf 50 Euro einführte. Dafür kann man sie auch mal loben, zumindest einen Kompromiss gefunden zu haben, der Verbraucherrechte etwas stärkt. Das finden aber nicht alle so.
Stefan Krempl berichtet auf Heise nun von der ersten Lesung, die etwas gespenstisch war: Alle Abgeordnten gaben ihre Redebeiträge in schriftlicher Form ab: Skepsis gegenüber Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Eine Debatte gabs nicht wirklich. Die von mir in der Datenschutz-Debatte geschätzte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von FDP will lieber harte Strafen für Tauschbörsennutzer. Aber die FDP ist ja auch der grösste Fan von DRM im Bundestag. Und irgendwie haben sie die Verbindung von Bürger- und Verbraucherrechten in der Urheberrechts-Debatte immer noch nicht raus:
„Produktfälschungen, Raubkopien oder illegale Downloads aus dem Internet sind keine Kavaliersdelikte, sondern eine ernsthafte wirtschaftliche Bedrohung“, machte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für die FDP-Fraktion klar. Der Regierung warf sie vor, mit dem Entwurf „ihre eigenen Zielsetzungen aber einmal mehr als bloße Lippenbekenntnisse“ zu entlarven. Mit der Einschränkung von Auskunftsansprüchen auf Urheberrechtsverstöße im gewerbsmäßigen Ausmaß wäre der gesamte Bereich der Tauschbörsen ausgenommen. Das Internet dürfe aber „keine Blackbox sein, die durch unangreifbare Anonymität zu einem Paradies für Rechtsverletzer wird“. Bei allem Einsatz für den Datenschutz müsse zudem noch geklärt werden, ob der Richtervorbehalt erforderlich sei. Die geplante Begrenzung der Anwaltskosten bezeichnete die Liberale als „Irrweg“ und „reinen Populismus“.
Ansonsten gibts noch Norbert Geis, der irgendwie trotz seinen ganzen diskriminierenden Äusserungen immer noch für die Union im Bundestag sitzt. Aber die rechte Flanke muss ja irgendwie gesichert werden. Norbert Geis nutzte diesmal die Chance, sich als Lobbyvertreter der Unterhaltungsindustrie zu profilieren. Das mit dem Richtervorbehalt ist ja unpraktisch, wenn man gerne Tauschbörsennutzer pleite klagen möchte. Und Datenschutz ist im weg.
Sonst gibts noch den Rechtsexperten der SPD-Fraktion, Direk Manzewski. Der findet die 50 Euro für die erste Abmahnung als zu niedrig und fällt seiner eigenen Justizministerin in den Rücken.