Dürfen die das?

Onlinejournalismus.de hat Thomas Hoeren und Till Kreutzer zu verschiedenen rechtlichen Fragestellungen rund ums Publizieren im Netz befragt: Weblogs, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Und die Fragen sind mal nicht die üblichen Verdächtigen, sondern durchweg interessant. Bei der re:publica wird es auch ein Panel zu diesem Thema geben, dazu eine „Law-Lounge“.

Wie sieht es im Einzelnen aus? Darf ein Blogger etwa einen Brief veröffentlichen, den er von einer Behörde erhalten hat?

Kreutzer: Bestimmte Briefe wie etwa reine Verwaltungsakte haben keinen oder nur schwachen Persönlichkeitsbezug, was bedeutet, dass deren Veröffentlichung auch keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Jedenfalls hat das BVerfG beim Brief eines Amtswalters einen geschwächten Persönlichkeitsschutz angenommen

Hoeren: Soweit der Datenschutz beachtet wird – ja. Wichtig ist, dass Namen von Beamten, die den Brief unterzeichnet haben, geschwärzt werden. Das ist wie bei der Veröffentlichung von Urteilen. Schauen Sie sich dazu einmal die unzähligen Jura-Weblogs an. Dort werden eine Vielzahl von Urteilen im Volltext ins Web gestellt. Dabei sind fast immer die Namen der Parteien und der Richter unkenntlich gemacht worden. Soweit sich dort doch Namen finden, ist bei den juristischen Blogs davon auszugehen, dass vorher die Zustimmung eingeholt wurde.

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